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Wikipedia:Meinungsbilder/Neues Meinungsbild Urheberrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. März 2005 um 16:39 Uhr durch Boris23 (Diskussion | Beiträge) (Alternative 3: (GFDL-) Frei und zusätzlich eine eng begrenzte separate Ausnahmeliste). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Hinweis ACHTUNG: Vorm Abstimmen sollte man sich unter allen Umständen Zeit nehmen die verlinkten Hintergrundinformationen und die einzelnen Alternativen gründlich zu lesen. Die Informationsfülle ist bei dieser komplizierten Thematik leider unvermeidlich.

Das Meinungsbild hat am 13. März 0:00 Uhr begonnen und endet am 19. März um 24:00

Präambel:

Das bisher gültige Meinungsbild zum Umgang mit Bildern hat in der Vergangenheit immer wieder zu Auslegungsproblemen geführt, weil es damals – mangels genaueren Wissens – nicht präzise genug formuliert war. Im Laufe der Zeit haben sich zudem neue Rechtsprobleme herausgestellt, wie:

  • möglicherweise urheberrechtlich geschützte historische Bilder, deren Urheber/Rechteinhaber entweder nicht bekannt ist und/oder keine dieser Rechte wahrnimmt.
  • Beschränkungen durch die Panoramafreiheit bei der dargestellte Werke einem Veränderungsverbot unterliegen (Urheberrechtsansprüche des Architekten bei bedeutenden Bauwerken auf das Aussehen des Gebäudes); nach bisheriger Praxis beschränkt dies jedoch nicht grundsätzlich die GFDL-Konformität eines Fotos eines solchen Bauwerks.
  • Werke im öffentlichen Raum, die nicht dauerhaft angelegt sind und dem Urheberrecht Dritter unterliegen, wie bei dem vom Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude vorübergehend verhüllten Reichstagsgebäude.
  • Produktfotos wie Bild:Spam.jpg
  • Alle Vermischungen von Urheber-, Wappen-, Marken-, und Persönlichkeitsrechten, die die Verwendung einer Grafik/eines Bildes einschränken; nach bisheriger Praxis beschränkt dies jedoch nicht grundsätzlich die GFDL-Konformität eines derartigen Bildes, da derartige Einschränkungen losgelöst vom Urheberrecht sind (überspitzt gesagt: Die GFDL bezieht sich wie alle Nutzungsbestimmungen des Urhebers nur auf das Urheberrecht und ermächtigt niemand zu unter Umständen strafrechtlich relevanten Taten, wie massive Verunglimpfung von Personen durch Modifikation von Fotos).
  • Screenshots proprietärer Software.

Diese Punkte haben immer wieder zu neuen Debatten geführt (und teilweise zu Lösungen innerhalb des bislang gültigen Meinungsbildes), wie man mit den Bildern zu verfahren habe. Zudem ist die Autorenbasis der deutschsprachigen Wikipedia seitdem stark angestiegen, sodass ein neues repräsentativeres Meinungsbild von verschiedenen Seiten gefordert wurde.

Ein kurzes Meinungsbild vom 01/2005 auf Diskussion Bildrechte ergab, dass der Wunsch besteht ein neues Meinungsbild für die Verwendung von Bildern in der deutschsprachigen Wikipedia einzuholen.

In der Zwischenzeit wurde ebenfalls vom Verein Wikimedia Deutschland e.V. die in den Bereichen Open-Source und Urheberrecht erfahrene Kanzlei Jaschinski Biere Brexl beauftragt, eine Sammlung von Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen zu erstellen. Dieses Rechtsgutachten ist im Meta-Wiki in verschiedenen Formaten abrufbar: http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen

Es wurden daher verschiedene Vorschläge für eine neue Bilderrichtlinie ausgearbeitet; ausgehend von diesem Gutachten, eigenen Diskussionen, Recherchen und Informationen, die auf den Wikipediaseiten Bildrechte, Wikipedia:Bildrechte, Wikipedia:Wappen, den dazugehörenden Diskussionsseiten und anderen Wikipediaseiten zusammengetragen wurden, sowie unter Beachtung der grundlegenden Leitlinie, dass Wikipedia eine freie Enzyklopädie gemäß dem Freiheitsbegriff der GNU Free Documentation License (GFDL) zum Ziel hat (für die hier verwendete Definition von Freiheit siehe auch: Freie Software).

Die hier zur Abstimmung vorgeschlagenen Alternativen müssen sich daher im Rahmen des Urheberrechts befinden und den Leitlinien der Wikipedia grundsätzlich entsprechen. Wichtig ist hierbei auch zu beachten, dass für die deutschsprachige Wikipedia das Urheberrecht des Serverstandortes, also den USA, und der Zielgruppe für die es gedacht ist, also vorwiegend Deutschland, Österreich und Schweiz zu beachten ist. Im Wesentlichen heißt dies, dass die strengen Bestimmungen Deutschlands als kleinster gemeinsamer Nenner angewendet werden müssen, was auch explizit im Rechtsgutachten festgestellt wurde. Insbesondere heißt dies, dass das in der englischsprachigen Wikipedia verwendete Fair-Use-Prinzip bei Bildern in der deutschsprachigen Wikipedia nicht angewandt werden kann, sondern nur das schwächere Zitatrecht:

