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Arthur Seyß-Inquart

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Arthur Seyß-Inquart

Dr. Arthur Seyß-Inquart (* 22. Juli 1892 in Stannern, Mähren - heute Stonarov, Tschechien; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein Jurist, der in der Zeit des Nationalsozialismus in verschiedenen Funktionen politisch Karriere gemacht hatte und im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1946 zum Tode verurteilt und exekutiert wurde.

Seyß-Inquart war seit 1931 in österreichischen Organisationen engagiert, die der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) nahe standen. 1938 trat er der NSDAP bei. Auf Druck von Hitler - dieser forderte vom damaligen österreichischen Diktator Kurt Schuschnigg die Beteiligung der NSDAP an Regierungsämtern - überließ dieser Seyß-Inquart 1938 das Amt des Innenministers. Nach Schuschniggs Rücktritt war Seyß-Inquart vom 11. März bis 13. März 1938 der letzte Regierungschef vor dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich (siehe unten "Mitglieder der letzten Bundesregierung").

Seyß-Inquart war von 15. März 1938 bis 30. April 1939 Leiter der österreichischen Landesregierung (mit dem Titel Reichsstatthalter, im Rang eines SS-Obergruppenführers), die im Mai 1938 verkleinert wurde und die Liquidation der österreichischen Zentralstellen durchzuführen hatte; die Regierung wurde von Reichsstatthalter Josef Bürckel stark beschnitten und mit Inkrafttreten des Ostmarkgesetzes am 1. Mai 1939 aufgelöst. Seyß-Inquart war 1939-1945 Reichsminister ohne Geschäftsbereich. 1939 wurde Seyß-Inquart Stellvertreter des Generalgouverneurs Hans Frank in den besetzten polnischen Gebieten. 1940 ernannte Hitler ihn zum Reichskommissar in den besetzten Niederlanden. Dort war Seyß-Inquart verantwortlich für die Einführung von Zwangsarbeit, Deportationen niederländischer Juden, Niederschlagung des Februarstreiks und Erschießung von Widerstandskämpfern.

Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1946 wurde er in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 (Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) für schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt.

Mitglieder der letzten Bundesregierung vor dem sog. "Anschluss"

  • Bundeskanzler: Arthur Seyß-Inquart
  • Vizekanzler: Edmund Glaise-Horstenau
  • Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten: Wilhelm Wolff
  • Bundesminister für Justiz: Franz Hueber
  • Bundesminister für Unterricht: Oswald Menghin
  • Bundesminister für soziale Verwaltung: Hugo Jury
  • Bundesminister für Finanzen: Rudolf Neumayer
  • Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft: Anton Reinthaller
  • Bundesminister für Handel und Verkehr: Hans Fischböck
  • mit der Leitung des Bundesministeriums für Landesverteidigung betraut: Seyß-Inquart als Bundeskanzler
  • Staatssekretär für Sicherheitswesen: Polizeipräsident Michael Skubl (trat zurück)
  • dem Bundeskanzler für Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit beigegeben: Ernst Kaltenbrunner (Führer der österreichischen SS)
  • für die Angelegenheiten der politischen Willensbildung: Major Hubert Klausner (Landesleiter der NSDAP Österreich)


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