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Wikipedia:Meinungsbilder/Neues Meinungsbild Urheberrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. März 2005 um 10:55 Uhr durch Sloyment (Diskussion | Beiträge) (Ablehnung des Meinungsbildes). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Hinweis ACHTUNG: Vorm Abstimmen sollte man sich unter allen Umständen Zeit nehmen die verlinkten Hintergrundinformationen und die einzelnen Alternativen gründlich zu lesen. Die Informationsfülle ist bei dieser komplizierten Thematik leider unvermeidlich.

Das Meinungsbild hat am 13. März 0:00 Uhr begonnen und endet am 19. März um 24:00

Hinweis: Das Meinungsbild wird an sich von einigen Wikipedianern abgelehnt. Mehr dazu unter Wikipedia:Neues Meinungsbild Urheberrecht#Ablehnung des Meinungsbildes

Präambel:

Das bisher gültige Meinungsbild zum Umgang mit Bildern hat in der Vergangenheit immer wieder zu Auslegungsproblemen geführt, weil es damals – mangels genaueren Wissens – nicht präzise genug formuliert war. Im Laufe der Zeit haben sich zudem neue Rechtsprobleme herausgestellt, wie:

  • möglicherweise urheberrechtlich geschützte historische Bilder, deren Urheber/Rechteinhaber entweder nicht bekannt ist und/oder keine dieser Rechte wahrnimmt.
  • Beschränkungen durch die Panoramafreiheit bei der dargestellte Werke einem Veränderungsverbot unterliegen (Urheberrechtsansprüche des Architekten bei bedeutenden Bauwerken auf das Aussehen des Gebäudes); nach bisheriger Praxis beschränkt dies jedoch nicht grundsätzlich die GFDL-Konformität eines Fotos eines solchen Bauwerks.
  • Werke im öffentlichen Raum, die nicht dauerhaft angelegt sind und dem Urheberrecht Dritter unterliegen, wie bei dem vom Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude vorübergehend verhüllten Reichstagsgebäude.
  • Produktfotos wie Bild:Spam.jpg
  • Alle Vermischungen von Urheber-, Wappen-, Marken-, und Persönlichkeitsrechten, die die Verwendung einer Grafik/eines Bildes einschränken; nach bisheriger Praxis beschränkt dies jedoch nicht grundsätzlich die GFDL-Konformität eines derartigen Bildes, da derartige Einschränkungen losgelöst vom Urheberrecht sind (überspitzt gesagt: Die GFDL bezieht sich wie alle Nutzungsbestimmungen des Urhebers nur auf das Urheberrecht und ermächtigt niemand zu unter Umständen strafrechtlich relevanten Taten, wie massive Verunglimpfung von Personen durch Modifikation von Fotos).
  • Screenshots proprietärer Software.

Diese Punkte haben immer wieder zu neuen Debatten geführt (und teilweise zu Lösungen innerhalb des bislang gültigen Meinungsbildes), wie man mit den Bildern zu verfahren habe. Zudem ist die Autorenbasis der deutschsprachigen Wikipedia seitdem stark angestiegen, sodass ein neues repräsentativeres Meinungsbild von verschiedenen Seiten gefordert wurde.

Ein kurzes Meinungsbild vom 01/2005 auf Diskussion Bildrechte ergab, dass der Wunsch besteht ein neues Meinungsbild für die Verwendung von Bildern in der deutschsprachigen Wikipedia einzuholen.

In der Zwischenzeit wurde ebenfalls vom Verein Wikimedia Deutschland e.V. die in den Bereichen Open-Source und Urheberrecht erfahrene Kanzlei Jaschinski Biere Brexl beauftragt, eine Sammlung von Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen zu erstellen. Dieses Rechtsgutachten ist im Meta-Wiki in verschiedenen Formaten abrufbar: http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen

Es wurden daher verschiedene Vorschläge für eine neue Bilderrichtlinie ausgearbeitet; ausgehend von diesem Gutachten, eigenen Diskussionen, Recherchen und Informationen, die auf den Wikipediaseiten Bildrechte, Wikipedia:Bildrechte, Wikipedia:Wappen, den dazugehörenden Diskussionsseiten und anderen Wikipediaseiten zusammengetragen wurden, sowie unter Beachtung der grundlegenden Leitlinie, dass Wikipedia eine freie Enzyklopädie gemäß dem Freiheitsbegriff der GNU Free Documentation License (GFDL) zum Ziel hat (für die hier verwendete Definition von Freiheit siehe auch: Freie Software).

Die hier zur Abstimmung vorgeschlagenen Alternativen müssen sich daher im Rahmen des Urheberrechts befinden und den Leitlinien der Wikipedia grundsätzlich entsprechen. Wichtig ist hierbei auch zu beachten, dass für die deutschsprachige Wikipedia das Urheberrecht des Serverstandortes, also den USA, und der Zielgruppe für die es gedacht ist, also vorwiegend Deutschland, Österreich und Schweiz zu beachten ist. Im Wesentlichen heißt dies, dass die strengen Bestimmungen Deutschlands als kleinster gemeinsamer Nenner angewendet werden müssen, was auch explizit im Rechtsgutachten festgestellt wurde. Insbesondere heißt dies, dass das in der englischsprachigen Wikipedia verwendete Fair-Use-Prinzip bei Bildern in der deutschsprachigen Wikipedia nicht angewandt werden kann, sondern nur das schwächere Zitatrecht:

Damit nicht jeder suchen muss, hier § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes im Wortlaut:
Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
  1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
  • Zunächst wird über die vorhandenen Alternativen abgestimmt. Danach - falls von der gewählten Alternative benötigt - der separate Ausnahmenkatalog.
  • Die Zeitdauer des Meinungsbildes beträgt in beiden Teilabstimmungen jeweils 7 Tage.
  • Stimmberechtigt sind nur erfahrene Benutzer. Auch, um Missbrauch mit nur zum Abstimmen angelegten Zweitaccounts zu unterbinden, werden nur die Stimmen von Wikipedianern, die zu dem Zeitpunkt an dem die Abstimmung beginnt, mindestens 200 Bearbeitungen im Artikelnamensraum und eine Zugehörigkeit von zwei Monaten nachweisen können, gezählt.
  • Der Wahlmodus für die Alternativen ist die sogenannte Wahl durch Zustimmung, das heißt: Jede stimmberechtigte Person kann einer, mehreren oder allen Alternativen je eine Pro-Stimme geben. Es gibt keine Contra-Stimmen. Es gibt nur einen Wahlgang. Die Alternative, die die meisten Stimmen auf sich vereint, ist die neue gewählte Richtlinie. Vorteile diese Verfahrens:
    • Alle Alternativen werden in einem Wahlgang abgestimmt: Einfaches Wahlverfahren
    • Im Gegensatz zur Abstimmungsmodalität im alten Meinungsbild gibt es stets einen eindeutigen Sieger, außer im unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Alternativen die gleiche Stimmenzahl haben.
    • Polarisierende Alternativen mit geringerer Zustimmung können nicht gemäßigten Alternativen die Stimmen wegnehmen, wie es bei mehrstufigen Wahlgängen der Fall wäre.
  • Falls es zu einer Abstimmung über den Ausnahmenkatalog kommt, werden die einzelnen Regeln zeitgleich jeweils mit Pro und Contra abgestimmt. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Pro und Contrastimmen entscheidet ob diese Regel angenommen oder abgelehnt wird.

