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Hufbeschlag

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Werkzeug eines Hufschmieds
Amboss eines Hufschmieds
Hufmesser, Hufrinnmesser
Kürzen des Tragrandes mit der Hufschneidezange (Nipper)
Die Hauptkunst: Pflege des Hufs mit Raspel und Hufmesser, und Vorbereitung des Beschlags
Gepflegter Huf, geglättet für Neubeschlag
Neubeschlag mit passendem Hufeisen
Anpassen eines schon vorhandenen Hufeisens

Als Hufbeschlag bezeichnet wird das Anpassen und Aufbringen von Hufschutz am Einhufer (Pferde und Maulesel oder Esel) nebst den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten (so genanntes Zurichten des Hufs) mit dem Ziel, diesen vor zu starkem Abrieb zu schützen wie er bei intensivem Reiten oder Fahren hauptsächlich auf künstlich befestigten Wegen und Straßen entsteht.

Als Mittel des Hufbeschlags kommen in Betracht Hufeisen (aus Eisen oder auch Aluminiumlegierungen), Kunststoffbeschlag, Klebeschuhe und (bei Bedarf anschnallbare) Hufschuhe. Letztere müssen ebenfalls angepasst werden, zählen aber häufig nicht mehr zum Hufbeschlag, sondern werden als Hufschutz bezeichnet.

Der Begriff hat in den letzten Jahren bedingt durch neue Techniken und Materialien eine erhebliche Erweiterung erfahren, verbunden mit einer Spezialisierung der Berufsgruppen. Traditionell bezeichnet der Begriff Hufbeschlag nur das Zurichten des Hufs und die Herstellung, Anpassung und Aufnageln von Hufeisen durch den Hufschmied. Bis in die frühen 1970er Jahre war Hufschmied ein anerkannter Lehrberuf mit vierjähriger Ausbildungsdauer. Heute gilt er als Sonderqualifikation des Metallverarbeitungshandwerks. Daneben gibt es heute Huftechniker, Huforthopäden, Hufpfleger, Hufheilpraktiker mit unterschiedlichen Ausbildungswegen.

Durch das ab 1. Januar 2007 geltende neue Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 wird der Hufbeschlag umdefiniert als die Gesamtheit aller Verrichtungen am Huf, die über bloßes Säubern hinausgehen. Das bedeutet im Zuge dessen auch eine Beschränkung der Tätigkeiten auf Personen, die Hufschmiede sind. Das wiederum bedeutet, dass jegliche hufpflegerische Handlung - auch am eigenen Pferd - durch andere Personen als autorisierte Hufschmiede verboten sein werden. Die einzige Ausnahme stellen Hufpfleger (der verschiedenen Ausprägungen; s.o.) dar, die schon vor Jahreswechsel ihr Gewerbe angemeldet hatten und ausübten. Die Anerkennung als Hufbeschlagschmied wird im Einzelnen in der neuen Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings im Hinblick auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das neue Hufbeschlaggesetz das Inkrafttreten des Gesetzes zunächst durch Beschluss vom 5. Dezember 2006 (1 BvR 2186/06) [1] in bestimmtem Umfang bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt und mit Beschluss vom 3. Juli 2007 [2] das Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Anwendung

Bei Nutzung des Pferdes durch Anspannung (Zugtier, Fahren) und Reiten, vor allem auf hartem Boden, wird der Huf schneller abgenutzt, als er nachwachsen kann. Solche Pferde brauchen einen Hufbeschlag. Da der Huf auch unter dem Hufeisen nachwächst, sollten Hufeisen alle sechs bis acht Wochen abgenommen und die Hufe ausgeschnitten werden.

Werden Pferde nicht oder nur wenig geritten und/oder laufen sie überwiegend auf weichem und nicht abrasivem Boden kann man Hufeisen weglassen oder nur an den Vorderbeinen anbringen; sie gehen sozusagen barfuß. Aber auch bei ihnen muss der Huf regelmäßig vom Fachmann (Hufschmied, Hufpfleger) ausgeschnitten werden.

Freilebende Pferde brauchen keinen Hufbeschlag, da bei ihnen das Hufhorn in gleichem Maße nachwächst wie es sich abnutzt oder ausbricht.

Spezialanwendungen

Im Pferderennsport werden Spezialhufeisen in verschiedensten Formen und Gewichten verwendet um bestimmte Effekte im Ablauf vom Abfußen über das Abrollen bis zum Auffußen zu erreichen. Rennpferde tragen fast ausschließlich Aluminiumhufeisen, da dies ein geringeres Gewicht darstellt.

