Bistum Metz
Basisdaten | |
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Land: | Frankreich |
Kirchenprovinz: | Immediates Bistum |
Weihbischöfe: | keine |
Pfarreien: | 649 (aktuell) 660 (1950) |
Fläche: | 6.226 km² |
Einwohner: | 1,023,447 (2002) 705,000 (1950) |
Katholiken: | 829,000 (2002) 660,000 (1950) |
Anteil: | 81% (2002) 93,6% (1950) |
Diözesanpriester: | 390 (2002) 860 (1950) |
Diakone: | 48 |
Ordenspriester: | 76 (2002) 196 (1950) |
Ordensschwestern: | 849 (2002) 2,996 (1950) |
Das im 3. Jahrhundert begründete Bistum Metz gehörte ursprünglich der Kirchenprovinz Trier an. Schon während der Merowingerzeit gelang ihm der Erwerb zahlreicher Güter, so dass es die beiden übrigen lothringischen Bistümer Toul und Verdun bei weitem übertraf.
Das seit dem 14. Jahrhundert unter schlechter Wirtschaft leidende Bistum lenkte zunehmend die französischen Blicke auf Lothringen und damit auf seine Gebiete. Zudem ernannten die Päpste in Avignon nun stets Kleriker aus Südfrankreich mit Verwandtschaft in Lothringen zu seinen Bischöfen. Obwohl das Bistum über eine eigene Landesherrschaft verfügte, pflegten diese keine Residenz zu halten.
Das Bistum zählte ursprünglich in seiner geistlichen Verwaltung nur einen Archidiakon, welcher im 10. Jahrhundert um einen zweiten ergänzt wurde. Zwischen 1073 und 1090 wird ihre Zahl dann auf 4 erhöht, was sich dann auch bis zur Säkularisierung des Bistums nicht mehr änderte. Diese waren seit dem 13. Jahrhundert in Dekanate unterteilt, welche 1361 461 Pfarreien und 1544 540 Pfarreien beherbergten. Von diesen hatte der Bischof lediglich in 2 Pfarreien das Patronatsrecht. In seinen Pontifikalfunktionen konnte der Bischof seit der Mitte des 14. Jahrhunderts auf Weihbischöfe zurückgreifen.

Das Domkapitel der Kathedrale St. Paul umfasste 60 Präbenden, an deren Spitze der Primicerius und der Dekan standen. Seit 1224 besaß das Kapitel das Recht der Bischofswahl, was es jedoch nach der Wahl von 1302 endgültig verlor. Das Wiener Konkordat, welches den Kapiteln das Wahlrecht einräumte, wurde dem Bistum ausdrücklich versagt. Der Bischof wählte nun 1457 einen Kölner Domherren zu seinem Koadjutor und verpflichtete das Kapitel diesen nach seinem Tode zum Bischof zu wählen. Auf diese Weise hoffte er seinem Bistum doch noch die freie Bischofswahl verschaffen zu können. Das Kapitel aber verspielte diese Change und wählte einen aus Lothringen stammenden Kandidaten. Der Papst aber enannte den Kölner Domherren Hermann von Baden zum Bischof.
Von 1484 bis 1607 entstammten alle Bischöfe dem Hause Lothringen, welches die Bischofsnomination dem König von Frankreich quasi in die Hände spielte und 1556 alle weltlichen Rechte an Metz und den in Frankreich gelegenen Territorien an den König abtrat. Alle Versuche des Reiches dies zu verhindern scheiterten auf dem Schlachtfeld. Seit 1632 wurden dann die Befugnisse der Gouverneurs von Metz auf alle Gebiete des Fürstbistums ausgedehnt. Formal gehörte der Bischof nun dem Lothringer Parlament an und war bis zu seiner Säkularisation auch Reichsfürst in Deutschland.
Nachdem das Bistum 1871 wieder an Deutschland kam, wurde es den Deutschen Bistümern gleichgestellt, galt jedoch immer als ein Ausnahmegebiet. Mit seinem Heimfall an Frankreich, 1918, verlor es das Recht der freien Bischofswahl erneut, bildet jedoch noch immer, gemeinsam mit dem Erzbistum Straßburg ein kirchliches Ausnahmegebiet Frankreichs und erhält mit diesem, im Gegensatz zu den sonstigen Bistümern des Landes, eine Kirchensteuer.