Vorschläge zur Abstimmung

Vorbemerkungen:

  • Die Vorschläge sind nicht durchgehend nummeriert, da einige Vorschläge zurückgezogen wurden. Die alten Nummern wurden jedoch beibehalten, da sich die Diskussionsseite dieses Meinungsbildartikels auf diese bezieht.
  • Jeder sollte sich bewusst sein, dass die einzelnen Alternativen eine Abwägung eines Interessenskonflikts bedeuten:
    • Auf der einen Seite das oberste Ziel eine freie Enzyklopädie zu erstellen, deren Inhalte von jedermann (GFDL-) frei auch in vollkommen anderen Projekten weiterverwendet werden sollen, was durch Alternative 1 sichergestellt werden soll.
    • Auf der anderen Seite der Wunsch Wikipedia möglichst reichhaltig zu bebildern und somit eine (GFDL-) freie Verwendung der Inhalte der Wikipedia in verschiedenen Abstufungen einzuschränken, je nachdem für welche der Alternativen 3, 4 oder 7 man sich entscheidet.
  • Egal wie man sich entscheidet, man sollte eins nicht vergessen: Wir haben Zeit. Wir müssen nicht heute überall mit tollen Bildern glänzen, auch Geduld und Beharrlichkeit beim Überzeugen der Rechteinhaber kann zum Ziel führen. (Konkret ist bspw. Arnomane nahe daran eine große europäische Forschungseinrichtung zu überzeugen.)

Alternative 1: Präzisierte aktuelle Regelung (nur GFDL- und äquivalent frei)

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  • Alle Bilder müssen GFDL, freie Creative Commons (nur CC-BY, CC-SA und CC-BY-SA), Gemeinfrei oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Art License mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org). Ausnahmen werden gelöscht.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. --da didi | Diskussion 00:21, 13. Mär 2005 (CET) Alles andere bringt uns vom Ziel, eine freie Enzyklopädie zu schreiben, weit weg.
  2. --DaB. 00:57, 13. Mär 2005 (CET) Ack
  3. --Leipnizkeks 04:12, 13. Mär 2005 (CET) siehe da didi
  4. --Sansculotte - ? 04:17, 13. Mär 2005 (CET) Alles andere schränkt die Freiheit der freien Enzyklopädie im Endeffekt ein
  5. --Crux 04:22, 13. Mär 2005 (CET) Wikipedia soll "frei" sein und kein Fair Use-Geschwurbel
  6. --Paddy 04:23, 13. Mär 2005 (CET)
  7. --Popie 05:19, 13. Mär 2005 (CET) zur GFDL gibt es keine Alternative. Sinnloser Aufwand die ganze Diskussion hier.
  8. --Simplicius 06:14, 13. Mär 2005 (CET) Ich mach mal von meinem Zitatrecht Gebrauch: "Der Inhalt dieser Seite steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation."
  9. --Avatar 07:12, 13. Mär 2005 (CET)
  10. -- Peter Lustig 11:02, 13. Mär 2005 (CET)
  11. Tomcat 11:50, 13. Mär 2005 (CET)
  12. --Daniel Beyer 11:51, 13. Mär 2005 (CET)
  13. --redf0x 12:21, 13. Mär 2005 (CET)
  14. --Head Diskussion 12:27, 13. Mär 2005 (CET)
  15. --Markus Schweiß, @ 12:40, 13. Mär 2005 (CET)
  16. -- mkrohn 12:54, 13. Mär 2005 (CET) -- "Wikipedia, die freie Enzyklopädie" sollte nicht zu "Wikipedia, die fast freie Enzyklopädie werden".
  17. --guenny (+) 13:04, 13. Mär 2005 (CET)
  18. Stern !? 13:20, 13. Mär 2005 (CET)
  19. --jergen 13:39, 13. Mär 2005 (CET) – Schon allein weil die anderen Varianten so kompliziert sind, dass wir in Kürze die nächste Klarstellung bräuchten.
  20. --Emu 13:58, 13. Mär 2005 (CET)
  21. --Sebastian Wallroth 14:03, 13. Mär 2005 (CET) ... weil eine einfache und klare Regelung herrschen soll. Außerdem kenne ich keinen Artikel, der nicht ohne Bild auskäme. // Wikibär 16:36, 15. Mär 2005 (CET) Anmerkung: Klar ist das die einfachste Regelung, die nächst einfachere, wäre auch nur noch ""Ausländer Bilder raus"" dann hätte es sicherlich auch der letzte verstanden...
  22. -- Mastad 14:30, 13. Mär 2005 (CET)
  23. --elya 14:39, 13. Mär 2005 (CET) und volle Zustimmung zur Anmerkung von Sebastian Wallroth.
  24. --Baba66 14:45, 13. Mär 2005 (CET)
  25. --Arnomane 14:53, 13. Mär 2005 (CET) - Der aus seiner Meinung für die Freiheit der Wikipedia zu stehen, nie einen Hehl gemacht hat und es satt hatte soviel Energie in nervenaufreibende Diskussionen mit Leuten zu stecken, die nicht sehen wollen, dass Wikipedia eine freie Enzyklopädie ist. Deswegen habe ich mich in die Vorbereitung eines nicht mehr zu stoppenden Meinungsbildes eingeschaltet um eine möglichst faire Wahl mit klaren präzisen Wahlalternativen zu garantieren, die es jedem ermöglichen seine Stimme zu geben. Dass ich für den Spagat zwischen eigener Meinung und der mir gelungenen neutralen Vorbereitung des Meinungsbildes von konträren Seiten Prügel bekomme ist unvermeidlich.
  26. --Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET) stehe voll hinter der freien Enzyklopädie...
  27. -- Serpens ?! 16:21, 13. Mär 2005 (CET)
  28. Henning.H 17:27, 13. Mär 2005 (CET)
  29. RobbyBer 17:57, 13. Mär 2005 (CET)
  30. Diftong 18:03, 13. Mär 2005 (CET)
  31. Moguntiner 18:20, 13. Mär 2005 (CET)
    Holger Weihe 18:23, 13. Mär 2005 (CET) nicht stimmberechtigt [1] --Boris23 讨论
  32. devilygirly 18:36, 13. Mär 2005 (CET) -- von Devilgirl hier eingetragen [2] und dann versehentlich von Leipnizkeks entfernt worden [3], daher Signatur wieder eingetragen von Arnomane 00:31, 16. Mär 2005 (CET)
  33. — Melkom (±) 18:42, 13. Mär 2005 (CET)
  34. Leon  ¿! 19:12, 13. Mär 2005 (CET)
  35. --finanzer 19:51, 13. Mär 2005 (CET) präziser und deutlicher als die bisherige Regelung
  36. Filzstift 19:55, 13. Mär 2005 (CET) keine Frage...
  37. --::Slomox:: >< 01:12, 16. Mär 2005 (CET)
  38. --Thommess D 21:51, 13. Mär 2005 (CET)
  39. --MSchnitzler2000 22:03, 13. Mär 2005 (CET)
  40. ahz 22:14, 13. Mär 2005 (CET)
  41. Priwo 22:21, 13. Mär 2005 (CET)
  42. Perrak (Diskussion) 23:09, 13. Mär 2005 (CET)
  43. --peter200 23:31, 13. Mär 2005 (CET)
  44. --Thüringer ☼ 23:53, 13. Mär 2005 (CET)
  45. --sk 10:24, 14. Mär 2005 (CET)
  46. --Uli 11:28, 14. Mär 2005 (CET)
  47. -- Stechlin 13:47, 14. Mär 2005 (CET), hilfsweise, falls sich die weiter unten mit Recht ausgesprochene Ablehnung dieses Meinungsbildes nicht durchsetzt
  48. -- Anathema <°))))>< 14:21, 14. Mär 2005 (CET), wie Stechlin
  49. --Raymond 14:50, 14. Mär 2005 (CET)
  50. -- Schewek 16:11, 14. Mär 2005 (CET)
  51. -- Breezie 18:35, 14. Mär 2005 (CET)
  52. --Rax dis 20:57, 14. Mär 2005 (CET)
  53. --JuergenL 21:01, 14. Mär 2005 (CET)
  54. Sebari 15:07, 15. Mär 2005 (CET)
  55. --Nina 20:03, 15. Mär 2005 (CET)
  56. --Dominik Hundhammer Nachricht 23:53, 15. Mär 2005 (CET)
  57. --Sven423 10:24, 16. Mär 2005 (CET)
  58. -- Sloyment 09:51, 17. Mär 2005 (CET)

