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Kinderabendmahl

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In den Evangelischen Kirchen in Deutschland hat es seit den 1970er Jahren eine lebhafte Diskussion um die Wiedergewinnung des Abendmahls gegeben.

Vorher war die Feier des Abendmahls sehr eng mit dem Buss- und Sühnegedanken verknüpft. In sehr vielen Gemeinden wurde daher das Abendmahl nur nach der Beiche zweimal im Jahr gefeiert: Am Karfreitag und am Buss-und Bettag.

Im Laufe der Diskussion über das Abendmahl gewannen andere Aspekte wieder an Bedeutung: Die Feier der Gemeinschaft, Einladung durch Gott an alle Christen. In diesem Zusammenhang wurde die Frage nach der Berechtigung des Ausschlusses der Kinder vom Abendmahl gestellt. Es spielen ähnliche Argumente eine Rolle, wie bei der Diskussion um die Kindertaufe. In vielen evangelischen Kirchen ist in der Folge die Einladung ausgesprochen worden, auch Kinder mögen am Abendmahl teilnehmen.

Ein wichtiges Argument gegen das Kinderabendmahl war stets: Kinder begreifen die Bedeutung des Abendmahls nicht. Dagegen spricht, dass zum einen das Abendmahl niemals vollständig mit dem Verstand begriffen werden kann, sondern stets ein Geheimnis bleibt. Zum anderen können Kinder sehr wohl auf eine ihnen entsprechende Weise begreifen, dass das Abendmahl sich von einer gewöhnlichen Mahlzeit unterscheidet. Weiter würde ein Beharren auf dem Vernunftargument bedeuten, dass z.B. auch geistig Behinderte oder altersverwirrte Menschen nicht am Abendmahl teilnehmen dürften.

Bei der Teilnahme von Kinder am Abendmahl wird vorausgesetzt, dass die Kinder von ihren Eltern oder anderen Personen in einer altersgemäßen Weise an des Verständnis des Abendmahls herangeführt werden. In der Praxis ist die Zulassung der Kinder zum Abendmahl häufig auch mit der Verwendung von Traubensaft statt Wein bei der Abendmahlsfeier verbunden.