Kathedra
Die Cathedra (griech.-lat. "Sitz" oder "Lehrstuhl") ist seit der Antike das Symbol der Vollmacht eines öffentlichen Amtsträgers (vgl. Katheder).
Im christlichen Kirchenbau bekam die Kathedra des Bischofs einen herausgehobenen Platz beim Altar und steht für die apostolische Amtsvollmacht (vgl. Kathedrale). Zugleich bezeichnet Cathedra den "Bischofssitz" auch im institutionellen Sinn.
Der Terminus Ex Cathedra ("Von der Cathedra aus") bezieht sich auf den Bischofssitz von Rom, der nach katholischem Glauben in der Nachfolge des Petrus steht und die höchste Vollmacht über die Gesamtkirche hat. Ein Wort des Papstes „ex cathedra“ gilt als unfehlbar verkündete Lehrentscheidung in Fragen des Glaubens und der Sitte.
Als das Erste Vatikanische Konzil 1870 den (viel älteren) Glauben an die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erhob, wurde als Bedingung und Beglaubigung für eine unfehlbare Lehrentscheidung u.a. deren Verkündung "ex Cathedra (Petri)" festgelegt. Da der Papst bei allen pastoralen und dogmatischen Äußerungen kraft seiner Amtsvollmacht, also ex Cathedra spricht, müssen für die Unfehlbarkeit und Unwiderruflichkeit noch weitere Bedingungen hinzukommen (s. Unfehlbarkeit).
Die einzige ex-cathedra-Entscheidung seit 1870 ist das Dogma von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel durch Pius XII. von 1950.