Währungsreform
Währungsreform bedeutet eine Änderung von relevanten Merkmalen einer Währung. Die Währung wird durch die für die Volkswirtschaft zuständige Legislative in der Währungsverfassung definiert. Sie ist das durch Gesetz erlassene Geld eines bestimmten zeitlich und räumlich begrenzten Gebietes, des Währingsgebietes. [1] In den meisten Fällen besteht eine Währungsreform aus einer gesetzlichen Änderung der Währungsverfassung, die einen Umtausch alter Währungseinheiten zu einem staatlich festgelegten Wechselkurs in Einheiten der neuen Währung festlegt. Oft gelten dabei unterschiedliche Umrechnungskurse für Bargeld, Bankguthaben und Verbindlichkeiten. Findet lediglich eine einfache Umrechnung aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs statt, so spricht man auch von einer Währungsumstellung. In der Regel ist mit einer Währungsreform auch eine Änderung des Namens der Währung verbunden. Der Extremfall einer Währungsreform ist die Einführung der Währung eines anderen Landes (Fremdwährung). Der Anfang und das Ende jeder Währung wird immer durch eine Währungsreform gekennzeichnet.
In den alten Bundesländern Deutschlands wird der Begriff oft auch als Synonym für die Einführung der Deutschen Mark 1948 gebraucht; dagegen steht er in den neuen Bundesländern eher für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990.
Gründe für Währungsreformen
Währungsreformen werden aus einer Reihe von Gründen durchgeführt:
Länder, die hohe Inflationsraten aufweisen, derer sie durch die sonstigen Mittel der Geld- und Währungspolitik nicht Herr werden können, versuchen oft, durch das psychologische Mittel eines Neuanfangs den Vertrauensverlust in die eigene (alte) Währung zu beenden. Die neu eingeführte Währung wird dann häufig mit zusätzlichen, Glaubwürdigkeit schaffenden Maßnahmen versehen - beispielsweise einem festen Wechselkurs zu einer preisstabilen Währung, einer unabhängigen Zentralbank o. Ä. Beispiele für eine solche Währungsreform sind Argentinien 1991 und Deutschland 1923 (siehe unten).
Länder, die in der Vergangenheit unter dauerhaft hohen Inflationsraten zu leiden hatten, spüren die langfristigen Auswirkungen der Inflation vor allem in Form von hohen, intransparenten Preisen, das heißt, Einheiten eines relativ wertlosen Gutes kosten vergleichsweise viele Geldeinheiten. Dies verursacht hohe Transaktionskosten, da die Preisauszeichnungen aufgrund ihres Umfangs für den Anbieter von Gütern aufwändig und für den Nachfrager intransparent werden. Abhilfe schafft hier die Einführung einer neuen Währung, bei der im Verhältnis zum alten Zahlungsmittel oft einfach mehrere Nullen (Henning) entfernt werden. Beispiele für eine derartige Währungsreform sind die Einführung der neuen Türkischen Lira 2004 oder die französische Währungsreform 1960.
In selteneren Fällen kommt es auch aus politischen Gründen zu Währungsreformen. Treten Währungsräume einem anderen Land bei (Beispiel: Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland 1990) oder brechen Länder auseinander (Beispiel: Tschechoslowakei 1993), so kommt es zu Währungsreformen.
In jüngster Zeit spielen vermehrt andere ökonomische Gründe als Inflationen eine Rolle bei der Einführung neuer Währungen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Einführung des Euro 1999; die europäische Währung wurde neben politischen auch aus ökonomischen Gründen eingeführt, z.B. um die Transaktionskosten des Handels zwischen EU-Ländern zu reduzieren und die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen anzugleichen.
Währungsreformen in Deutschland
Währungsreform von 1871 bis 1873
Bei dieser Währungsreform ging es um eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Währungen in den einzelnen deutschen Staaten. Die herkömmlichen Währungseinheiten waren Taler, Gulden, Kreuzer und Groschen. Mit dieser Währungsreform wurde auch auf das Dezimalsystem umgestellt. Als letztes Land stellte Bayern 1876 auf die neue Währung um.[2]
Die Währungsreform 1923
Die Umstellung des Deutschen Reiches von der „Mark“ (M) auf die „Rentenmark“ (später „Reichsmark“, RM) beendete eine galoppierende Inflation, die durch die Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg ausgelöst wurde. Sie war die auffälligste und kurzfristig erfolgreichste deutsche Währungsreform überhaupt, bei einem Kurs von 1.000.000.000.000 M : 1 RM (1 Billion Mark zu 1 Reichsmark).

