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Kommunistische Partei Deutschlands

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Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ist im Januar 1919 als Folge der Abspaltung der USPD von der SPD über die Frage der Kriegskredite und der Bildung des so genannten "Spartakus-Bundes" gegründet worden. Zu den Führungspersöhnlichkeiten dieser Gründungsphase gehörten Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht.


Sie brachte im Kampf gegen die faschistische Diktatur von 1933 bis 1945 große Opfer.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone KPD und SPD zwangsweise zur SED (Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zusammengeführt. Unter den West-Berliner Sozialdekraten wurde diese Zwangsvereinigung durch eine Urabstimmung verhindert.

Die KPD existierte dann nur noch als bedeutungslose Splitterpartei in der Bundesrepublik Deutschland. Im August 1956 wurde sie vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die Begründung des Gerichts war u.a. Verfassungsfeindlichkeit. Die Gründe für das Verbot werden bis heute sehr kontrovers diskutiert. Während die Gegner des Verbots die Gründe für das Verbot u.a. im Kampf gegen die Wiederbewaffnung und für eine Wiedervereinigung Deutschlands und das Eintreten für einen Friedensvertrag sehen, nennen die Befürworter das Eintreten der KPD für einen Anschluss Deutschlands an den kommunistischen Ostblock, was die überwiegende Mehrheit der Deutschen in Westdeutschland abgelehnt hat, und den damit verbunden Verlust der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die KPD trat für eine Vergesellschaftung des Privateigentums an Produktionsmitteln und eine Diktatur des Proletariats ein, dies wurde als verfassungsfeindlich eingeschätzt und als weitere Begründung für das Verbot genannt.

Zitat: DKP Weinheim: "Nach nur elfjähriger Tätigkeit wurde die KPD 1956 auf Betreiben der Adenauer-Regierung erneut verboten. Grund: Sie trat für ein Gesamtdeutschland und einen Friedensvertrag ein."

Links

siehe auch Kommunismus