Bei therapeutischen Beschlägen, die zur Heilung oder Korrektur des Hufes oder auch der Gelenksstellung beitragen sollen, ist eine verkürzte Beschlagperiode von ca. vier Wochen durchaus normal.

Aufbringung

Hufeisen werden mit Nägeln am äußeren Rand des Hornteiles der Hufe befestigt und halten so erheblich besser, als früher (siehe Geschichte).

Vorbereitung des Hufes

Nachdem das alte Hufeisen und alle Nägel entfernt wurden, wird der Huf mittels einer Beschneidezange zurechtgezwickt und die Hufsohle mit einem Hufrinnmesser ausgeschnitten. Kleinere Unebenheiten an der Unterseite des Hufes werden mit einer Raspel geglättet.

Vorbereitung des Hufeisens

Das Hufeisen wird der Unterseite des Hufes aufgelegt und bei Bedarf mittels Hammer und Amboss zugerichtet (geschmiedet) um es dem Huf in Breite und Form exakt anzupassen.

Kaltbeschlag

Die Formung des Hufeisens kann in warmen oder im kalten Zustand erfolgen, es wird jedoch kein warmes (heißes) Eisen auf den unbeschlagenen Huf "aufgebrannt". Kaltbeschlag setzt einen besonders präzisen Umgang mit der Hufraspel voraus, denn nur damit kann ein präziser und planer Sitz des Hufeisens hergestellt werden.

Heißbeschlag

Das Hufeisen wird vor der Bearbeitung stark erhitzt, geformt, plan geschmiedet und dann noch heiß auf den Huf aufgepasst. Das so genannte Aufbrennen beseitigt noch vorhandene kleinste Unebenheiten am Tragerand. Außerdem bilden sich beim Aufbrennen, dort wo die Nagellöcher auf dem Huf aufliegen, kleine Abdrücke, die es dem Schmied ermöglichen sehr exakt zu prüfen, ob die Nagellöcher wirklich auf der weißen Linie des Hufes zu liegen kommen. Dann wird das Eisen evtl. nachgerichtet und nach erneutem Überprüfen der Passgenauigkeit am Huf, abgekühlt und aufgenagelt.

Durch das Aufbrennen entstehen dem Pferd bei richtiger Handhabung keine Schmerzen. Diesbezüglich darf in Abhängigkeit der Sohlendicke, nicht zu heiß, zu lange oder zu oft aufgebrannt werden. Das Brenngeräusch und der aufsteigende Qualm können jedoch beim Pferd zu Abwehrreaktionen führen. Ein Austrocknen des Hufes wurde bisher nicht nachgewiesen, da die Hitze des heißen Eisens nachweislich nur 5,4mm in die "Tiefe" des Horns strahlt und das Hufhorn selbst bei einem theoretischen Feuchteverlust in diesen knapp 6mm jederzeit wieder Feuchtigkeit aufnimmt, sobald es mit Wasser in Berührung kommt.

Aufnageln

Mit einem Beschlaghammer nagelt man in der weißen Linie durch den Tragrand des Hufes durch, sodass die Nagelspitze etwa 2–3 cm oberhalb des Tragrandes des Hufes aus der Hufwand wieder austritt. Der Hufnagel wird dann mit einer Hufbeschlagzange abgezwickt. Unter dem Nagelstumpf wird mit einem Unterhauer muldenförmig Hufhorn entfernt, alternativ kann mit der Kante der Hufraspel eine kleine Rille in den Huf eingebracht werden, damit der Nagelstumpf dann mit einer Nietzange in dieser Rille nach unten versenkt werden kann. Zum Schluss wird mit einer Feile noch über alle Nägel gefeilt, um gänzlich alle hervorstehenden scharfen Kanten und Ecken zu beseitigen.

Dr. Straßer-Methode (Alternativen zum Hufeisen)

Von Hufheilpraktikern um Hiltrud Straßer („Dr. Straßer“-Methode) wird vertreten, dass auch bei nicht frei lebenden Pferden keine Hufeisen nötig sind. Wildlebende Pferde tragen keinen Sattel und haben somit eine tägliche Bewegungsmenge von ca. 20 bis 40 km. Diese Bewegungsmenge ist notwendig, um ein Gleichgewicht zwischen Abrieb und nachwachsendem Horn zu gewährleisten. Heute erreichen Pferde diese Bewegungsmenge nicht (tägl. gearbeitetes Freizeitpferd ca. 3–7 km). Ein Beschlag wäre daher nicht notwendig. Nötig wird er erst dadurch, dass Pferde heute vor allem ihren Tag in Boxen verbringen und dort in ihrem eigenem Mist und Urin stehen. Diese bilden Ammoniak, der Eiweiße löst. Der Huf besteht aus reinem Eiweiß, was zur Folge hat, dass die Hornqualität schon geringeren täglichen Ansprüchen nicht mehr genügt. Daher wird nicht die Ursache (Haltung) behoben, sondern der Huf mit Hilfe eines Beschlages bearbeitet. Das Beschlagen des Hufes mit Hufbeschlag gleich welchen Materials hat erhebliche Nachteile, wie Verringerung der Durchblutung, Wegfall der Stoßdämpfung u.v.m.

