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Gaststätte

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Eine Gaststätte ist ein Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, beispielsweise

Rechtslage in Deutschland

Der Begriff "Gaststätte" umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die sog. "Schankwirtschaft" (d.h. Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht), die sog. "Speisewirtschaft" (d.h. zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht) und den sog. Beherbergungsbetrieb.

Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Erlaubnis. Diese darf mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen verbunden werden, z.B. für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen. Die Gaststättenerlaubnis gilt für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Diskothek, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), für bestimmte Räumlichkeiten und für eine bestimmte Person. Die Gaststättenerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Betreiber persönlich zuverlässig ist, wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen - z.B. Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl - ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. Weiterhin muss die Gaststätte so gelegen sein, dass von ihr keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen.

Ältestes Gasthaus Deutschlands

Der Titel ältes Gasthaus Deutschlands wird von mehreren Gasthäusern beansprucht. Im Streit um diesen prestigeträchtigen Titel stehen die Gasthäuser Zum Riesen in Miltenberg und Zum roten Bären in Freiburg sowie die Herberge zum Löwen am Schönberg an vorderster Front.


siehe auch: Autobahnraststätte, Bäck, Biergarten, Bierzelt, Brückenrestaurant, Café, Cafeteria, Diskothek, Drehrestaurant, Festzelt, Gartenlokal, Haute Cuisine, Hotel, Imbissstand, Kantine, Kneipe, Mensa, Pizzeria,Selbstbedienungsrestaurant, Schnellrestaurant, Turmrestaurant, Weinstube, Wurstbude