Alternative 3: (GFDL-) Frei und zusätzlich eine eng begrenzte separate Ausnahmeliste

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Primär gilt: Bilder müssen GFDL, freie Creative Commons (nur CC-BY, CC-SA und CC-BY-SA), Gemeinfrei oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Art License mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org).
  2. Bei Problemfällen gilt: In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich unter folgenden Bedingungen:
    1. Nur mit einfacher Mehrheit positiv abgestimmte Ausnahmeregeln eines (separat zu bestimmenden) Ausnahmekatalogs dürfen angewandt werden. (Zwei mögliche Beispiele für einen derartigen Ausnahmenkatalog wären Screenshots von Software und historische Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist, siehe auch den Ausnahmenkatalog weiter unten.)
    2. Die Ausnahmen dürfen sich nur soweit erstrecken, dass die Einbindung des Bildes in den Kontext der Wikipedia und ihrer kommerziellen Klone ohne Verstoß gegen geltendes Recht möglich ist (siehe etwa das Zitatrecht nach § 51 deutsches Urheberrechtsgesetz).
    3. Die Erlaubnis der Anwendung einer solchen Ausnahmeregelung auf ein Bild setzt voraus, dass alle zumutbaren Möglichkeiten, an ein entsprechendes freies Bild zu kommen, erschöpft sind.
    4. Ein unter eines der Ausnahmen fallendes Bild sollte im eigenen Interesse (Schutz vor möglichen juristischen Folgen) erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde.
    5. Bilder, die unter eine der Ausnahmen fallen, müssen eindeutig mit einem entsprechenden Baustein gekennzeichnet werden.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. Habakuk <>< 01:49, 13. Mär 2005 (CET)GFDL ist nie frei gewesen und die Wikipedia wird durch diese Alternative nicht weniger frei, sondern nur besser.
  2. --Avatar 07:12, 13. Mär 2005 (CET) nach Alternative 1 müsste bspw. Bild:2e_ger.png in allen Variationen gelöscht werden.
  3. --ST 10:09, 13. Mär 2005 (CET)
    1. --?B?KS¿D¿ 10:44, 13. Mär 2005 (CET) (B-Variante) (leider nicht stimmberechtigt ;-( )
  4. --fexx 13:33, 13. Mär 2005 (CET)
  5. --Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET) ...dennoch wären manche Ausnahmen sinnvoll
    King 15:15, 13. Mär 2005 (CET) Lustig...Bin ja mal gespannt, wann nach Regelung durch Alternative 1 die ersten Löschanträge für die US-Public Domain Bilder gestellt werden... Nach Alternative 1 müssten ein Großteil der besten Bilder hier gelöscht werden. Oder alle Wappen! Oder alle Geldstücke! Es ist doch Humbug zu glauben, dass man Ausnahmen auszukommt! Viel Spaß damit, hier dann - vollkommen legitim - durch Bilderlöschen Vandalismus zu betreiben. -- nicht stimmberechtigt zu wenig Edits im Artikelnamensraum [4], Arnomane 20:11, 13. Mär 2005 (CET)
  6. Rosenzweig 15:27, 13. Mär 2005 (CET)
  7. Boris23 讨论 15:39, 13. Mär 2005 (CET) schliesse mich King und Habakuk an
  8. Langec 15:41, 13. Mär 2005 (CET) (vgl. King)
  9. Wikibär 15:59, 13. Mär 2005 (CET) Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
  10. dbenzhuser 16:07, 13. Mär 2005 (CET) Alternative 1 hieße alles wieder aufzugeben, was wir in den letzten Monaten an Fortschritten bei den Bildlizenzen gemacht haben. Solange die GDFL nicht angepasst wird, ist sie als alleiniges Dogma einfach nicht geeignet.
  11. -- Serpens ?! 16:21, 13. Mär 2005 (CET)
  12. Hypnosekröte 16:28, 13. Mär 2005 (CET) Alternative 1 ist zu streng, die anderen Alternativen zu lasch und unsicher.
    1. Frank Klemm 18:31, 13. Mär 2005 (CET) Alternative 1 ist zu streng, die WPD leidet jetzt schon unter akutem Bildermangel. Genaue Dokumentation des Status eines Bilders und der Sicherheit des Status aber wichtig. nicht wahlberechtigt --Leipnizkeks 18:36, 13. Mär 2005 (CET)
  13. devilygirly 18:36, 13. Mär 2005 (CET)
  14. --finanzer 21:01, 13. Mär 2005 (CET) in wenigen, wohlbegründeteten und sorgfältig geprüfteten Fällen, sollten wir die Möglichkeit des Zitatrechts nutzen, OHNE dass wir damit die Freiheit der WP gefährden
  15. -- AlphaCentauri (Diskussion) 21:14, 13. Mär 2005 (CET) - Variante 1 wäre für die Wikipedia stark kontraproduktiv!
  16. -- --Erzwo 21:57, 13. Mär 2005 (CET) - Schade, dass die Bemühungen um das neue Meinungsbild derarart demontiert wurden - enttäuschend ist insbesondere, dass unter den nun Abstimmenden die wenigsten sich vorab die Mühe gemacht haben konstruktiv darüber zu diskutieren. So hätte man sich auch das Rechtsgutachten sparen können.
  17. -- ••• ?! 22:25, 13. Mär 2005 (CET) da es so oder so unfreie Bilder in der WP gibt/geben wird, sollte dafür eine vernünftige Regelung geschaffen werden
  18. --RobertLechner 22:33, 13. Mär 2005 (CET) Alle Bilder löschen zu müssen, die unter Panoramafreiheit fallen, wäre echt kontraproduktiv
  19. --Historiograf 23:28, 13. Mär 2005 (CET) das nun mal schon läuft: kein allgemeiner Dammbruch, keine Billigung der Existenz der anderen Alternativen in diesem Meinungsbild
  20. --Denniss 00:20, 14. Mär 2005 (CET)
  21. --Rynacher 04:49, 14. Mär 2005 (CET)
  22. -- Stahlkocher 07:23, 14. Mär 2005 (CET) So wie es aussieht löschen wir hier alles und nehmen Bilder von dem Commons mit {{PD-Iran}}. Lang lebe der Selbstbetrug.
  23. -- Eilmeldung 09:04, 14. Mär 2005 (CET)
  24. --Steffen M. 09:34, 14. Mär 2005 (CET) ACK Stahlkocher; hätte neulich fast ein {{PD-US}} in de: eingebunden.
  25. -- Barbarossa | 11:08, 14. Mär 2005 (CET)
  26. -- Xvlun 11:13, 14. Mär 2005 (CET) für us public domain
    1. -- Meph666 12:28, 14. Mär 2005 (CET), die erste Alternative finde ich viel zu streng, vor allem mit der bisherigen kompromisslosen Löschpraxis (ohne Nachfrage) nicht stimmberechtigt (~170) --Leipnizkeks 17:22, 14. Mär 2005 (CET)