Die Währungsreform 1948
Westliche Besatzungszonen (Trizone)
In Deutschland wird mit dem Begriff meist die Einführung der Deutschen Mark (DM) in „Westdeutschland“ (d. h. in der Englischen, Amerikanischen und Französischen Besatzungszone) am 21. Juni 1948 verbunden.
Währungszerrüttung durch Geldüberhang
Der Geldüberhang entstand 1936 bis 1945 durch die Kriegsfinanzierung aus Geldschöpfung. Er wurde zunächst kontrolliert, indem Güter-Angebot und -Nachfrage begrenzt und der Abfluss des überschüssigen Geldes durch Devisenzwangswirtschaft verhindert wurde.
In den Jahren 1945 bis 1948 führte der immer weiter wachsende Geldüberhang zur Währungszerrüttung. Die Ausgabe von Besatzungsgeld steigerte die Geldmenge, aber das Güterangebot verringerte sich durch Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Produktion, Demontage von Produktionsstätten, Weiterführung der Zwangsbewirtschaftung durch die Alliierten und das Horten von Waren.
Die offizielle Reichsmarkwährung wurde zum größten Teil abgelehnt (Verlust der Funktionen als Zahlungsmittel und Recheneinheit), und es setzte ein Flucht in die Sachwerte ein (Verlust der Funktion als Wertaufbewahrungsmittel).
Ziele der Währungsreform
Kurzfristig musste der Geldüberhang beseitigt werden, langfristig war die Struktur für eine funktionsfähige Marktwirtschaft aufzubauen. Dazu gehörte die Einstellung der übermäßigen Geldschöpfung, Erstarken der Geldfunktionen, Aufhebung von Lohn-, Preisstopps und Güterrationierung sowie die Einführung freier Wechselkurse. Auch musste das Bankensystem gestärkt werden durch eine unabhängige Zentralbank, ein funktionierendes Geschäftsbankensystem und ein wirkungsvolles geldpolitisches Instrumentarium.
Vorbereitung der Währungsreform
Die Währungsgesetze zur Umstellung der Reichsmark sind im Artikel Deutsche Mark ausführlich beschrieben.
Diese Währungsgesetze stützen sich weitgehend auf den Colm-Dodge-Goldsmith-Plan von 1946, der ein Zusammenstreichen der Geldmenge im Verhältnis 10:1 und einen Lastenausgleich vorsah.[3]
Die drei westlichen Militärregierungen wandten diesen Plan grundsätzlich in ihren Besatzungszonen an, klammerten jedoch den Komplex des Lastenausgleichs aus. Abweichende Reformvorschläge deutscher Sachverständiger wurden 1948 in der Konklave von Rothwesten gehört, im Grunde genommen aber nicht berücksichtigt.
Als Stichtag der Währungsreform wurde der 21.6.1948 festgelegt. Zuvor waren 1947 in den einzelnen Bundesländern selbständige Landeszentralbanken und im März 1948 als Zentralbank der Landeszentralbanken die "Bank Deutscher Länder" errichtet worden.
Mit der Operation Bird Dog wurden die neuen Banknoten in 23 000 Holzkisten bereits 1948 per Schiff von New York nach Bremerhaven transportiert, wo sie Ende Mai 1948 ankamen. Von dort wurden sie in acht Sonderzügen in die Keller der Reichsbank in Frankfurt am Main gebracht.[4]
Von deutscher Seite war die Währungsreform durch die am 23. Juli 1947 durch den Wirtschaftsrat der Bizone gegründete Sonderstelle Geld und Kredit in Bad Homburg vorbereitet worden, die unter Leitung von Ludwig Erhard stand. Die letzten Feinheiten wurden von 25 deutschen Experten erarbeitet, die die Leitlinien für die Währungsumstellung im Frühjahr 1948 unter strengster Geheimhaltung in den Gebäuden der heutigen Fritz-Erler-Kaserne zu Rothwesten (Landkreis Kassel) beschlossen.
