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Bundes-Angestelltentarifvertrag

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Der Bundesangestelltentarifvertrag ( = BAT ) regelt die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung von Angestellten im Öffentlichen Dienst. Es ist ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und Kommunale Arbeitgeber ) und die Gewerkschaft Verdi ( früher ÖTV ) abgeschlossen haben und jährlich fortschreiben.

Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Gehaltsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet. Diese Grundgehalt steigert sich mit dem Alter. Ergänzt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der ( entgegen seinem Namen ) sich nach dem Familienstand bemißt und bundesweit einheitlich berechnet wird.

Weitere Zulagen sind das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen beispielsweise mit Sonntags- oder Nachtarbeit

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