      -weitergehende Diskussion
  27. --MisterMad 12:52, 14. Mär 2005 (CET)
  28. --Trainspotter 13:35, 14. Mär 2005 (CET)Alternative 1 ist scheinheilig, weil freie Lizenz eben nicht gleich völlig frei bedeutet. Die Wähler der Alternative 1 können sich dann erst mal ans Löschen der gesamten US-PD Bilder machen... -- Kurze Anmerkung: Niemand will US-PD löschen. Auch wenn man es noch so oft sagt, es wird davon nicht wahrer. US-PD ist für die Wähler von Alternative 1 frei; Arnomane 14:39, 14. Mär 2005 (CET) // Die Bemerkung bezieht sich auf die Begründung der Alternative 1-Wähler, alle Bilder müssten frei bleiben, was sie ja jetzt schon nicht überall sind... --Trainspotter 15:22, 14. Mär 2005 (CET)
  29. --Gluon 16:07, 14. Mär 2005 (CET)
    1. --Mechatroniker 16:43, 14. März 2005 (CET): Dafür, punktum. Fraglich ist, wie um Erlaubnis gefragt werden soll, ohne Rechteinhaber mit vorgefertigten und mitunter Recht-lastigen Texten zu sehr zu schocken (und dadurch ggf. eine direkte Ablehnung zu kassieren). nicht stimmberechtigt --Leipnizkeks 17:22, 14. Mär 2005 (CET)
  30. --Martin 17:01, 14. Mär 2005 (CET) : Dafür, da wir eine Lösung für Grenzfälle brauchen.
  31. --hps-poll 17.46, 14. März 2005 (CET)
    -- Headcrash84 18:42, 14. Mär 2005 (CET) - nicht stimmberechtigt -- mkrohn 19:22, 14. Mär 2005 (CET)
  32. --Rax dis 20:58, 14. Mär 2005 (CET)
  33. --2micha 21:42, 14. Mär 2005 (CET)
  34. --Aineias &copy 22:12, 14. Mär 2005 (CET) und gerade weil dass hier eine Enzyklopädie werden soll.
  35. --Kurt seebauer 00:14, 15. Mär 2005 (CET)
  36. --Hegen 00:59, 15. Mär 2005 (CET)
  37. -- John N. -*$*- 10:58, 15. Mär 2005 (CET)
  38. --Zahnstein 11:40, 15. Mär 2005 (CET)
  39. --nfu-peng 13:37, 15. Mär 2005 (CET)
  40. --Sjoehest 18:17, 15. Mär 2005 (CET)
  41. -- CdaMVvWgS 20:07, 15. Mär 2005 (CET)
  42. --APPER\☺☹ 20:13, 15. Mär 2005 (CET)
    1. -- Benutzer:St.Krekeler --St.Krekeler 21:06, 15. Mär 2005 (CET) Nicht stimmberechtigt. Tut mir extrem leid, ich hätte deine Stimme gerne erhalten; aber du hast zwar mehr als 200 Edits, bist aber noch keine zwei Monate dabei. --Rosenzweig 12:51, 16. Mär 2005 (CET)
  43. --Voyager 00:10, 16. Mär 2005 (CET)
  44. --Captain Blood 00:21, 16. Mär 2005 (CET)
  45. --Hoch auf einem Baum 09:29, 16. Mär 2005 (CET) wenn sich zb tatsächlich probleme mit panoramafreiheit-fotos ergeben sollten, dann wären wir mit alternative 1 übel aufgeschmissen. ich denke nicht, dass ein dammbruch zu befürchten ist (fair-use-exzesse wie auf en: sind ja sowieso ausgeschlossen). außerdem vertraue ich der einschätzung von Stahlkocher und Historiograf, die am meisten erfahrung mit diesem thema zu haben scheinen.
  46. --AndreasPraefcke ¿! 10:33, 16. Mär 2005 (CET) falls Panoramafreiheit und Wappen in 1 nicht möglich sein sollten (was ich nicht glaube, aber dann könnten wir die Bilder eigentlich gleich ganz abschaffen) --AndreasPraefcke ¿! 10:33, 16. Mär 2005 (CET) // Nein. Selbstverständlich sind Wappen im Rahmen der sich herausgearbeiteten Vorgehensweise mit 1 vereinbar. Dasselbe gilt für die Panoramafreiheit. Auch wenn es Stahlkocher und andere immer wieder anders behaupten. Arnomane 10:53, 16. Mär 2005 (CET)
    • da das ja als Kommentar zur Stimme sein muß, nehme ich mir diese Freiheit genauso: solange das hier nicht jemand mal rechtlich bindend klarstellt, kannst du genauso wie andere behaupten was du willst, Arnomane ... wessen Auskunft ist denn hier rechtlich relevant - Meinung A oder Meinung B? Derjenige der die Wappen (und andere Streitfälle) hochlädt und verklagt wird, kann der die evtl. Klage auf dich abwälzen, wenn es soweit ist? Mir geht das gelinde gesagt auf den Sack, dass die einen behaupten es geht, die anderen nicht. Solange da nicht Klarheit herrscht und zum Beispiel die Wappen (und andere Streitfälle) keinen Disclaimer kriegen ("hier gibt es zusätzlich zur GFDL noch ein paar Haken und Ösen"), sind diese Ausnahme entweder gerechtfertigt oder wir schreiben: nur wer sich nicht vor einer Klage oder Abmahnung fürchtet, kann Wappen (oder ähnliche Streitfälle) hochladen! -- Schusch 11:20, 16. Mär 2005 (CET) // Ich würde mich sehr freuen, wenn wir einfach mal ohne gegenseitiges Runterputzen debattieren könnten. Im Übrigen siehe Wikipedia:Wappen, dort wurde ne Menge Hirnschmalz investiert und was dort steht ist rechtlich auf der sicheren Seite. Ansonsten bitte dort weiter debattieren. Arnomane 12:28, 16. Mär 2005 (CET)
      • Bezüglich Wappen gibt es bereits eine Stellungnahme im uns vorliegenden Rechtsgutachten (http://www.wikimedia.de/files/Rechtsfragen_Maerz_2005.pdf) – da in den meisten Fällen der Urheber mehr als 70 Jahre tot sein dürfte, besteht auch kein Urheberschutz mehr. Allerdings muss man von namensrechtlichem Schutz ausgehen, der sich m.E. nicht mit GFDL verträgt – das wird aus dem Rechtsgutachten deutlich. --Erzwo 13:30, 16. Mär 2005 (CET)
  47. -- Schusch 11:21, 16. Mär 2005 (CET)
  48. --nemonand 11:58, 16. Mär 2005 (CET)
  49. --Düsentrieb 12:26, 16. Mär 2005 (CET)
  50. --Wiesel 09:28, 17. Mär 2005 (CET)
  51. --Chriki 09:47, 17. Mär 2005 (CET) Für mich ist die Wikipedia in erster Linie eine Enzyklopädie im Sinne einer Wissensquelle und nicht eine Datensammlung, bei der ich die "Freiheit" habe, sie nach Belieben auszuschlachten. D.h., mir ist es wichtiger beim Nachschlagen mehr Bild- und Tondokumente zu haben, die mir etwas erklären, als Bild- und Tondokumente zu haben, die ich (mehr oder weniger) frei sonstwie einsetzen kann.
  52. --Christoph73 09:51, 17. Mär 2005 (CET) Die Möglichkeit für Ausnahmen ist wichtig, sonft verkommt die Wikipedia bald zur Textwüste!

