Patriziergesellschaft
Eine Patriziergesellschaft ist der Zusammenschluss von Mitgliedern einer mittelalterlichen deutschen städtischen Oberschicht – „die Geschlechter“ genannt –, bestehend aus Angehörigen des niedrigen Adels, wohlhabenden Kaufherren und Ministerialen. Zweck dieser Vereinigung war in erster Linie die Sicherung der Kontinuität sowohl unmittelbar der Stadtpolitik als auch mittelbar des eigenen Machterhalts, daneben oft auch das Betreiben von gemeinsamen Geschäften, insbesondere im risikoreichen Fernhandel.
Patriziergesellschaften waren oft nach dem Muster von Stubengesellschaften oder Bruderschaften organisiert. Wo gemeinsames Vermögen erworben und an nachrückende Erben weiterzugeben war, wurde häufig die Rechtsform der Ganerbschaft gewählt. Wenn geschäftliche Risiken geteilt wurden, ähnelt die Rechtsform hingegen einem Vorläufer unserer heutigen Offenen Handelsgesellschaft. Die Gilden des Mittelalters sind entweder aus Patriziergesellschaften hervorgegangen oder bestanden größtenteils aus deren Mitgliedern. Im weiteren Sinn kann sogar die gesamte deutsche Hanse als Zusammenschluss von Patriziergesellschaften aufgefasst werden, deren zahlreiche Artushöfe im Ostseeraum auch als Versammlungsräume dienten. Hinzu kommt, dass Begriffe wie Gesellschaft, Gilde, Zunft, Amt, Innung, Brüderschaft damals oft nicht gegeneinander abgegrenzt und daher synonym verwendet wurden.
Bezeichnend ist, dass Patriziergesellschaften in jeder Weise „geschlossene Gesellschaften“ waren, was sich etwa ganz drastisch an dem 1521 aufgestellten Tanzstatut der Stadt Nürnberg erweist. Das bedeutet: Niemand konnte einer solchen Gesellschaft aus eigenem Willen beitreten, sondern Außenstehende wurden, wenn überhaupt, durch Kooptation der vorhandenen Mitglieder aufgenommen. Entsprechend restriktiv wurde die Heiratspolitik betrieben; die Ehe war also nur zwischen Personen zugelassen, deren Eltern sämtlich derselben Gesellschaft angehörten. Das geht so weit, dass – entgegen der in Historikerkreisen immer noch verbreiteten Ansicht, die „Altbürger“ hätten sich zur Festigung ihrer Position mit den königlichen Beamten, den Reichsministerialen, verbündet – sie dies aber tatsächlich nur in wenigen Fällen getan und noch seltener auch durch verwandtschaftliche Bande besiegelt haben, denn weder entsprach die Tätigkeit eines Kaufmanns den Aufgaben oder dem Standesbewusstsein eines Ministerialen noch konnte dieser dem Kaufmann bei Einheirat in dessen Familie eine Mehrung seines Vermögens in Aussicht stellen, so daß das beiderseitige Interesse an einer Verbindung eher gering blieb; erst zum Ende des 13. Jahrhunderts begann sich die Trennungslinie zwischen Patriziat und Rittertum zu verwischen, wenngleich auch der heruntergekommene Ritter, der vom Raub lebte, von den Kaufleuten verachtet und bekämpft wurde.
Im Laufe der Zeit wurden die meisten in solchen Gesellschaften vereinten Patrizierfamilien selbst adlig, jedoch nicht durch Verbindung mit Ministerialen, sondern durch Rangerhöhung infolge Verdienst, was stets mit einer entsprechenden Wappenbesserung einherging. Der Anspruch auf Geburtsadel war danach eine Art ungeschriebenes Gesetz, was beispielsweise in Nürnberg dazu führte, dass nach 1806, bei der Eingliederung des Patriziats in den bayerischen Adel, den meisten der alten Familien die Aufnahme in die Freiherrenklasse gelang.
Die Zahl der Patriziergesellschaften, die es einmal gegeben hat, ist unüberschaubar; die meisten dieser Gesellschaften haben historisch nur wenige Spuren hinterlassen. Bekannt sind dagegen heute noch:
- Alten Limpurg, Frankfurt am Main
- Große Ravensburger Handelsgesellschaft, Ravensburg
- Kagelbrüder, Lüneburg
- Kaufleutegesellschaft, Lübeck
- Lilienvente, Braunschweig
- Richerzeche, Köln
- Sünfzengesellschaft, Lindau
- Zirkelgesellschaft, Lübeck
- Zum Esel, Ravensburg
- Zum Frauenstein, Frankfurt am Main
- Zur Katz, Konstanz
Literatur
- Henning Arens: Von den mittelalterlichen Gilden zum Verein Lüneburger Kaufleute. Lüneburg 2002.
- Gerhard Fouquet: Geschlechtergesellschaften, Zunft-Trinkstuben und Bruderschaften. 40. Jahrestagung des Südwestdeutschen Arbeitskreises für Stadtgeschichtsforschung vom 16. bis 18. November 2001 in Pforzheim. AHF, München 2002.
- Eberhard Isenmann: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Stuttgart 1988.
- Rainer Koch: Grundlagen bürgerlicher Herrschaft. Verfassungs- und sozialgeschichtliche Studien zur bürgerlichen Gesellschaft in Frankfurt am Main (1612-1866). Wiesbaden 1983.
- Hans Körner: Frankfurter Patrizier. Historisch-Genealogisches Handbuch der Adeligen Ganerbschaft des Hauses Alten-Limpurg zu Frankfurt am Main. München 1971.