Bürgerkrieg
Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt, der zwischen Gruppen innerhalb eines Landes (häufig unter Einmischung ausländischer Mächte) stattfindet.
Die Auseinandersetzungen finden meist statt zwischen Aufständischen (Rebellen) und der Regierung oder aber zwischen organisierten politischen, nationalen oder auch religiösen und sozialen Gruppen statt. Ein Bürgerkrieg nimmt häufig die Form eines ungeregelten Krieges an, der dann ohne Rücksicht auf völkerrechtliche Regeln geführt wird. Etwa zwei Drittel der Kriege seit 1945 waren Bürgerkriege.
Häufige Ursachen für Bürgerkriege sind gewaltsame Regierungswechsel z.B. wegen des Sturzes von Diktatoren, Putschversuchen oder Revolutionen und Autonomie- beziehungsweise Sezessionsbestrebungen ethnischer oder nationaler Minderheiten. Bei einem Kampf aufsterebender Schichten um eine Um- oder Neugestaltung der staatlichen Ordnung spricht man hinterher nicht von Bürgerkrieg, sondern von Revolution.
Beispiele hierfür sind
- die Römischen Bürgerkriege im 1. Jahrhundert v. Chr.
- der Englische Bürgerkrieg im 17. Jahrhundert
- der Amerikanische Bürgerkrieg 1861-1865
- der Russische Bürgerkrieg in den 1920er Jahren
- der Spanische Bürgerkrieg in den 1930er Jahren
- der Angolanische Bürgerkrieg 1975-1989, 1991-1994 und 1998-2002
- der Libanesische Bürgerkrieg 1975 - 1990
- der Afghanische Bürgerkrieg und die sowjetische Invasion 1979-1989
- die Jugoslawischen Bürgerkriege in den 1990er Jahren
Früher wurde auch der Dreißigjährige Krieg als Deutscher Bürgerkrieg bezeichnet.
Etwas gewagter ist die in neuerer Zeit häufiger anzutreffende Bezeichnung der beiden Weltkriege als "Europäischer Bürgerkrieg".
Eigentlich gilt nach dem Völkerrecht der Bürgerkrieg als innere Angelegenheit eines Staates. Doch das Genfer Abkommen von 1949 stellte einige Grundsätze auf, die auch für den Bürgerkrieg gelten:
- Schutz der Gefangenen
- Versorgung der Verwundeten
- Verschonung der Zivilbevölkerung
Siehe auch: Staat, Putsch, Militär, Paramilitär, Minderheitenkonflikt