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Bundesstrafgericht

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Das schweizerische Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich Strafsachen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Es hat seine Aufgabe am 1. April 2004 an seinem Sitz in Bellinzona aufgenommen.

Geschichte

Stellung und Organisation

Mitglieder

Die fünfzehn Richter werden von der vereinigten Bundesversammlung für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Strafkammer

Name Partei Bemerkungen
Walter Wüthrich SP Kammerpräsident
Peter Popp CVP
Sylvia Frei-Hasler SVP
Daniel Kipfer Fasciati GP
Miriam Forni SP
Jean-Luc Bacher parteilos
Patrick Robert-Nicoud SVP

I. Beschwerdekammer

Name Partei Bemerkungen
Emanuel Hochstrasser SVP Kammerpräsident
Alex Staub FDP Präsident des Gesamtgerichtes
Barbara Ott LPS
Tito Ponti FDP

II. Beschwerdekammer

Name Partei Bemerkungen
Cornelia Cova SVP Kammerpräsidentin
Andreas J. Keller CVP Vizepräsident des Gesamtgerichtes
Giorgio Bomio Giovanascini SP
Roy Garré SP

Zuständigkeit

  • Das Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, welche das Strafgesetzbuch (Art. 336 StGB und Art. 337 StGB) oder andere Bundesgesetze der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt.
  • Es beurteilt Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft oder gegen die eidgenössischen Untersuchungsrichter und -richterinnen.
  • Es entscheidet über Zwangsmassnahmen in Strafverfahren des Bundes und über Haftverlängerungen.
  • Es ist Genehmigungsbehörde für Telefonkontrollen und verdeckte Ermittlungen.
  • Es beurteilt Zuständigkeitskonflikte der kantonalen Strafbehörden.
  • Es urteilt über Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Urteile des Bundesstrafgerichtes können an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Rechtsgrundlagen