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Nichtwohngebäude

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Nichtwohngebäude ist ein Begrif aus der 'Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)'.

Dort wird im 1. Abschnitt definiert, dass Wohngebäude Gebäude sind, "die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen," und dass "Nichtwohngebäude Gebäude, die nicht unter Nummer 1 fallen" sind.

Der Begriff findet weiterhin Anwendung in dem auf der EnEV basierenden Energieausweis, der den Energiebedarf dieser Gebäude beschreibt.