Reichsstadt
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Als freie Reichsstadt bezeichnet man die reichsunmittelbaren Städte, die im Mittelalter direkt dem deutschen Kaiser unterstanden. Somit konnten sie sich unabhängig von lokalen Landesfürsten entwickeln. Die meisten Reichsstädte lagen im Süden oder Südwesten Deutschlands. Mit dem Ende des heiligen römischen Reiches deutscher Nation durch den Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803 verloren fast alle Reichsstädte ihren bevorrechtigten Status.