Durchführung der Währungsumstellung
Der Währungsumtausch vollzog sich in fünf Etappen: [5]
- Ab 21.6.1948 wurde die DM alleingültiges Zahlungsmittel
- Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Hand erhielten eine Sofortausstattung
- Das bare Altgeld (RM, Rentenmark, Marknoten der alliierten Militärbehörden) musste auf ein Konto eingezahlt werden
- Der Anspruch auf Umstellung der gesamten Reichsmarkkonten musste geltend gemacht werden
- Prüfung und Umstellung der Reichsmarkkonten auf DM.
Für die Umstellung galt:
- abgeschlossene Verbindlichkeiten wurden mit einem Kurs 10 Reichsmark (RM) zu 1 DM (10:1) umgestellt;
- laufende Verbindlichkeiten wie Löhne und Mieten im Kurs 1:1;
- Bargeld und letztlich auch Sparguthaben wurden zum Kurs 100 RM zu 6,50 DM umgetauscht.
Das neue Geldvolumen lag in den Monaten nach der Währungsreform bei etwa 13 Mrd. DM (M3, Bar- und Buchgeld).
Die Erstausstattung mit DM
Mit dem Stichtag der Währungsreform erloschen alle alten Zahlungsmittel außer dem Kleingeld bis 1 RM, das zu einem Zehntel seines Nennwertes vorerst noch gültig blieb. Die Zeit bis zur allgemeinen Umstellung wurde überbrückt durch die Sofortausstattung der Bevölkerung, Wirtschaft und Öffentlichen Hand mit DM.
Jeder natürlichen Person wurde in zwei Schritten sofort – im Normalfall am 20. Juni – ein „Kopfgeld“ von 40,- DM und einen Monat später 20,- DM bar ausgezahlt. Bei der späteren Umwandlung der Reichsmark wurden diese 60 DM angerechnet.
Unternehmen, Personenvereinigungen, Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe erhielten auf Antrag bei ihrer "Abwicklungsbank" einen "Geschäftsbetrag" von 60 DM je Arbeitnehmer als "Vorgriff auf die "späteren Ansprüche aus dem Umtausch von Altgeld"". [6]
Die Erstausstattung der öffentlichen Hand erfolgte für die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften durch die Landeszentralbanken, für die Bahn- und Postverwaltungen durch die Bank Deutscher Länder. Der Bund existierte noch nicht. Die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften erhielten eine durchschnittliche Monatsisteinnahme, die Bahn- und Postverwaltungen die Hälfte einer durchschnittlichen Monatsisteinnahme (Berechnungszeitraum jeweils vom 1. Oktober 1947 bis 31. März 1948).
Den Geschäftsbanken wurden von den Landeszentralbanken vorläufig 1% ihrer Reichsbankverbindlichkeiten aus Kundenkonten gutgeschrieben (1. DVO zum WG, § 8).
Umstellung der Reichsbankkonten
Bis zum 26.6.1948 mussten alle natürlichen und juristischen Peronen - ausgenommen die Geldinstitute - bei einer Hauptumtauschstelle der Abwicklungsbank ihr Baraltgeld abliefern und ihre gesamten Altgeldguthaben anmelden. Dort wurde nach Genehmigung durch das Finanzamt das Gesamtgeld über ein "Reichsbank-Abwicklungskonto" umgestellt.
Bei den natürlichen Personen wurde vom Gesamtaltgeld zunächst der neunfache Kopfbetrag abgezogen. Der Rest wurde zu je 5% auf ein Freikonto und 5% auf ein Festkonto umgestellt. Kurze Zeit später wurde das Festkonto aufgelöst, indem 70% seines Betrages vernichtet, 20% auf Freikonto und 10% auf Anlagekonto übertragen wurde. Letztlich ergab sich so ein faktisches Umstellungsverhältnis von 10: 0,65.
Bei den Wirtschaftsunternehmen wurde vom Altgeld der zehnfache Geschäftsbetrag abgezogen und die Umstellung danach wie bei den natürlichen Personen vorgenommen.
Die Altgeldguthaben der Banken sowie der öffentlichen Hand erloschen.
