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Bundes-Angestelltentarifvertrag

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Der Bundesangestelltentarifvertrag ( = BAT ) regelt die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung von Angestellten im Öffentlichen Dienst.

Es ist ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und Kommunale Arbeitgeber ) und die Gewerkschaft Verdi ( früher ÖTV ) abgeschlossen haben und jährlich fortschreiben.

In den neuen Bundesländern gilt ein reduzierter BAT Ost.

Grundgehalt

Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Gehaltsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet. Dieses Grundgehalt steigert sich mit dem Alter und ist der wichtigste Teil der Besoldung. Dieser Grundgehalt wird auch Grundvergütung oder Tabellenvergütung genannt.

Er reicht von ca 900 Euro in der niedrigsten Besoldungsstufe X bei einem Alter 23 Jahre bis ca 5000 Euro bei einem Alter 47 Jahre in der höchsten Besoldungsstufe I .

Ortzuschlag

Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der ( entgegen seinem Namen ) sich im wesentlichen nach dem Familienstand bemißt und bundesweit einheitlich in 3 Klassen berechnet wird.

Weitere Zulagen Weitere Zulagen sind das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen beispielsweise mit Sonntags- oder Nachtarbeit

Fragen

  • Warum steigert sich der BAT mit dem Alter ?
  • Bleibt der Ortzuschlag bei Kindern nach der Ausbildung gleich ?

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