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Erdbestattung

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Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. (Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint.)

Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Beispielsweise ist die im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch normalerweise nicht gestattet.

Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften. Dies betrifft vorallem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit. Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird. Eine unterirdische Bestattung in Grüften wird in der Regel ebenfalls nicht gestattet, da hier die Verwesung zu langsam voranschreitet.

Im Christentum ist die Erdbestattung von Beginn an die übliche Form gewesen. Man orientierte sich dabei an der Grablegung Jesu. Erst seit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Abweichen von der Erdbestattung langsam auch unter Christen gebräuchlich, nachdem die Feuerbestattung zunächst vor allem von Freidenkern propagiert worden war.