Beurteilung der Währungsreform
Mit der Währungsreform von 1948 wurde die Geldmenge durch die Umstellung wirkungsvoll verringert. "Durch diese Maßnahme ist der Bestand der RM nach einer Berechnung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich insgesamt im Verhältnis 1:12,6 in DM umgewandelt worden.[7] Die Geldfunktionen traten wieder in Kraft, und die Zentralbank kontrollierte die Geldschöpfung. Vom 27. Juni bis 8. August 1948 war die Geldschöpfung nur in bescheidenem Umfang durch Wechselkredite möglich und nahm erst ab Oktober 1948 wieder größeren Umfang an.
Die Güterrationierung und der Preisstopp wurden bereits am 24. Juni 1948 teilweise aufgehoben, endgültig allerdings erst 1950 bzw. 1952. Auch der Lohnstopp erlosch am 3. November 1948.
Die Bank Deutscher Länder wurde im März 1948 geschaffen als "Zentralbank der Landeszentralbanken". Der Zentralbankrat war zunächst an die Anordnungen der alliierten Bankkommission gebunden. Die Bank Deutscher Länder konnte durch ihr geldpolitisches Instrumentarium (Mindestreserve-, Diskont-, Lombard- und Offenmarktpolitik) die Geschäftsbanken kontrollieren. Die Geschäftsbanken waren durch die Bereinigung ihrer Bilanzen wieder aktionsfähig.
Diese Währungsreform war das im positiven Sinne markanteste kollektive Erlebnis der westdeutschen Nachkriegszeit nach 1945, vor allem weil Ludwig Erhard sie mit der fast völligen Aufhebung der „Bewirtschaftung“ (Rationierung) der Güter des Alltagsbedarfes verband: „Auf ein Mal gab es Alles!“ Oft wurden vom Kopfgeld spontan unwichtige Luxusgüter gekauft. [8]
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Die Preise stiegen von August bis Dezember 1948 deutlich, die Preissteigerungen konnten jedoch Anfang 1949 auf Grund der restriktiven Kreditpolitik der Zentralbank zum Stillstand gebracht werden.[9] Der relativ geringen monetären Nachfrage aus der Erstausstattung stand unmittelbar nach dem Stichtag ein genügendes Angebot an Waren aus Hortungslagern gegenüber. Diese waren jedoch bald erschöpft, und das Warenangebot beschränkte sich nunmehr auf die laufende Produktion. Diesem Warenangebot stand eine sich ständig ausweitende Geldmenge gegenüber.
Die Produktion stieg innerhalb kurzer Zeit wieder auf den Vorkriegsstand. [10] Die Spartätigkeit der Haushalte war wegen des großen Nachholbedarfs äußerst gering. Die erzielbaren Marktpreise brachten den Unternehmen hohe Gewinne, die sofort wieder investiert wurden.
Die Zahl der Arbeitslosen nahm nach der Währungsreform sprunghaft zu. Die Beschäftigtenzahl dagegen blieb im gleichen Zeitraum mit etwa 13,5 Millionen Personen konstant. Das Anwachsen der Zahl der Arbeitslosen erklärt sich aus der Auflösung von vielen Scheinbeschäftigungen, die zu zusätzlichen Lebensmittelrationen verholfen hatten, und aus dem Bevölkerungswachstum durch den ständigen Zustrom an Flüchtlingen. [11]
Der Außenhandel. Die Joint Export-Import Agency (JEIA), eine Institution der westlichen Besatzungsmächte, erließ 1948 einen festen Dollarkurs. Dieser Kurs - ein US-Dollar gleich 3,33 RM bzw. DM - galt vom 1. Mai 1948 bis 18. September 1949. Ab 19. September 1949 wurde der Wechselkurs wegen der Abwertung des englischen Pfundes auf 1 US-$ = 4,20 DM festgesetzt. Die Exporte umfassten zunächst nur Rohstoffe und wurden erst später auf Halb- und Fertigfabrikate ausgedehnt. Die Importe überwogen in den ersten Jahren die Exporte. Das Zahlungsdefizit wurde ausgeglichen aus Mitteln des Marshall-Planes und des Government and Relief in Occupied Areas (GARIOA).
Ergänzende Gesetze zur Währungsreform
Um die sozialen Ungerechtigkeiten, die durch den Währungsschnitt für die Privaten entstanden waren, abzumildern, wurden nach 1948 folgende Korrekturen beschlossen:
- Die Leistungen der Versicherungen waren 1948 nur im Verhältnis 10:1 umgestellt worden. Die Rentengesetze von 1951, 1956 und 1963 erhöhten die Umstellungssätze. Die Versicherungen erhielten als Ausgleich Rentenausgleichsforderungen gegen den Bund.
