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Erziehungsberatung

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Die Erziehungsberatung ist in Deutschland eine Hilfe zur Erziehung nach den Regelungen des § 27 Kinder- und Jugendhilfegesetz/SGB VIII im allgemeinen, und des § 28 SGB VIII im speziellen. Sie stellt das niedrigstschwelligste Angebot des Hilfekanons dar. In Gegensatz zu den meisten anderen Hilfen zur Erziehung, wie Soziale Gruppenarbeit oder Erziehungsbeistand sind vornehmlich die Personensorgeberechtigten als Adressaten vorgesehen.

Siehe auch: Beratungsstelle

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung