Parochialprinzip
Parochialprinzip bezeichnet in der christlichen Theologie das Organisationsprinzip aller „klassischen” Kirchen, durch eine Aufteilung eines geographischen Raums, meist eines Staates oder Bundeslandes, in einzelne Parochien (meist Pfarrgemeinden genannt) um eine flächendeckende Versorgung Ihrer Mitglieder zu erreichen.
Grundgedanke des Parochialprinzip ist also, dass es keinen Raum gibt, der nicht zur Kirche gehört, jedes Kirchenmitglied also immer auch Teil einer Ortsgemeinde (Parochie) ist, umgekehrt der Seelsorger weiß für wen er zuständig ist.
Daher können Parochien für Konfessionen in der Diaspora sehr gross werden, so organisiert sich z.B. die Evangelische Kirche H.B. in Österreich in nur 9 Gemeinden, die zusammen das gesamte Staatsgebiet Österreichs ausmachen. Vor wenigen Jahren war die einzige Parochie der griechisch Orthodoxen Kirche in Österreich gleich mit dem Staatsgebiet Österreichs.
In Gegensatz zum Pariochialprinzip steht die Personalgemeinde, der eine Person unabhängig von etwaigen Übersiedlungen so lange angehört bis sie aus dieser Gemeinde austritt, resp. in eine andere Gemeinde eintritt, wobei teilweise sogar Mehrfachmitgliedschaften möglich sind, was bei Kirchen die dem Parochialprinzip folgen unmöglich ist.
Bei staatlich anerkannten Konfessionen und Religionsgemeinschaften, kann dieses Organisationsprinzip auch im Staatskirchenrecht seinen Ausdruck als „Parochialrecht“ finden.
Literatur
- Heussi, Karl, Kompendium der Kirchengeschichte, 15. Auflage, Tübingen 1979
- Sammlung der Kirchengesetze der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Stand 08/2008, laufend, HRSG: Evangelischer Oberkirchenrat A.B. Wien (Als Typusbeleg, gleiche Regelungen finden sich auf für die römisch katholische, anglikanische, die orthodoxen, ... Kirchen)