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Österreich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Flagge Österreichs

Österreichisches Wappen

(Details) (Details)
Amtssprache Deutsch; Regionalsprachen: Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch
Hauptstadt Wien
Staatsform Bundesrepublik
Bundespräsident Heinz Fischer
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
Gliederung 9 Bundesländer
Fläche 83.858,3 km²
Einwohnerzahl 8,1 Mio. 2001
Bevölkerungsdichte 97 Einwohner pro km²
Staatsgründung Republik: 1918; 2. Republik: 1945 (souverän ab 1955)
Nationalfeiertag 26. Oktober
Währung Euro
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März - Oktober)
Nationalhymne Land der Berge, Land am Strome
Kfz-Kennzeichen A
Internet-TLD .at
Vorwahl +43
Bundesländer

Die österreichischen Bundesländer: 1 Burgenland, 2 Kärnten, 3 Niederösterreich, 4 Oberösterreich, 5 Salzburg, 6 Steiermark, 7 Tirol, 8 Vorarlberg, 9 Wien

Österreich mit Nachbarländern
Österreich mit Nachbarländern
Österreich in Europa

Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa mit der Staatsform einer parlamentarischen Demokratie. Das Land ist seit 1955 Mitglied in der UNO und seit 1995 in der Europäischen Union. Es grenzt im Norden an die Deutschland und Tschechien, die Slowakei und Ungarn im Osten, Slowenien und Italien im Süden und die Schweiz und Liechtenstein im Westen.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Österreichs

Franken- und Ostfrankenreich

Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum bairischen Stammesherzogtum im fränkischen Reich Karl des Großen. Nach dem Teilungsvertrag von Verdun (843) entstand das ostfränkische Reich, innerhalb dessen seit 856 eine Marchia Orientalis ("Mark im Osten", später Ostmark, siehe: Awarenmark), eine Region im heutigen Niederösterreich, den Karolingern unterstellt war. Ab 955, nach dem Sieg Otto I. über die Magyaren, dehnte sich das Reich im Südosten weiter aus. Neue Herzogtümer und Markgrafschaften (u.a. Karantanien) entstanden und eine weitere Welle bajuwarischer Siedlungstätigkeit begann.

Römisch-Deutsches Reich (HRR) (962 - 1806)

Im Jahr 976 wurde die Marchia Orientalis dem Babenberger Grafen Liutpold übereignet. In einem Dokument von 996 wird erstmals der Name Ostarrichi erwähnt, aus dem sich später die Schreibweise Österreich entwickelte. 1156 wurde Ostarrichi, auch als Ostland bzw. Ostmark bekannt, zu einem Herzogtum erhoben.

Den Babenbergern folgten die Habsburger, die ab 1278 bis 1526 ihr Herrschaftsgebiet weiter ausdehnten. Ihr Machtstreben führte zu einem Erzherzogtum, das ein bedeutender Faktor im Verbund des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurde. Ab 1438 erreichten die Habsburger fast durchgehend die Deutsche Königs- bzw. die damit verbundene römische Kaiserwürde, bis schließlich 1804 Kaiser Franz II. den (mit dem Reichsrecht unvereinbaren) zusätzlichen Titel eines Kaisers von Österreich (Franz I.) annahm und 1806 das „alte deutsche Reich” (HRR) auflöste.

Kaiserreich Österreich (1804 – 1867); Österreich-Ungarn (1867 - 1918)

Nach Gründung des Kaisertum Österreich im Zuge der Befreiung von der napoleonischen Herrschaft, verstanden sich die Habsburger als legitime Nachfolger der römisch-deutschen Kaiser und somit des hl. röm. Reiches. Die übernationalen Besitzungen (Vielvölkerstaat) der Habsburg-Lothringer reichten von Böhmen und Mähren über das heutige Österreich hinweg weiter über Ungarn bis tief in den Balkan hinein. Das Kaiserhaus in Wien hatte von 1815 bis 1866 auch den Vorsitz im Deutschen Bund, der aber nach dem preußisch-österreichischen Krieg aufgelöst wurde.

1867 wurde im Zuge des Ausgleiches eine österreich-ungarische Doppelmonarchie geformt, die allerdings nur die deutschösterreichischen und ungarischen Interessen berücksichtigte; die politischen Forderungen anderer ethnischer Gruppen nach mehr Unabhängigkeit wurden dabei außer Acht gelassen. Nachdem die Nationalitätenprobleme durch das Attentat von Sarajewo offen ausbrachen und die europäischen Beistandspakte ausgelöst wurden, begann 1914 der erste Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „k & k Monarchie” führte.

I. Republik (1918 – 1938) und Drittes Reich (1938 – 1945)

Österreich-Ungarn wurde aufgelöst und auf seinem Gebiet entstanden neue Nationalstaaten und Deutschösterreich. Im Vertrag von Saint-Germain wurde dieser Staatsname und der gewünschte Zusammenschluss mit der neuen reichsdeutschen Republik (Weimarer Republik) untersagt, insbesondere weil die Siegermächte ein zu mächtiges Reich befürchteten. Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert; 1920 wurde die neue Verfassung beschlossen.