Die Strasser-Methode gilt in weiten Teilen der Fachwelt als umstritten, da vor allem die Nutzungsmöglichkeiten des Pferdes extrem eingeschränkt werden. Ein Pferd kann beschlagen werden, weil es vom Menschen mehr oder weniger intensiv auf unterschiedlichsten Bodenbeschaffenheiten genutzt wird und nicht um in der Box schlechte Hufe zu bekommen. Der Beschlag eines "Boxenpferdes" macht schon aus wirtschaftlichen Gründen wenig Sinn.

Beschlag bei Rindern

Einrichtung zur Klauenpflege bei Rindern

Früher wurden auch Zugrinder beschlagen. Da die Fußsohle der Rinder aus zwei gegeneinander beweglichen Klauen besteht, ist hier ein konstruktiv anderer Beschlag notwendig, der im wesentlichen aus einer elliptischen Platte besteht, die unter eine Klauenhälfte genagelt wird. Üblicherweise wurde nur die Außenklaue des Vorderfußes, bei starker Belastung auch die Innenklaue des Hinterfußes beschlagen, da sich diese am stärksten Abnutzen. Genagelt wird die Klauenplatte (Klaueneisen) nur auf der Außenseite der Klaue - auf der Innenseite wird die Platte durch eine Metallzunge gehalten, die zwischen den beiden Klauen hindurchgeführt und umgebogen wird.

Alternative Hufschutzformen

Kunststoffbeschlag

Besonders das niedrige Gewicht und eine günstigere Dämpfungswirkung als es beim Eisen der Fall ist, zählen zu den Vorteilen des Kunststoffbeschlages. Ein weiterer Vorteil des elastischen Beschlages ist die uneingeschränkte Blutversorgung im Huf. Beim Kunststoffbeschlag bleibt zudem die natürliche Fähigkeit des Pferdes, den Boden unter sich zu spüren, sein Tastsinn also, erhalten.

Klebeschuhe

Es gibt eine ganze Reihe von Herstellern die Klebeschuhe mit unterschiedlichen Funktionen herstellen. Der Vorteil liegt in der schmerzlosen Befestigung am Huf (Nageln schmerzt am Rehehuf). Hierzu muss das Pferd allerdings lange Intervalle auf drei Beinen durchhalten. Ebenfalls darf es im Moment des Klebens den Huf absolut nicht bewegen.

Der Einsatz von Klebeschuhen an Rehehufen birgt jedoch Risiken. Die Gefahr der Entstehung von Hufabszessen ist erhöht.

Kunsthorn

Mit Kunsthorn-Produkten können auch große Teile der Hornkapsel ersetzt werden.

Anschnallbare Hufschuhe

Hauptartikel Hufschuh

Es gibt zwei Gruppen von Hufschuhen:

  • Krankenschuhe, deren Einsatzmöglichkeiten in der Akutphase eingesetzt werden.
  • Hufschuhe, die als temporärer Hufschutz beim Reiten konzipiert wurden.

Wenn das Rehepferd in der Folgezeit wieder leicht bewegt werden kann, leistet der Hufschuh hier gute Dienste. Er schützt die Lamella vor Steinchen, die ein Sohlengeschwür auslösen könnten und erleichtert dem noch „fühlig“ gehenden Pferd das Laufen.

Auch haben sich Einlagen, bestehend aus stabilem Schaumgummi (z. B. aus dem Campingbedarf) unter passend zugeschnittenen PE-Kunststoffplatten (Zubehör einiger Hufschuh-Hersteller oder Dichtungsbahnen aus dem Dammbau) bewährt, die die Dämpfungswirkung nochmals erheblich steigern. Wenig geeignet sind zu diesem Zweck Hufschuhe, die ihren Halt durch Riemen um die Trachtenwand erhalten.

Quellen

  1. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2006 (1 BvR 2186/06)
  2. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2007