Diskussion:Gewerbeordnung (Deutschland)
Legaldefinition des Gewerbes
Beim Stöbern in der Gewerbeordnung habe ich eine Legaldefinition des Begriffs Gewerbe vermisst. Welches Gesetz trifft denn überhaupt eine Aussage, was ein Gewerbe ist? --Bigbug21 12:47, 19. Feb. 2007 (CET)
- Es gibt keine Legaldefinition des Begriffs Gewerbe. Lediglich aus § 6 GewO ergibt sich, dass die Urproduktion und die freien Berufe nicht dazu gehören. Ansonsten findest du die von der Rechtsprechung entwickelte Definition im Artikel Gewerbe. --Alkibiades 16:08, 19. Feb. 2007 (CET)
- Ah! Danke! --Bigbug21 21:18, 19. Feb. 2007 (CET)
Kleine Frage
Hallo, ich hätte da gerne mal ein Problemchen^^ Also die freien Berufe, wie jetzt mal ganz speziell die Künstler, unterliegen ja nicht der Gewerbeordnung. Was ist aber, wenn jetzt ein Künstler ein Bild entworfen hat und dieses z.B. als Kunstdruck vervielfacht und zum Verkauf anbietet? Das müsste dann doch wieder ein Gewerbe sein, oder irre ich mich?? M0nked
Orginalfassung von 1869
Hallo, kann mir jemand behilflich sein und mir einen Link für eine Orginalfassung der GewO von 1869 geben ?
Ich habe leider keinen finden können. Es geht mir hierbei hauptsächlich darum fest zu stellen wie sich die GewO i.l.d.Z. gewandelt hat.
Vielen dank schonmal, falls einer helfen kann...
Schönen Gruß --Fernet 19:49, 15. Apr. 2008 (CEST)
Kleine Frage noch : War die GewO mal ungültig ? Bzw. war sie Ununterbrochen gültig ? Danke!
Verschiebung
von den whatlinks hab ich korrigiert, was mir klar war ([[GewO) gilt für beide) - dabei zeigte sich: ein paar links zeigten auf Reichsgewerbeordnung, weil ich nicht sicher bin, ob das in diesem artikel behandelt wird, andererseits die meist hierher zielten, hab ich mal einer redirect hierher angelgt (Kategorie:Historische Rechtsquelle) - ist die RGewO die direkte Veröffentlichung von 1869? --W!B: 12:13, 25. Aug. 2008 (CEST)