- Der Währungsausgleich für Vertriebene wurde 1952 geregelt.
- Reichsmarkverbindlichkeiten gegen ausländische Gläubiger wurden durch das Auslandsschuldenabkommen von 1953 im Verhältnis 1:1 umgestellt.
- Altsparanlagen, die bereits am 1.1.1940 bestanden hatten, wurden durch das Altspargesetz von 1953 auf 20% des Nennbetrages aufgestockt.
- die Forderungen der Nichtbanken gegen das Reich wurden durch das Kriegsfolgegesetz von 1957 in eine Ablösungsanleihe umgewandelt.
Sowjetische Besatzungszone
Da die Währungsneuschaffung der Deutschen Mark recht plötzlich und nur in den „Westzonen“ kam, drohte Reichsmark-Bargeld in größerer Menge in die Sowjetische Besatzungszone abzufließen, wo es dort nachfragend hätte wirken können, so dass dort wegen der daraus resultierenden Preissteigerung eine (weitere) galoppierende Inflation hätte entstehen können.
Aus diesem Grunde wurde in der sowjetischen Besatzungszone drei Tage später, am 23. Juni 1948, ebenfalls eine Währungsreform durchgeführt. Hier erhielt jede Person 70 RM, die im Verhältnis 1:1 umgetauscht wurden, wobei hier – als Notlösung – die alten Reichsmarkscheine einfach mit Kupons und Wertaufklebern versehen wurden. Die neue Währung hieß daher im Volksmund zunächst „Klebe-" oder "Tapetenmark“.
Die Währungsreform verstärkte den bereits bestehenden Konflikt zwischen der UdSSR und den Westmächten, was dann unter anderem Anlass zur Berlin-Blockade war.
Einführung der D-Mark in der DDR 1990
Im Rahmen der Einführung der Deutschen Mark in der DDR im Vorfeld der Wiedervereinigung wurden verschiedene Arten von Geldern mit unterschiedlichen Sätzen umgetauscht (1:1, 2:1). Löhne, Gehälter, Renten, Mieten und andere "wiederkehrende Zahlungen" wurden 1:1 umgestellt. Bei Bargeld und Bankguthaben waren die Regelungen komplizierter: Kinder unter 14 Jahren konnten bis zu 2.000 DDR-Mark im Verhältnis 1:1 umtauschen, 15- bis 59-jährige bis zu 4.000 DDR-Mark, wer älter war bis 6.000 DDR-Mark. Darüber hinausgehende Beträge wurden im Verhältnis 2:1 umgestellt; Kredite und andere Verbindlichkeiten wurden im Satz 2:1 umgestellt.
Einführung des Euro 1999/2002
Die Einführung des Euro in zwölf Staaten der Europäischen Union war keine Währungsreform, sondern nur eine Währungsumstellung, da sämtliche bis Ende 1998 existierenden Geldbeträge direkt über den offiziellen Euro-Wechselkurs in Euro umgestellt wurden, ohne dabei an Wert zu verlieren oder zu gewinnen. Seitdem sind die Währungen der Euro-Länder fest an den Euro gekoppelt, sie sind nur andere Rechnungseinheiten des Euro.
Der Euro galt seit dem Jahr 1999 als Buchgeld; er wurde am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Seit der Bargeldeinführung haben alle alten Währungen der Euro-Länder ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren. Banknoten und Münzen wurden eingezogen und können in einigen Ländern (in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank gebührenfrei) auch noch unbefristet in Euro getauscht werden. Unbare Geldwerte wurden automatisch bis spätestens 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt.
Eine Reform des Geldwesens fand nur insofern statt, dass die nationalen Notenbanken ihre Eigenständigkeit verloren und stattdessen die Europäische Zentralbank (EZB) die Aufgabe einer Notenbank übernommen hat. Die Deutsche Mark verlor damit ihre Rolle als europäische Leitwährung.
Die Deutsche Mark wurde im Verhältnis von 1 € = 1,95583 DM umgetauscht.