Die folgenden Zeiten brachten den Menschen 1933 eine Diktatur in Form eines autoritären Ständestaates und 1938 den Anschluss an das inzwischen nationalsozialistische Deutsche Reich Hitlers. Der Diktator ließ im „Dritten Reich” den Namen seiner Heimat durch „Ostmark” und bald danach durch „Donau- und Alpengaue” ersetzen. Als nunmehr Reichsdeutsche erlebten die gebürtigen Österreicher aktiv oder passiv das totalitäre Nazi-Regime, das erst durch die Niederlage des Zweiten Weltkrieges beendet werden konnte.

II. Republik (ab 1945)

Nach 1945 wurde das Reich von den Alliierten besetzt und aufgelöst. Österreich wurde wieder hergestellt und in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Nachdem sich die Republik im Staatsvertrages am 15. Mai 1955 u.a. zu keinem nochmaligen „Anschluss” verpflichtete, verließen die Alliierten das Land wieder. Am 26. Oktober 1955 erklärte Österreich seine „immerwährende Neutralität”. Dieser Tag der Fahne wurde bis 1965 in den Schulen gefeiert; seit 1967 wird er durch einen Nationalfeiertag regelmäßig in Erinnerung gerufen.

1960 war die Republik Österreich Mitbegründer der EFTA, die einen Wirtschaftszusammenhalt anstrebte. Bedingt durch die Neutralität konnten mit den westlichen Ländern und mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die strikte Neutralitätspolitik zwar gelockert, aber die angemessene Interpretation der Neutralität in der geänderten Weltordnung ist seitdem ein umstrittenes innenpolitisches Thema. 1995 trat Österreich der Europäischen Union (EU) bei; 1999 schaffte es den Schilling ab und führte zusammen mit anderen EU-Staaten die neue EURO - Währung ein. Seit dem Jahr 2000 wird das Land von einer Koalition aus ÖVP und FPÖ regiert.

Politik

Hauptartikel: Politisches System Österreichs

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Von 1. Juli 2003 bis Jänner tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichische Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.

Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)

Bundesländer und Städte

Die neun österreichischen Bundesländer sind in Bezirke aufgeteilt.

Die größten Städte in Österreich sind...

   Name  Bundesland  Einwohner       Name  Bundesland  Einwohner
1 Wien Wien 1.550.123 11 Steyr Oberösterreich 39.340
2 Graz Steiermark 226.244 12 Wr. Neustadt Niederösterreich 37.627
3 Linz Oberösterreich 183.504 13 Feldkirch Vorarlberg 28.607
4 Salzburg Salzburg 142.662 14 Bregenz Vorarlberg 26.752
5 Innsbruck Tirol 113.392 15 Leoben Steiermark 25.804
6 Klagenfurt Kärnten 90.141 16 Wolfsberg Kärnten 25.301
7 Villach Kärnten 57.497 17 Klosterneuburg Niederösterreich 24.797
8 Wels Oberösterreich 56.478 18 Baden bei Wien Niederösterreich 24.502
9 Sankt Pölten Niederösterreich 49.121 19 Krems Niederösterreich 23.713
10 Dornbirn Vorarlberg 42.301 20 Traun Oberösterreich 23.470

Quelle für Einwohnerzahlen: Statistik Austria - Volkszählung 2001

Siehe auch: Städte in Österreich

Geografie

Hauptartikel: Geografie Österreichs

Etwa 60 Prozent von Österreich sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). In Ober- und Niederösterreich liegt - bereits nördlich der Donau - die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, das auch nach Tschechien und Bayern hinüberreicht, und an der Ostgrenze die Kleinen Karpaten.

Topografie

Die 5 Großlandschaften Österreichs

  1. Österreichisches Granit- und Gneisplateau, Anteil Österreichs am Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,1% der Staatsfläche)
  2. Österreichs Anteil am Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 12,3%)
  3. Österreichs Anteil an den Ostalpen (52.600 km², 62,8%)
  4. Österreichs Anteil am Wiener Becken (3.700 km², 4,4%)
  5. Vorland im Osten, österreichischer Anteil an Randgebieten des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 12,3%)


Von der Gesamtfläche Österreichs (84.000 km²) entfällt nur etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32% liegen tiefer als 500 m.

Die sechs höchsten Berge Österreichs sind:

   Name  Höhe  Gebirge
   1 Großglockner    3.797 m Hohe Tauern
   2 Wildspitze    3.768 m Ötztaler Alpen
   3 Weißkugel    3.739 m Ötztaler Alpen
   4 Großvenediger    3.674 m Hohe Tauern
   5 Hintere Schwärze    3.628 m Ötztaler Alpen
   6 Similaun    3.606 m Ötztaler Alpen


Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken, sowie in der südlichen Steiermark.

tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m

Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):

Erst außerhalb Österreichs münden folgende Flüsse in die Donau:

Der äußerste Westen (Vorarlberg) entwässert zum Rhein, und das nördlichste Niederösterreich (Waldviertel) über die Lainsitz zur Elbe.