Alternative 4: Größtenteils (GFDL-) frei

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Primär gilt: Bilder sollen (nicht müssen!) GFDL, freie Creative Commons (nur CC-BY, CC-SA und CC-BY-SA), Gemeinfrei oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Art License mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org).
  2. Sekundär gilt: Es dürfen Werke aufgenommen werden, die:
    1. nur zu Bildungszwecken verwendet werden dürfen
    2. nur nichtkommerziell verwendet werden dürfen
    3. explizit nur zur Verwendung in der Wikipedia freigegeben sind
    4. explizit zur Veröffentlichung hergestellt wurden (Presse- und Werkfotos), aber gewissen Einschränkungen unterliegen. (bestimmte Byline, Email mit Nutzungsort oder Belegexemplar an Rechteinhaber u.ä.)
  3. Bei Problemfällen gilt: Nur mit einfacher Mehrheit positiv abgestimmte Ausnahmeregeln eines (separat zu bestimmenden) Ausnahmekatalogs dürfen angewandt werden. (Zwei mögliche Beispiele für einen derartigen Ausnahmenkatalog wären Screenshots von Software und historische Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist, siehe auch den Ausnahmenkatalog weiter unten.)
  4. Für die nichtfreien Bilder (Punkt 2 und 3) gilt jedoch:
    1. Zuvor müssen alle zumutbaren Möglichkeiten, an ein entsprechendes freies Bild zu kommen, erschöpft sein. Insbesondere heißt dies bei selbsterstellten Bildern von Wikipediamitarbeitern, dass es für den Autor stets zumutbar ist, Werke freizugeben (im Sinne des ersten Punktes), die er hier hochzuladen beabsichtigt, falls er nicht nachweislich durch Verträge mit Dritten daran gehindert wird.
    2. Ein unter eines der Problemfälle fallendes Bild sollte im eigenen Interesse (Schutz vor möglichen juristischen Folgen) erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde (Bilder aus Punkt 2 können ohne vorherige Diskussion hochgeladen werden).
    3. Diese Bilder müssen eindeutig mit einem entsprechenden Baustein gekennzeichnet werden.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. Habakuk <>< 01:49, 13. Mär 2005 (CET)
  2. Caronna 12:51, 13. Mär 2005 (CET)
  3. --?B?KS¿D¿ 10:41, 13. Mär 2005 (CET) (A-Variante) (leider nicht stimmberechtigt :-( )
  4. Rosenzweig 15:28, 13. Mär 2005 (CET)
  5. hps-poll, 17.49 14. März 2005, cet
  6. Kingruedi 23:20, 15. Mär 2005 (CET)

Alternative 7: Anything goes

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Bilder dürfen im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes beliebige Nutzungsbedingungen haben, ob frei oder unfrei (gemäß dem Freiheitsbegriff der GFDL). Grundvoraussetzungen sind, dass die Bilder in der Wikipedia verwendet werden dürfen und die Bilder mit eindeutigen Nutzungsbestimmungen in der Bildbeschreibung versehen sind. Für die Nutzung unfreier Bilder muss stets die explizite Erlaubnis des Urhebers und dessen Direktive für die Nutzung der Bilder eingeholt werden. Unfreie Bilder, für die keine Erlaubnis des Urhebers eingeholt wurde, gilt das Zitatrecht (siehe Punkt 2).
  2. Urheberrechtlich geschützte Bilder Dritter (also solche Bilder, die nicht von Wikipedianern erstellt wurden), bei denen die Genehmigung zur Verwendung in der Wikipedia nicht vorliegt, dürfen im Rahmen des Zitatrechtes sparsam verwendet werden, jedoch nur in dem Umfang, dass sie nicht zur bloßen Illustration des Artikels dienen, sondern im Artikel inhaltlich auf sie eingegangen wird. Auf zwei konkrete Beispiele bezogen heißt das, dass Screenshots von Software und von Dritten urheberrechtlich geschützte historische Bilder in den jeweiligen auf sie bezogenen Artikeln - aber nur dort - sparsam verwendet werden dürfen. Derart zitierte Bilder müssen stets mit einem entsprechenden Baustein versehen werden, der auf das Zitatrecht hinweist. Ein Bild, für das das Zitatrecht in Anspruch genommen wird, sollte im eigenen Interesse (Schutz vor möglichen juristischen Folgen) erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde. Um Zitate möglichst gering zu halten, sollte jedoch auch angestrebt werden die Erlaubnis des Urhebers einzuholen (siehe Punkt 1).
  3. Wikipedianer aus dem Ausland, die nicht an das deutsche Zitatrecht gebunden sind und ihre Bilder mit den für sie rechtlich bindenen Copyright_Tags in der deutschsprachigen Wikipedia einsetzen, besonders den freizügigen Fair-Use für Covers und Porträts etc. werden nicht ausgeschlossen sind aber für die Korrektheit ihrer Lizenzen selbst verantwortlich.

Anmerkung: Im Gegensatz zu Alternative 3 und 4 kommt diese Alternative ohne Ausnahmen aus (siehe "abzustimmender Ausnahmekatalog").

  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. Wikibär 00:18, 13. Mär 2005 (CET) ps. wie kann man sich freiwillig in die Ketten der Löschkeule von Alternative 1 legen und das als "freie Enzyklopedie" bezeichnen? Eine die es bereits verbietet nur das Porträt eines Falco, John Lennon oder Luciano Pavarotti zu übernehmen oder eines Pacman nur verunstaltet! Zensur hat nichts freies ausser für den Zensor, wir werden niemals schweigen!
  2. Skriptor 11:43, 13. Mär 2005 (CET)
    1. Suspekt 11:54, 13. Mär 2005 (CET) Dies ist die freizügigste Alternative. Sie wird dem Spirit der Wikipedia am besten gerecht und wird eine visuelle Bereicherung nach sich ziehen. Wikibär hat in diesem Punkt recht: Alternative 1 ist eine Wikipedia für solche, die gerne Polizei spielen bzw. gerne von Aufpassern zu Recht gewiesen werden. --Benutzer hat keine 200 Edits im Artikelraum [5] --Crux 12:05, 13. Mär 2005 (CET)
    2. --niwi 15:21, 13. Mär 2005 (CET) -- Benutzer hat keine 200 Edits im Artikelraum [6] -- Arnomane 15:35, 13. Mär 2005 (CET)
  3. --W.W. 17:44, 13. Mär 2005 (CET)
  4. --Sjoehest 21:13, 13. Mär 2005 (CET)
    1. -- Dirk 23:37, 13. Mär 2005 (CET) keine 200 Edits im Artikelraum -- da didi | Diskussion 23:39, 13. Mär 2005 (CET)
  5. --Zahnstein 19:17, 14. Mär 2005 (CET)
  6. --Brutus Brummfuß ° 21:36, 14. Mär 2005 (CET)
  7. --Kurt seebauer 00:04, 15. Mär 2005 (CET)

Ablehnung des Meinungsbildes

Das hier forcierte Meinungsbild verstößt gegen die Grundregeln der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist deshalb vollkommen irrelevant. Alle Alternativen, die eine Aufweichung der Regel "Alle Inhalte der Wikipedia stehen unter der GFDL" stellen keine praktikablen und durchführbaren Alternativen dar, Wer diese fordert hat das "Right to leave" und das "Right to fork", jedoch in der Wikipedia nichts zu suchen. Folgende Wikipedianer lehnen dieses Meinungsbild aus diesem Grunde ab:

  1. -- Achim Raschka 17:22, 13. Mär 2005 (CET)
  2. -- da didi | Diskussion 17:29, 13. Mär 2005 (CET)
  3. -- Peter Lustig 17:33, 13. Mär 2005 (CET)
  4. --Anathema <°))))>< 17:33, 13. Mär 2005 (CET)
  5. --guenny (+) 17:36, 13. Mär 2005 (CET)
  6. --Bertram  ! 17:53, 13. Mär 2005 (CET) Lizenzen sind nicht verhandelbar. Allenfalls die Frage, ob ein Fork gemacht wird und dieser unter eine andere Lizenz gestellt werden kann ist prüfbar, das Ergebnis wäre offen. Diese Abstimmung ist tatsächlich irrelevant.
  7. -- Stechlin 18:04, 13. Mär 2005 (CET)
  8. --Markus Schweiß, @ 06:53, 14. Mär 2005 (CET)
  9. --Simplicius 14:13, 14. Mär 2005 (CET) Warum hier Kirmes statt GNU FDL?! Wer CC möchte, kann seine Bilder im Schwesternprojekt Commons ablegen.
  10. --John Eff Benutzer Diskussion:John Eff 22:46, 15. Mär 2005 (CET) stimme Bertram zu. Das ist eine juristische Frage, die ein Rechtsgutachten klären kann, eine Abstimmung ist unnütz.
  11. -- Sloyment 09:55, 17. Mär 2005 (CET)