Währungsreformen in anderen Staaten
Österreich
Siehe: Währungsreformen in Österreich
Literatur
- Michael Brackmann: Vom totalen Krieg zum Wirtschaftswunder - die Vorgeschichte der westdeutschen Währungsreform 1948. Dissertation an der Ruhr-Universität Bochum 1992.
- (en) G. Colm, M. Dodge, W. Goldsmith: A Plan for the Liquidatation of War Finance and the Financial Rehabilitation of Germany. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 111. Bd., Jg. 1955, S. 204-243.
- Siegfried Freick: Die Währungsreform 1948 in Westdeutschland. Weichenstellung für ein halbes Jahrhundert. Schkeuditz: Schkeuditzer Buchverlag 2001.
- (fr) P. Lebee: Contribution à l'étude de la réforme monétaire allemande. In: E. Vermeil (Hrsg.): Études économiques allemandes, Paris 1951, S. 101-148.
- Dieter Lindenlaub: Die Glaubwürdigkeit einer neuen Währung: Die Einführung der Mark in Deutschland 1871 – 1876. In: Bankhistorisches Archiv 1/2002, Zeitschrift für Bankengeschichte, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main.
- J. Priese und F. Rebentrost: Kommentar zu den Gesetzen zur Neuordnung des Geldwesens unter Berücksichtigung der Durchführungsverordnungen. Iserlohn 1948.
- Von der Reichsmark zur D-Mark zum Euro – Währungsreform und Währungsunion in Kürten und anderswo. Sonderausstellung mit Katalog, 1999. Bearb.: Ute Ströbel-Dettmer und Olaf Mickenhagen. (Exemplare können angefordert werden bei der Verwaltung der Gemeinde Kürten, Archiv)
- R. Stucken: Deutsche Geld- und Kreditpolitik 1914-1963. Tübingen, 3. Auflage 1964.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. O. Pfleiderer: Währungen. In: Staatlexikon, Bd. 8, 6. Auflage 1963, Spalte 406/407.
- ↑ Helmut Rienecker: Geld regiert die Welt. Interessante Ausstellung zum 60. Jahrestag der Währungsreform. In: Mainpost vom 24.Juni 2008, S. 29
- ↑ G. Colm, J. Dodge und R. W. Goldsmith: A plan for the liquidation of War Finance and the Finance Rehabilitation of Germany. In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 111. Bd., Jg. 1955, S. 204-243
- ↑ Günter Stiller: Vor 60 Jahren: Als die D-Mark nach Deutschland kam. In: Hamburger Abendblatt vom 13.6.2008, S. 21. Auf der Internetseite des Hamburger Abendblattes, Stand 1. August 2008, 18:00 Uhr
- ↑ J. Priese, F. Rebentrost: Kommentar zu den Gesetzen zur Neuordnung des Geldwesens. Iserlohn 1948, S. 22-23
- ↑ J. Priese und F. Rebentrost: Kommentar zu den Gesetzen zur Neuordnung des Geldwesens. Iserlohn 1948, S.68
- ↑ G. Schmölders: Währungsreform. In: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, Bd. 4, 3. Auflage 1961, Sp. 6133
- ↑ Zeitzeugenberichte über erste Käufe aus dem Kopfgeld
- ↑ P. Lebee: Contribution à l'étude de la reforme monetaire allemande. In: E. Vermeil (Hrsg.): Etudes économiques allemandes, Paris 1951, S. 146, Tableau IV, V.
- ↑ O. Pfleiderer: Währungsreform in Westdeutschland (1948). In: Enzyklopisches Lexikon für das Geld-, Bank- und Börsenwesen, Bd 2, Frankfurt am Main, 1957, S. 1645.
- ↑ P. Lebee: Contribution à l'étude de la reforme monetaire allemande. In: E. Vermeil (Hrsg.): Etudes économiques allemandes, Paris 1951, S. 146, Tableau IV, IV.
Weblinks
- Helmut Braun, Währungsreform 1923/24, in: Historisches Lexikon Bayerns
- Währungsreform 1948
- Deutsche Bundesbank über die Währungsreform 1948
- www.euro.de FAQ Eine Fragensammlung zum Thema Euro
- Projekt Luftbrücke (400 Dokumente zur Berliner Blockade und Luftbrücke (originale Zeitungsartikel, Banknoten, politische Dokumente, Fotos, Alltag) - Angebot der verkehrswerkstatt.de für Schulen)