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Nikolaus Valdenaire

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Nikolaus Valdenaire (* 24. Mai 1772 in Ventron, Departement Vosges, Frankreich ; † 9. August 1849 in Freudenburg vermutlich an Cholera), war französischer Soldat, Abgeordneter im Rheinischen Provinziallandtag, Gutbesitzer des Roscheider Hofs und einer der maßgeblichen Revolutionäre der Revolution von 1848/49 in Trier. Durch sein politisches Engagement und die auch von Karl Marx beschriebene Valdenairsche Angelegenheitwar er Wegbereiter der Immunität von Abgeordneten.

Leben

Französische Zeit

Valdenaire kam im Alter von 17 Jahren als Soldat der Französischen Revolutionsarmee in das Trierer Land. 1801 hat er in die Familie Schmitt aus Trier eingeheiratet. Er war seit 1803 Einnehmer in den Kantonen Konz und Saarburg und leitete das Einregistrierungsbüro für die Kantone Merzig, Saarburg und Konz. Durch Ersteigerung von enteignetem Klostergut war er zu beträchtlichem Wohlstand gekommen. Zu den erworbenen Gütern zählte unter anderem dem Roscheider Hof, der 1802 dem Staat zugeschlagen und am 7. März 1805 vom Nikolaus Valdenaire zusammen mit Mitgliedern der Familie Schmitt aus Trier und Mertert für 8500 Franc ersteigert wurde sowie der Kunoturm in Saarburg.

Preußische Zeit

Das Trierer Land wurde nach dem Wiener Kongreß von 1815 dem preußischen Rheinland zugeschlagen. Nikolaus Valdenaire wurde als Jungdlicher von den Idealen der französishen Revolution geprägt. Damit musste er in Koflikte mit den autoritären Strukturen des preußischen Staates kommen. Er war aber weiterhin politisch tätig. Im Jahre 1833 wurde er in den |4. Rheinischen Provinziallandtag gewählt. Einem Parlament, das nur der Beratung der Krone diente und keinerlei Entscheidungskompetenzen hatte.

In seiner Funktion als Abgeordneter reichte er anlässlich des Besuchs des Preußischen Kronprinzen in Saarburg eine Petition ein, die er von 160 weieren Personen unterschreiben ließ. Diese richtete sich inhaltlich vor allem gegen zu hohe Steuern eine aufgeblähte und unfähige Bürokratie. Sie wurde in Empfang genommen. Eine Antwort erfolgte nie, jedoch wurde gegen den Urheber Anklage wegen aufrührerischer Tätigkeit erhoben. In der ersten Instanz wurde er im Jahr darauf zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, in der zweiten Instanz vollkommen freigesprochen, musste jedoch die Untersuchungskosten beider Instanzen tragen.

Die Valdenairsche Angelegenheit

Nikolaus Valdenaire wurde am 1. Mai 1848 als Wahlmann für die preußische Nationalversammlung und die Nationalversammlung in Frankfurt aufgestellt. Da er sich seiner Verhaftung nur mit Flucht entziehen konnte, war konnte er diese Ämter nicht ausführen. Als am 8. Mai die Wahlmänner den Abgeordneten für die Preußiche Nationalversammlung küren sollten, war er bereits von der Polizei gesucht und geflohen. Ziel der Aktion war es, mißliebige Wahlmänner aus dem Verkehr zu ziehen. Aus dem selben Grund waren auch andere Wahlmänner verhaftet worden.

In das Berliner Parlament hatten die Wahlmänner seinen Sohn Viktor Valdenaire, ein Schulfreund von Karl Marx gewählt. Dieser wurde am 9. Mai verhaftet über zwei Monate ins Trierer Arresthaus gesperrt. Über diesen Vorfall berichtete Karl Marx als Chefredakteur der Neuen Rheinischen Zeitung und es wurde als Folge dieses Vorfalls ein Gesetz über die Unverletzlichkeit der Abgeordneten, der heutigen Immunität von Abgeordneten, von der Preußischen Nationalversammlung angenommen und vom König unterzeichnet.

Literatur

  • Heinz-Günther Böse: Köpfe der Revolution 1848/49 in Trier und im Trier Raum. In: Elisabeth Dühr; Städtisches Museum Simeonstift Trier; Der schlimmste Punkt in der Provinz. Trier 1998, ISBN 3-930866-13-7, S. 170–172.
  • Bernd Blumenthal, Herrmann Kramp: Der Roscheider Hof -- Benediktinerabtei, Bauernschule, Freilichtmuseum, Ein Beitrag zur 25-Jahr-Feier des Museums. Schriftenreihe des Freilichtmuseum Roscheider Hof, Konz 1998, ISBN 3-9802025-9-3.
  • Philipp Wey: Nikolaur Valdenaire (1772-1849) und Viktor Valdenaire (1812-1881). Zwei revolutionäre Volksvertreter und Zeitgenossen von Karl Marx. In: Heimatbuch des Kreises Saarburg 13. Saarburg 1969, S. 44–73.