Das Klima wird vom Westen nach Osten immer trockener (Niederschlag ca. 100 bis 50 cm) und erreicht in den östlichen bzw. südöstlichen Landesteilen das pannonische Kontinentalklima. Die schneereichen Winter bringen dem Tourismus eine zweite Saison. Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.

Wirtschaft

Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft

Alle Angaben beziehen sich - sofern nicht anders angegeben - auf das Jahr 2001.

Bruttosozialprodukt (2002)
216.343 Mio. EUR
Bruttosozialprodukt pro Einwohner (2002)
23.860 $
Bruttoinlandsprodukt (2002)
204.066 Mio. $
Anteil
Industrie 33 %
Landwirtschaft 2 %
Dienstleistungen 65 %
Erwerbstätigkeit (2003)
Industrie 27 %
Landwirtschaft 1 %
Dienstleistungen 68 %
Arbeitslosigkeit (2003)
7,0% (4,5 % nach EU-Berechnungsschema)
Wintersport
5 % des BIP hängen direkt oder indirekt mit dem Wintersport zusammen
Lebenserwartung (2002, bei der Geburt)
82 (Frauen) / 76 (Männer)
Kindersterblichkeit
0,5 %

Siehe auch: Tourismus in Österreich, Liste österreichischer Eisenbahngesellschaften,

Rechtswesen

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), baut vor allem auf römischem und heimisch-deutschem Recht auf. Weite Bereiche des Privatrechts sind freilich außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).

In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist im Besonderen das Bundes-Verfassungsgesetz 1920/29 (B-VG) zu nennen. Ein besonderes Kennzeichen des geltenden österreichischen Bundesverfassungsrechts ist aber dessen Zersplitterung in eine fast unüberschaubare Zahl von gesonderten Verfassungsgesetzen und Verfassungsbestimmungen sowie Staatsverträgen im Verfassungsrang. Das B-VG kennt nämlich anders als etwa das deutsche Grundgesetz kein Inkorporationsgebot, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text des B-VG selbst aufgenommen werden dürften.

Das Strafrecht folgt dem Leitgedanken Nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz, § 1 StGB) sowie dem Schuldprinzip (§ 4 StGB).

Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Unabhängig davon und unabhängig voneinander bestehen für Angelegenheiten der Verfassung der Verfassungsgerichtshof und für Angelegenheiten der Verwaltung der Verwaltungsgerichtshof.

siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich

Bevölkerung und Sprache

Bevölkerungsentwicklung x1000

Deutsch ist die Amtssprache und Muttersprache von etwa 95% der Bevölkerung. Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des

Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessene kroatische, slowenische und ungarische Bevölkerung in Österreich haben einen Anspruch auf muttersprechlichen Schulunterricht und Verkehr mit Behörden. Kroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in jenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer, slowenischer oder gemischter Bevölkerung. Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache.

Das Land beherbergt viele Menschen aus fremden Kulturen, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer stammen vornehmlich aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serben, Kroaten und andere), dem euro-asiatischen Raum (Türken, Kurden, Iraner, Iraker, usw.), aber auch aus anderen Weltregionen. Deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 8,8 % (2002).

Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich

Religion

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Wegkreuz

73,6% der einheimischen Bevölkerung bekennen sich zum römisch-katholischen Glauben und 4,7% zum Protestantismus (überwiegend Augsburger Bekenntnis). Etwa 12% der Bevölkerung gehören keiner Kirche oder Glaubensgemeinschaft an, die israelitische Kultusgemeinde zählt etwa 7.300 Mitglieder. Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Etwa 20.000 sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Von den zugewanderten Personen sind etwa 180.000 Mitglieder christlich-orthodoxer Kirchen, und rd. 300.000 Menschen Mitglieder verschiedener muslimischer Religionsgemeinschaften.

Siehe auch: Anerkannte Religionen in Österreich

Kultur

Persönlichkeiten

Siehe: Liste bedeutender Österreicher

Festspiele

Volkskultur

Sport

Österreich kann trotz seiner Größe im Sport viele Erfolge aufweisen. Besonders in den Disziplinen des alpinen Ski-Sports beweisen österreichische Sportler immer wieder ihr Können. z.B.:

Aktuelle Sieger bei den Olympischen Sommerspielen (2004):

Erfolgreiche Teams in Österreich:


Siehe: Liste bedeutender Sportler

Gesetzliche Feiertage

Siehe: Österreichische Feiertage

Verkehr

Siehe: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen in Österreich, Liste der österreichischen KFZ-Kennzeichen, Liste von Eisenbahnstrecken in Österreich

Höchstes Bauwerk

Sendemast des Mittelwellensenders Bisamberg, 265 Meter

Schule und Ausbildung

Siehe: Schultypen in Österreich, Liste bedeutender Österreicher, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung

Siehe auch

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minnan:Tang-kok