Wieso muss man sich selbst noch an der Wahlurne schon beim Kreuz machen, noch die Wahlpropaganda in den Mund stopfen lassen? Dafür gibt es doch die Diskussionsseite, ich finde diese Manipulation unverschämt! Nicht das ihr alle Alternative 1 wählt, nein ihr müsste auch noch alle anderen illegalisieren und mundtot machen, indem ihr ihre Wahl noch an der Wahlurne bevor sie ausgezählt ist, einfach abwählt! Muss ich jetzt hier auch nochmal pro Stimmen oder wie? Auf das ihr dann einfach wieder diese zum Thema macht in der ((Ablehnung der Prostimmen in der Ablehnung des Meinungsbildes)) ?? Wikibär 17:45, 13. Mär 2005 (CET)

@wiki: der Begriff illegalisieren trifft es nicht. Was ihr hier macht ist nicht illegall, sonder schlicht irrelevant. Genausogut könntet ihr bei einem Schrebergartenfest beschließen, dass das Skriptor zum deutschen Kaiser ernannt wird. --Bertram  ! 17:57, 13. Mär 2005 (CET)
Das Ding heißt doch Meinungsbild, es bildet die allgemeine Stimmung/verschiedene Meinungen ab. Wer sagt denn, dass sich daraufhin überhaupt was ändert? Es ist ein Denkanstoß, und der wird IMO hier schon totgeredet, bevor er überhaupt eine Meinung vorliegt. --Roger Zenner -!- 18:18, 13. Mär 2005 (CET)

Durch das unverantwortliche Verhalten von Wikibär und Suspekt sind die Bemühungen um ein neues Meinungsbild torpediert worden. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass weder Formulierung noch Start des neuen Meinungsbildes mit meiner Zustimmung erfolgen. Die ernsthaften Vertreter einer Änderung (Stahlkocher u.a.) oder überhaupt einer Neu-Abstimmung (v.a. Arnomane) haben sich bemüht, sachlich und un-ideologisch für einzelne Ausnahmen im Rahmen des geltenden Rechts zu werben. Das ist durch das Auftauchen von Wikibär und Suspekt torpediert worden und die wortgewaltigen Gegner einer Änderung eines Status quo haben sich oben dementsprechend und gegen alle Grundsätze der Fairness verstoßend oben entsprechend scharf und unsachlich zu Wort gemeldet. Dass einzelne Alternativen irrelevant sind, heisst nicht, dass es nichts zu diskutieren gibt, sonst hätte das alte Meinungsbild erst gar nicht stattfinden dürfen. Ich verurteile sowohl die Startung des unausgereiften Meinungsbilds in der jetzigen Form samt der indiskutablen letzten Alternative Anything goes als auch die Quasi-Kriminalisierung jeglicher Diskussion über vernünftige Änderungen durch die ideologischen Äusserungen der obigen Admin-Clique, wobei ich sehr bedaure, dass sich Achim Raschka ihr angeschlossen hat. --Historiograf 18:37, 13. Mär 2005 (CET)

Apropos Admin-Clique: ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass ich keiner von denen bin. Muss also heißen "Admin-Clique samt Claqueuren". Klingt auch schicker. --Bertram  ! 21:17, 13. Mär 2005 (CET)

Bitte um Beachtung Was soll das denn? Warum lasst gerade ihr erfahrenen User euch dazu hinreißen, eure eigene Meinung einfach mal so in den Vordergrund zu drängen? Es ist für den Leser noch gar nicht klar was abgestimmt wird, wenn er schon gefragt wird, ob er gegen die Abstimmung ist. Bitte, bitte verschiebt diese "Nebenabstimmung" ans Ende des Artikels, oder wenigstens hinter die Präambel. Ich traue mich nur (noch) nicht, sonst hätte ich es längst getan. Ich hoffe auf eure Einsicht, --King 21:37, 13. Mär 2005 (CET)

In diesem Sonderfall geht es leider nicht, weil die Lizenz nicht verhandelbar ist. Lediglich ein Fork wäre verhandelbar. Sorry, wer es obenangestellt hat, hatte recht. --Bertram  ! 21:40, 13. Mär 2005 (CET)
Was soll ich sagen, es stimmt nur leider nicht, was oben steht! Es stehen nicht alle Inhalte der Wikipedia unter der GFDL. Eben mit diesem Meinungsbild soll doch geklärt werden, was genau aus dem Grund geschehen muss! Warum stellen die Befürworter der oben stehenden Ablehnung keine Löschanträge für alle Wappen, Geldscheine, Münzen, US-Gov-PD-Bilder? Die stehen nicht unter der GFDL! (Und auch nicht unter einer anderen freien Lizenz) --King 21:49, 13. Mär 2005 (CET)

Diese Löschsüchtigen und Zensoren kapieren einfach nicht das wir hier auf einem US-SERVER schreiben, auf dem lediglich der deutsche Font für alle deutschsprachigen Bürger in der Welt installiert wurde und es nie um was anderes ging für diese und vorallem denen aus den USA kein Deutsches-Heimatrecht aufzudrücken! Ihre angebliche urheberrechtliche oder internationale berner Übereinkunft die sie ständig hervor quasseln, wird in der eng. sprachigen Wikipedia auch nicht gehandhabt, da fliegt jeder Admin im hohen Bogen raus, wenn er versucht Inhalte zu zensieren, die für die Allgemeinheit relevant sind und sie intressieren! Diese Alternative 1 Typen hier, sind dafür verantwortlich das kein deutschsprachiger Ausländer in Zukunft noch Interesse hat hier mitzuarbeiten, einfach weil es hier keine Freiheiten mehr gibt und sie aus Deutschland heraus bevormundet werden, wo man zu dämlich war dafür zu Sorgen das dann wenigestens der Server in Berlin aufgestellt wird, der wird den Amis und allen Ausländern einfach in Abrede gestellt und hier vereinnahmt wie eine exterritoriale Botschaft, obwohl uns doch niemand zwingt unsere Rechte zu vergessen, nur weil man die anderer achtet! Wikibär 06:55, 14. Mär 2005 (CET)

Ich weiß zwar nicht, warum du das an dieser Stelle schreibst, trotzdem freue ich mich, dass es mal einer klar sagt, dass hier nicht das Hausrecht der Bundeszeppublik Oitsland gilt (und auch nicht das der Schweiz, oder Austerlands, oder, oder, oder). Das ist insbesondere von Interesse, wenn wieder jemand brüllt: aber diese unsere freiheitliche Verfassung sagt doch blablabla etc. pp. Lieber Gruß --Bertram  ! 10:17, 14. Mär 2005 (CET)
Ich stelle jetzt nur mal die deutsche Rechtsprechung dar (und erkläre gleichzeitig, dass ich sie schlecht finde, gleichwohl werden deutsche Gerichte so entscheiden), also Bertram, bitte nimm's nicht persönlich, es geht mir nur um die Sache:
Alleine, weil der Inhalt hier deutschsprachig ist und sich an deutsche Nutzer wendet, sehen sich deutsche Gerichte als zuständig an, mittels deutschen Urheberrechtes über eventuelle Streitfragen zu entscheiden, unabhängig davon, wo der Server steht. Gut möglich, dass Wiki selber oder der Provider oder wer auch immer hier in Deutschland nicht so leicht verklagbar sind, jeder namentlich identifizierbare Benutzer läuft jedoch Gefahr, persönlich verklagt zu werden - in Deutschland, nach dem strengen deutschen Urheberrecht. Da braucht mir auch keiner zu antworten, warum das schlecht oder ungerecht oder was auch immer ist, sehe ich ja auch so, das ändert aber leider nichts an der Rechtslage.
Nur wer als Benutzer namentlich nicht zu identifizieren ist kann natürlich auch nicht verklagt werden, aber dann bleibt alles an Wiki selber hängen - ob mit juristischen Folgen (Verklagbarkeit in Deutschland) steht auf einem anderen Blatt, selbst wenn die Passivlegitimation in Deutschland nicht gegeben sein sollte, müsste man sich aber sehr genau überlegen, ob man Wiki damit belasten möchte, dass es heisst, dass von dieser Seite Urheberrechtsverstöße ausgehen.
Gruß, Berlin-Jurist 00:28, 16. Mär 2005 (CET)
Deine These ist also, wir sind alle ein potenzieller "Salman Rushdie" im Ausland und in Deutschland sowieso der quasi gegen das deutsche Urheber-Scharia-Recht verstossen könnte, weil es sich überall zuständig sieht, was die .de Wikipedia besser vorbeugen muss. Das ist nett gemeint, will ich aber trodzdem nicht, vielen Dank! Wenn ich das mal will hefte ich mir einen gelben Stern an, an dem man das ablesen kann, versprochen! Bis dahin würde ich aber gern das Recht wahrnehmen das mir im Land aus dem ich schreibe auch gegeben ist. Es kann doch nicht so schwer sein, User die Rechtssicherheit aus Deutschland wollen/brauchen zu makieren und von anderen zu trennen! Wikibär 13:06, 16. Mär 2005 (CET)
Du verstößt schon wieder (!) eklatent gegen die wikiquete. Ich bitte dich hiermit dies zukünftig zu unterlassen. -- Peter Lustig 13:19, 16. Mär 2005 (CET)
Verloren -- southmönch 13:34, 16. Mär 2005 (CET)

