Zum Inhalt springen

Rumpfparlament (Deutschland)

Dieser Artikel ist ein Teilnehmer am Schreibwettbewerb
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. März 2005 um 21:16 Uhr durch Pischdi (Diskussion | Beiträge) (Quellen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Dieser Artikel befasst sich mit dem Rumpfparlament 1849 in Stuttgart. Zum Rumpfparlament 1648-1653 in England siehe Rumpfparlament (England)



Als Rumpfparlament wird die Versammlung von Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung in Stuttgart vom 6. Juni bis zum 18. Juni 1849 bezeichnet. Der Begriff ist eine spöttische Anlehnung an die Bezeichnung des englischen Parlamentes zu Zeiten Oliver Cromwells.

Nachdem die österreichischen Abgeordneten schon im April und die preußischen Abgeordneten dann im Mai 1849 die Nationalversammlung verlassen hatten und die öffentlichen Spannungen um die Reichsverfassung eskalierten, wies die Stadt Frankfurt auf preußischen Druck die verbliebenen - zumeist radikalen - Abgeordneten aus der Stadt aus. Auf Einladung des württembergischen Abgeordneten Friedrich Römer, der gleichzeitig auch württembergischer Justizminister war, zog die Versammlung daraufhin von der Frankfurter Paulskirche in die Hauptstadt Württembergs um. Dort tagten die 154 verbliebenen Abgeordneten in der Ständekammer. Als Präsident des Parlaments fungierte Friedrich Wilhelm Löwe.

Württemberg hatte aufgrund innerer Spannungen und auf Betreiben Römers als erstes Königreich bereits am 28. April 1849 die Reichsverfassung anerkannt, lag außerhalb des Einflussbereichs Preußens und nahe an revolutionären Hochburgen.

Das Rumpfparlament ernannte als Ersatz für die provisorische Zentralgewalt, die wie Reichsverweser Erzherzog Johann das Stuttgarter Rumpfparlament nicht unterstützte, eine provisorische Reichsregentschaft, der die Abgeordneten Raveaux, Vogt, Simon, Schüler sowie A. Becher angehörten. Wichtigster Ausschuss war der den Ausschuss zur Durchsetzung der Reichsverfassung ersetzenden nach der Anzahl der Delegierten benannte Fünfzehnerausschuss.

Die württembergische Regierung fürchtete angesichts der Aufstände in Baden und der Pfalz bereits nach wenigen Tagen ein Überspringen der Revolution auf Württemberg durch die Anwesenheit des Rumpfparlametes in Stuttgart, insbesondere da sich im Zuge der Reichsverfassungskampagne das Rumpfparlament und die Reichsregentschaft immer mehr radikalisierten und zur Demokratie, zur Steuerverweigerung sowie zum militärischen Widerstand gegen die Nichtanerkennung der Verfassung aufriefen. Am 18. Juni 1849 löste die württembergische Regierung auf Betreiben Römers das Parlament daher mit Waffengewalt auf und verwies die nicht-württembergischen Abgeordneten des Landes.

Der Plan einiger Abgeordneter, das Parlament nach Karlsruhe an den Sitz der badischen Revolutionsregierung zu verlegen, schlug aufgrund der militärischen Lage in Baden fehl.


Siehe auch: Märzrevolution, Badische Revolution, Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung

Quellen

Die Sitzungsprotokolle und Dokumente des Rumpfparlaments sind im Bundesarchiv in Koblenz zusammen mit den Dokumenten der Paulskirche unter DB 51 verwahrt.

Literatur

  • Heinrich Best, Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0919-3
  • Johann Gustav Droysen: Aktenstücke und Aufzeichnungen zur Geschichte der Frankfurter Nationalversammlung. Neudruck der Ausgabe 1924. Biblio-Verlag, Osnabrück 1967. ISBN 3-7648-0251-0
  • Wilhelm Ribhegge: Das Parlament als Nation: die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste-Verlag, Düsseldorf 1998. ISBN 3-7700-0920-7