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Freier Mitarbeiter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als freier Mitarbeiter – auch freischaffend oder in einigen Branchen (von Engl.) Freelancer – wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.

Abgrenzung der Begriffe

Der Begriff des „freien Mitarbeiters“ ist vor allem im Medien- und Kulturbereich, aber auch bei Rechtsanwälten üblich.

Der Ausdruck „Freelancer“ kann gleichbedeutend mit dem „freien“ oder „freischaffenden“ Mitarbeiter sein - üblich ist er vor allem in den Berufsgruppen der Luftfahrt (Pilot...); Grafiker, Webdesigner, Werbetexter, Programmierer oder Systemadministratoren; in der Werbe-, IT- und Veranstaltungstechnik-Branche. Freelancer, die in virtuellen Teams zusammenarbeiten, heißen auch „E-Lancer“ (von engl. electronic). Das ursprünglich englische Wort „Freelancer“ war im Mittelalter die Bezeichnung für jene Ritter, die als Söldner tätig waren und so ebenfalls einsatzbezogen engagiert und bezahlt wurden (engl.: „lance“; zu dt.: „Lanze“).

Im geschäftlichen Alltag stehen die oben genannten Bezeichnungen oft synonym für „Freiberufler“. Obwohl die meisten Freiberufler auch freischaffend sind, sind nur wenige der Freischaffenden auch Freiberufler (also: Angehöriger der Freien Berufe). Mit dem „Freiberufler-Status“ sind besondere Pflichten, aber auch Privilegien verbunden. Freiberufler sind z.B. von der Gewerbesteuer befreit.

Funktion

Freie Mitarbeiter sind oft hoch qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (z. B. als Programmierer, Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren, Musiker, Dozenten, Rechtsanwälte). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.

Schauspieler sind in der Regel keine freien Mitarbeiter, sondern Arbeitnehmer; sie sind sozialversicherungspflichtig (Künstlersozialkasse) und auf Lohnsteuerkarte angestellt. Besonderheit: 50/40-Regelung

Vertragsverhältnis und Bezahlung

Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein oder auch ein Angestellter bei einem Unternehmen und freier Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen.

Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von dem Entgelt muss er alle eigenen Kosten (Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen.

Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.

Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer

Als freier Mitarbeiter hat man gewisse Vorteile (freie Zeiteinteilung, freier Arbeitsort). Dem steht als Nachteil gegenüber: Kein festes Einkommen, sondern zuweilen wochenlang gar kein Einkommen. Man muss häufig neue Kunden akquirieren, braucht ein gutes Zeitmanagement und muss alle beruflichen Nebenkosten sowie Kosten für die eigene soziale Sicherung selbst tragen und organisieren.

Vor- und Nachteile für die Auftraggeber

Freie Mitarbeiter werden häufig in Bereichen genutzt, in denen abhängig von den jeweiligen Aufträgen schnell Engpässe bei den Beschäftigten eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar. Sie haben keine Kündigungsfristen, da sie meist nur für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt vertraglich gebunden werden.

Nachteilig ist, dass freie Mitarbeiter nicht ständig zur Verfügung stehen. Viele kleinere Aufgaben im Betriebsalltag, die man sonst einem Angestellten übertragen würde, kann man kaum von freien Mitarbeitern erledigen lassen, weil es zu aufwändig wäre, dafür eigens einen zu beauftragen.

Ein weiterer Nachteil ist die manchmal fehlende Vertrautheit mit dem Unternehmen. So müssen sich die freien Mitarbeiter erst in den Betrieb oder in ein bestimmtes Projekt einarbeiten, bis sie die volle Leistung in dem Bereich bringen können.

Scheinselbstständige, „feste Freie“

Ist ein freier Mitarbeiter nach dem Gesamterscheinungsbild wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert, liegt Scheinselbständigkeit vor. Ein Arbeitsgericht würde in diesem Fall nach einer „Feststellungsklage“ den Auftraggeber verpflichten, den freien Mitarbeiter einzustellen. Im Pressejargon werden dauerhafte freie Mitarbeiter auch als „feste Freie“ bezeichnet.

Literatur

  • Horst Henrici: Der rechtliche Schutz für Scheinselbständige. Verlag Dr. H. H. Driesen GmbH, Taunusstein 2002. Zugl.: Bremen, Universität, Dissertation, 2001, ISBN 3-936328-02-1

Siehe auch