Ich verstehe nicht warum dieses Meinungsbild gegen "die Grundregeln der freien Enzyklopädie Wikipedia" verstoßen soll. In den USA funktioniert es doch auch. Verstößt die Handhabung des Urheberrechts in der en.wikipedia etwa auch gegen die Grundregeln der freien Enzyklopädie? Warum unternimmt dann Jimmy Wales nichts dagegen? -- Meph666 18:25, 14. Mär 2005 (CET)

Kommentare

Ich finde die Präambel reichlich voreingenommen. Es gibt Benutzer, die mit dem bisherigen Meinungsbild sehr gut leben können. Dieses ist auch nicht unter falschen Annahmen und Voraussetzungen beschlossen worden.
Ferner gibt es ein Zitatrecht für Bilder im genannten Sinne nicht. Ein Bild ist ein ganzes Werk, kein Zitat daraus. Die Möglichkeiten, ein Bild vor diesem Hintergrund als "kleines Großzitat" abzubilden sind daher höchst fragwürdig. -- Simplicius 15:10, 13. Mär 2005 (CET)

einen Auschnitt aus einem Bild mit einem wichtigen Detail für den Artikel kann man mE sehr wohl als Zitat bezeichnen solange es hinreichend genug in den Kontext des Artikels eingebunden ist. --finanzer 00:59, 14. Mär 2005 (CET)
Simplicius ist ein Wichtigtuer, der gebetsmühlenhaft und mit ad hominem Argumenten die von der Rechtsprechung längst abgesicherte Möglichkeit von Bildzitaten leugnet. Er hat in letzter Zeit ständig Schaum vorm Mund. --Historiograf 16:40, 14. Mär 2005 (CET)
@Historiograf: Du bedienst Dich, was schon wiederholt festzustellen war, einer gänzlich unpassenden Sprache. Im Wiederholungsfall werde ich eine temporäre Sperrung Deines Accounts in Erwägung ziehen müssen. -- Stechlin 16:48, 14. Mär 2005 (CET)
Stechlin du hast als Admin keine Zensur zu üben, also lass diese Drohungen. --Historiograf 16:11, 15. Mär 2005 (CET)
Historiograf, Du hast hier als Benutzer ein Minimum an Anstand un Umgangsformen aufzubringen. Ohne beständige Erinnerung hieran, die Du Drohung nennst, und ohne die Bereitschaft, dieses Minimum (wirklich nicht mehr als das), gegebenenfalls zu erzwingen, scheinst Du hierzu nicht gewillt, weswegen ich mich zu meiner Ermahnung genötigt sah. Daß dies mit Zensur nichts zu tun hat, weißt Du selbst gut genug. -- Stechlin 18:30, 15. Mär 2005 (CET)

Das Zitatrecht ist auch völlig unwichtig und nur ein billiger Ersatz für das Fair-Use. Es gibt ca. rund eine Million Deutsche, die in den Vereinigten Staaten leben, die sich damit eher diskrimminiert sehen dürften von den gnu-fdl und pd Auflagen ganz zu schweigen! Nur was in Deutschland angewendet wird, kann doch noch nicht die Auflage für alle sein! Wikibär 14:02, 15. Mär 2005 (CET)

GNU FDL stammt ja aus den USA, ich glaube nicht, dass Deutsche oder Amerikaner dadurch diskriminiert werden, im Gegenteil.
Eine Art Ausrede ist das Zitatrecht schon. Die hier vorgestellten Passagen aus dem Urheberrechtsgesetz beziehen sich nur auf Text- und Musikauszüge. Ferner ist das Urheberrechtsgesetz "abschliessend", d.h. wenn etwas fehlt, dann ist eben aussen vor. Auch einen Grundsatz "aber die Informationsfreiheit geht über das Urheberrechtsgesetz" gibt es laut BGH nicht. Daher ist die Zitierung oben in der Präambel in dieser Form zunächst einmal eine Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Der Rest "das Bild als Großzitat" und "wissenschaftliche Nutzung" sind also eine etwas wackelige Konstruktion.
Die Macher dieses Vorschlags Alternative 3 gehen ferner irrtümlicherweise davon aus, dass es nur um die Klone der Wikipedia ginge, aber es geht hier schon um die freie Weiterverbreitung und Veränderbarkeit nach GNU FDL, und die ist so natürlich ausgeschlossen.
Am schönsten ist jedoch dann der Zusatz: "Dieses Bild ist urheberrechtlich geschützt und gehört ... Wir haben es verwendet, da es uns nicht zumutbar war, dafür zu bezahlen oder uns ein anderes Bild zu suchen. Du darfst es jedoch nicht weiterverwenden, weil du damit gegen Urheberrecht verstösst. Tust du es doch, dann nur auf eigene Gefahr."
Mit GNU FDL hat das dann nichts mehr zu tun. -- Simplicius 16:22, 15. Mär 2005 (CET)


Und du gehst irtümmlicherweise genau wie alle Alternative 1 Wähler davon aus, dass das hier immernoch die (Wikipedia-Grossdeutschland) ist auch wenn der Server in den USA steht.
Gnu-Fdl und PD machen nur ein Bruchteil der Bilder in der eng. Wikipedia aus, diese Lizenzen allein sind demnach auch für alle ca. 1 Million deutschsprachigen Us-Bürger diskriminierend, einfach weil das nicht ihre Freiheits-Rechte wiederspiegelt!
Es ist vollkommen egal wie gültig das Urheberrecht oder wie gültig oder ungültig das Zitatrecht ist. In anderen Ländern haben die Bürger andere Rechte die sie gerne wahrnehmen würden! Hört endlich auf die deutsche Wikipedia nur für Deutschland zu vereinnahmen! Schreibt ihr am besten nur noch ohne Bilder und habt überhaupt keine Rechtsprobleme mehr, aber lasst andere aus euren deutschnationalen Paragraphen-Mief mal raus und bevormundet nicht die ganze Welt! Nur weil die Deutschen auf den deutschen Server in den USA mitschreiben dürfen, ist das noch lange nicht ihr Server mit dem sie anderen ihren Rechtsmüll diktieren dürfen, das ist eurer und für eurer Gewissen im Namen der "Bilderschützer" wer immer die auch sind und nicht der anderer!
Es war ein grosser Fehler der Serverbetreiber in den USA, die Rechtsräume nicht klar zu trennen und ihn allein deutschen Admins hier zu definieren lassen, hoffentlich wird das mal bald korregiert! Wer dann nicht in einer Extranmeldung Fair Use auf der .de WP akzeptiert und das kastrierte Fair-Use sprich das Zitatrecht nur für Deutsche bzw. für sich behält der hat hier überhaupt nichts zu suchen! Wikibär 12:09, 16. Mär 2005 (CET)

