Ehrendoktor
Ein Ehrendoktor (Dr. h.c. - honoris causa, 'ehrenhalber') ist ein Titel, den die Fakultät einer Universität für besondere Verdienste um das Fach oder um die betreffende Hochschule verleiht. Im Gegensatz zur regulären Promotion setzt der Ehrendoktor keine Prüfung voraus, in der Regel ist die Vorgehensweise für das Verleihen des Ehrendoktorats aber auch in den Promotionsordnungen der Universitäten geregelt. Wissenschaftlich und rechtlich bleibt der Ehrendoktor eigentlich ohne Bedeutung, manche Universitäten verleihen ihn auch an berühmte Personen, die die verleihende Universität besuchen, um die eigene Bekanntheit und den eigenen Ruf zu verbessern.
Einen Ehrendoktor kann nach Maßgabe der Regelung der verleihenden Universität jede Person erhalten, und sie geht damit auch keine Verpflichtungen ein.