Fünfjahresplan
Ein Fünfjahrplan (auch Fünfjahresplan oder 5-Jahres-Plan, russsich: пятилетка) war ein in Planwirtschaften wie den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe übliches Instrument der Planung volkswirtschaftlicher Aktivitäten. Der erste Fünfjahrplan wurde ab 1928 in der Sowjetunion umgesetzt. 1956 wurde in der Sowjetunion gar ein Siebenjahresplan eingeführt, später kehrte man wieder zu den Fünfjahresplänen zurück, der letzte, der 12. Fünfjahresplan der Sowjetunion währte von 1985 bis 1990, der nachfolgende 13. Fünfjahresplan wurde bereits 1991 wegen der Auflösung der Sowjetunion vorzeitig beendet.
Auch die DDR setzte nach dem ersten (1951-1955) und zweitem (ab 1958) Fünfjahrsplan 1959 auf den Siebenjahrplan, der jedoch nur bis 1963 dauern sollte und von 1963 bis 1970 als Perspektivplan galt und in einzelnen Jahrsplänen konkretisiert wurde.
Fünfjahrpläne wurden von staatlichen Plankommissionen aufgestellt und enthielten Zuweisungen von Ressourcen und Vorgaben für zu erbringende Produktion und Dienstleistungen. Solche Pläne müssen Festlegungen vieler ökonomischer Variablen enthalten, unter anderem Investitionen, Preise und Löhne. Sie sind daher sehr komplex.
Als Argument für die Aufstellung von Plänen wurde unter anderem angeführt, dass Marktkräfte nicht für eine bedarfsgerechte Verteilung von Ressourcen unter der Bevölkerung sorgen. Wesentliche Kritikpunkt an Plänen ist, dass sie durch die Unterbindung von Wettbewerb den Fortschritt hemmen und dass es grundsätzlich unmöglich ist, die Komplexität einer Volkswirtschaft zu erfassen und auf Jahre hinaus zu planen.
Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es ab 1936 den Vierjahresplan, der sich weitgehend an den planwirtschaftlichen Vorbildern aus Sowjetunion orientiert.