Es wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger, was hier in unsachlicher Polemik ständig irreführend behauptet wird. Ich zitiere aus Dreier in Dreier/Schulze, UrhR, 2004, § 51 Rdnr. 22. Die Rspr. habe angesichts seiner Lückenhaftigkeit § 51 UrhG erweiternd und ergänzend ausgelegt (s. BGH Filmzitat). Das grosse Kleinzitat zu nichtwiss. Zwecken und auch das Bildzitat gilt als zulässig (ebd. Rdnr. 24 v.a. nach OLG HH Altersfoto; Fotoentnahme). Bleibt das Bild im Artikelkontext und ist es als wiss. Grosszitat dort gerechtfertigt, was für viele Bilder hier gelten dürfte, dann gilt dies auch für andere Nutzungen unter GNU FDL. Wird das Bild aber separat genutzt, muss sich der Nutzer nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen richten. Nichts anderes gilt für kurze Textzitate: Auch diese können nicht unter GNU FDL gestellt werden, obwohl sie wie Bilder separat nutzbar wären --Historiograf 16:40, 15. Mär 2005 (CET)

Alles klar: Wir sind das Volk, versammeln uns einfach auf dieser Diskussionseite und beschliessen, die "Lückenhaftigkeit" des Urheberrechtsgesetzes für unsere Zwecke neu auszulegen. Worum steht das nicht schon klar in der Präambel? -- Simplicius 17:18, 15. Mär 2005 (CET)

Mir ist der sachliche Gehalt dieser Polemik nicht klar. --Historiograf 21:54, 15. Mär 2005 (CET)

Dann noch einmal so:
GNU FDL stellt eine auch für die Zukunft verlässliche Grundlage dar, weil die Autoren ihre Rechte damit explizit definieren.
Dagegen gibt § 51 UrhG die Veröffentlichungsmöglichkeit für Bilder ohne Genehmigung der Urheber eben - im Gegensatz zur Darstellung in der Präambel - nicht klar her.
Es geht bei diesem Plebiszit lediglich um ein Experiment auf der Grundlage von "Erweiterungen", "Ergänzungen", "Lückenhaftigkeit" und "Auslegungen", wie unser "Hobby-Jurist" (so bezeichnet er sich selbst) Historiograf einräumt. -- Simplicius 09:43, 16. Mär 2005 (CET)
gibt § 51 UrhG die Veröffentlichungsmöglichkeit für Bilder ohne Genehmigung der Urheber eben - im Gegensatz zur Darstellung in der Präambel - nicht klar her - nur aus interesse: du bist also der auffassung, dass dieses problem bei texten nicht besteht? es könnte doch jemand einen wikipedia-text nehmen, der ein zitat enthält, den text um das zitat herum entfernen (nach gnu-fdl zulässig) und als resultat einen text erhalten, der die bedingungen von § 51 nicht mehr erfüllt, also eine urheberrechtsverletzung darstellt? grüße, Hoch auf einem Baum 10:22, 16. Mär 2005 (CET)

Ich gebe zu bedenken, worum es bei einer Wiki geht: freie Inhalte! Meines Erachtens geht es dabei auch darum, einen freien Raum zu erstellen, wo jemand auch mal nen ganzen Artikel kopieren kann, ohne jedes einzelne Bild, Tabelle etc. angucken zu müssen! Sonst erreichen wir keine fundamentale Verbesserung gegenüber dem Status Quo. Es geht doch gerade auch darum, einen öffentlichen Raum zu schaffen, der frei von Besitzrechten einzelner ist!

Man vergleiche: In unserem "öffentlichen Raum" kann jede Firma Werbung aufstellen, die ich zwangsweise sehe (schließlich kann man nicht mit geschlossenen Augen Auto fahren ;-), wodurch ich beeinflusst werde. Ich kann aber nicht darauf reagieren, indem ich z.B. das besagte Plakat verändere, selbst wenn ich seine Botschaft für eine Lüge halte. Dadurch (unter anderem) wird doch gerade der öffentliche Raum zerstört!

Außerdem, finde ich, soll eine Wiki auch Druck machen: Wer sein Zeug schützen will, der muss wissen, dass es hier nicht zu sehen sein wird! Wenn wir das aufweichen, dann können alle restriktive Urheberrechte auf ihr Zeug knallen und dann ihre Marktmacht ausüben, wie es Microsoft macht, um ihr Produkt in die Öffentlichkeit zu pressen! Dann gibt's, weil das Produkt (sagen wir, Windows) so allgegenwärtig ist, einen Wikipedia-Artikel, und die können auch noch an den Urheberrechten verdienen, wenn Leute die Bildchen für ihre Zwecke runterladen und schön brav dafür zahlen.

Meiner Meinung nach muss gelten: Wer Wikipedia anklickt, muss vor dem Terror der Besitzrechte sicher sein! Was man hier sieht, soll allen gehören! Schicke Bildchen, für die man was zahlen muss, gibt's schon genug im Netz!! (P.S. Ich bin nur in der engl.Wiki registriert, als "Fountaindyke".) --62.214.159.249 17:06, 16. Mär 2005 (CET)


Abzustimmender Ausnahmenkatalog: Nur für Alternative 3 und 4 nötig.

Kommentare

Hinweis ACHTUNG: Diese Teilabstimmung ist noch nicht eröffnet. Erst nach der gerade laufenden Abstimmung über die obigen Alternativen hier abstimmen. Alle bisherigen Stimmen im Ausnahmenkatalog wurden und werden daher bis zum Ende der ersten Abstimmung entfernt.

1. Das Bild ist noch urheberrechtlich geschützt

Das Bild ist noch urheberrechtlich geschützt (Aufnahmezeitpunkt bekannt), es stellt sich jedoch nach intensiver Recherche heraus, dass kein Rechteinhaber bekannt ist (den Fall hatten wir schon mehrfach). In diesem Fall müssen wir nicht mit Rechtsverfolgung rechnen, sprich: Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  • bitte hier mit contra unterschreiben:

2. Möglichkeit, dass der Urheberschutz wiederaufleben könnte

Bilder bei denen aufgrund der aktuellen Rechtssprechung die Möglichkeit besteht, dass der Urheberschutz wiederaufleben könnte. Das gilt für alle Bilder die bis 1959 in Deutschland veröffentlicht wurden.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  • bitte hier mit contra unterschreiben:

3. Nutzung in einem redaktionellen Teil freigegeben

Bilder, die ausdrücklich für die Nutzung in einem redaktionellen Teil freigegeben sind, insbesondere Pressebilder.

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4. Geschützten Marken und Wappen

Logos von geschützten Marken und Wappen auf die das Urheberrecht abgelaufen ist und bei denen die Erlaubnis des Trägers zur Verwendung innerhalb der Wikipedia nicht gegeben wurde. Das Bildes sollte aber zur doppelten Sicherheit selbst erstellt werden und unter einer freien Lizenz freigegeben sein (eigenes Urheberrecht). Auf keinen Fall urheberechtlich geschützte von Dritten erstellte Logos etc. ohne Zustimmung des Autors verwenden.

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5. Selbsterstellte Screenshots

Selbsterstellte Screenshots proprietärer Software. (bspw. Microsoft Windows, Mac OS X, viele Computerspiele).

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6. Von Benutzern erstellt, aber nicht korrekt lizenziert

Bilder die offensichtlich oder zumindest wahrscheinlich von Benutzern erstellt wurden, die jedoch formal nicht korrekt lizenziert wurden, also vergessener Lizenzhinweis oder (aus Unwissenheit) unklare Formulierung. Soetwas kommt bei ehemaligen Benutzern vor, die nicht mehr erreichbar sind.

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7. Panoramafreiheit

Bilder die Beschränkungen der Panoramafreiheit unterliegen.

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8. Zeichnungen aus Patenten

Zeichnungen aus Patenten.

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