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Zitat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Wort Zitat kann aus dem lateinischen Wort citare (=herbeirufen) hergeleitet werden und hat die Bedeutung einer wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Ein Zitat ist also ein expliziter Hinweis auf einen anderen Autor. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. In vielen Fällen wird zum Zitat eine Quellenangabe angegeben, indem der Autor und die konkrete Textstelle genannt wird. In der Wissenschaft hat diese als Zitation bezeichnete Form der Verweisung eine wesentliche Funktion.

Bekannte Zitate werden häufig als geflügeltes Wort verwendet. Beispielsweise sind viele Textstellen aus der Bibel so stark im allgemeinen Sprachgebrauch verankert, dass sie kaum mehr als Zitat empfunden werden.
Der deutsche Philologe Georg Büchmann gab 1864 erstmals seine Sammlung "geflügelter Worte" heraus, die seitdem ständig aktualisiert in mehr als 40 Auflagen erschienen ist. Umgangssprachlich und im Journalismus wird ein direkt verwendetes Zitat in wörtlicher Rede auch als O-Ton (Originalton) bezeichnet.

Zitate und Urheberrecht

Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit).

Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 UhrG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene "Schaffenshöhe" aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

Unterschieden werden:

  • Großzitate - Zitate ganzer Werke
  • Kleinzitate - auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
  • Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate

Großzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen).

Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich.

Filmzitate werden als Sonderform von Bildzitaten angesehen. Allerdings ist es in der Filmbranche nicht unüblich, wenn auch rechtlich nicht abgesichert, Parodien auf ganze Filme zu produzieren, die als eigenständige Kunstwerke angesehen und akzeptiert werden, auch wenn das parodierte Original (bei dieser Kunstform notwendigerweise) eindeutig erkennbar ist.

Zitate in der Wikipedia

Kleinzitate im Sinne kurzer Entnahmen aus geschützten Werken sind ohne weiteres zulässig. Da das deutsche Urheberrechtsgesetz eine deutliche Quellenangabe verlangt, ist darauf zu achten, dass die genaue Fundstelle nachgewiesen wird (im Sinne einer bibliographischen Angabe mit Autor, Titel, Publikationsort, bei längeren Werken, aus denen entnommen wird, mit Seitenzahl oder Abschnittsangabe).

Zitate im Deutschen Urheberrecht

Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate der Paragraph 51 (Stand: 10.9.2003):

UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


Zitate im Schweizer Recht

Art. 25 "Zitate" des Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet:

1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.

2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.

Von Bedeutung für die Auslegung dieser Vorschrift war ein Rechtsstreit zwischen dem Historiker Georg Kreis und der rechtslastigen Zeitschrift Schweizerzeit, die ein vollständiges Editorial von Kreis ohne Erlaubnis abdruckte. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass die Zitierung eines ganzen Werks zulässig sei, solange es dem Zweck des Zitats behilflich sei. Im genannten Fall verfasste der Zürcher Rechtsaussenpolitiker Christoph Mörgeli in der Tageszeitung Tages-Anzeiger ein Editorial, und eine Woche später antwortete sein Kontrahent Georg Kreis mit einem eigenen. Um dem Leser der Schweizerzeit in sinnvoller Weise den Konflikt darzustellen, sei der vollständige Abdruck beider Texte nötig gewesen.([1], siehe auch die Artikel von Mörgeli und Kreis im Tages-Anzeiger vom 25. Juni und 2. Juli 2002)

Zitate in Österreich

§ 46 UrhG regelt das Zitatrecht. Bildzitate werden vom Wortlaut nicht erfaßt, wurden aber von der Rechtsprechung als zulässig angesehen.

Zitieren im Internet

Bei Diskussionen im Internet, zum Beispiel per E-Mail oder in Diskussionsforen, bei denen man sich auf andere Diskussionsteilnehmern bezieht, ist es oft notwendig das Gesagte zu zitieren. Dort spricht man auch oft vom quoting (englisch - Zitieren). Viele Diskussionsteilnehmer stört es, wenn das Zitat dabei nicht klar als solches markiert ist oder mehr als notwendig zitiert wird.

Siehe auch: TOFU, Fullquote, Wikipedia_Diskussion:Zitate

Wie man Internetquellen zitiert behandelt der Artikel Zitieren von Internetquellen.

Siehe auch

Bildzitat