Damit nicht jeder suchen muss, hier § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes im Wortlaut:
Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
  1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
  • Zunächst wird über die vorhandenen Alternativen abgestimmt. Danach - falls von der gewählten Alternative benötigt - der separate Ausnahmenkatalog.
  • Die Zeitdauer des Meinungsbildes beträgt in beiden Teilabstimmungen jeweils 7 Tage.
  • Stimmberechtigt sind nur erfahrene Benutzer. Auch, um Missbrauch mit nur zum Abstimmen angelegten Zweitaccounts zu unterbinden, werden nur die Stimmen von Wikipedianern, die zu dem Zeitpunkt an dem die Abstimmung beginnt, mindestens 200 Bearbeitungen im Artikelnamensraum und eine Zugehörigkeit von zwei Monaten nachweisen können, gezählt.
  • Der Wahlmodus für die Alternativen ist die sogenannte Wahl durch Zustimmung, das heißt: Jede stimmberechtigte Person kann einer, mehreren oder allen Alternativen je eine Pro-Stimme geben. Es gibt keine Contra-Stimmen. Es gibt nur einen Wahlgang. Die Alternative, die die meisten Stimmen auf sich vereint, ist die neue gewählte Richtlinie. Vorteile diese Verfahrens:
    • Alle Alternativen werden in einem Wahlgang abgestimmt: Einfaches Wahlverfahren
    • Im Gegensatz zur Abstimmungsmodalität im alten Meinungsbild gibt es stets einen eindeutigen Sieger, außer im unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Alternativen die gleiche Stimmenzahl haben.
    • Polarisierende Alternativen mit geringerer Zustimmung können nicht gemäßigten Alternativen die Stimmen wegnehmen, wie es bei mehrstufigen Wahlgängen der Fall wäre.
  • Falls es zu einer Abstimmung über den Ausnahmenkatalog kommt, werden die einzelnen Regeln zeitgleich jeweils mit Pro und Contra abgestimmt. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Pro und Contrastimmen entscheidet ob diese Regel angenommen oder abgelehnt wird.

Vorschläge zur Abstimmung

Vorbemerkungen:

  • Die Vorschläge sind nicht durchgehend nummeriert, da einige Vorschläge zurückgezogen wurden. Die alten Nummern wurden jedoch beibehalten, da sich die Diskussionsseite dieses Meinungsbildartikels auf diese bezieht.
  • Jeder sollte sich bewusst sein, dass die einzelnen Alternativen eine Abwägung eines Interessenskonflikts bedeuten:
    • Auf der einen Seite das oberste Ziel eine freie Enzyklopädie zu erstellen, deren Inhalte von jedermann (GFDL-) frei auch in vollkommen anderen Projekten weiterverwendet werden sollen, was durch Alternative 1 sichergestellt werden soll.
    • Auf der anderen Seite der Wunsch Wikipedia möglichst reichhaltig zu bebildern und somit eine (GFDL-) freie Verwendung der Inhalte der Wikipedia in verschiedenen Abstufungen einzuschränken, je nachdem für welche der Alternativen 3, 4 oder 7 man sich entscheidet.
  • Egal wie man sich entscheidet, man sollte eins nicht vergessen: Wir haben Zeit. Wir müssen nicht heute überall mit tollen Bildern glänzen, auch Geduld und Beharrlichkeit beim Überzeugen der Rechteinhaber kann zum Ziel führen. (Konkret ist bspw. Arnomane nahe daran eine große europäische Forschungseinrichtung zu überzeugen.)

Alternative 1: Präzisierte aktuelle Regelung (nur GFDL- und äquivalent frei)

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  • Alle Bilder müssen GFDL, freie Creative Commons (nur CC-BY, CC-SA und CC-BY-SA), Gemeinfrei oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Artist Lizenz mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org). Ausnahmen werden gelöscht.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. --da didi | Diskussion 00:21, 13. Mär 2005 (CET) Alles andere bringt uns vom Ziel, eine freie Enzyklopädie zu schreiben, weit weg.
  2. --DaB. 00:57, 13. Mär 2005 (CET) Ack
  3. --Leipnizkeks 04:12, 13. Mär 2005 (CET) siehe da didi
  4. --Sansculotte - ? 04:17, 13. Mär 2005 (CET) Alles andere schränkt die Freiheit der freien Enzyklopädie im Endeffekt ein
  5. --Crux 04:22, 13. Mär 2005 (CET) Wikipedia soll "frei" sein und kein Fair Use-Geschwurbel
  6. --Paddy 04:23, 13. Mär 2005 (CET)
  7. --Popie 05:19, 13. Mär 2005 (CET) zur GFDL gibt es keine Alternative. Sinnloser Aufwand die ganze Diskussion hier.
  8. --Simplicius 06:14, 13. Mär 2005 (CET) Ich mach mal von meinem Zitatrecht Gebrauch: "Der Inhalt dieser Seite steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation."
  9. --Avatar 07:12, 13. Mär 2005 (CET)
  10. -- Peter Lustig 11:02, 13. Mär 2005 (CET)
  11. Tomcat 11:50, 13. Mär 2005 (CET)
  12. --Daniel Beyer 11:51, 13. Mär 2005 (CET)
  13. --redf0x 12:21, 13. Mär 2005 (CET)
  14. --Head Diskussion 12:27, 13. Mär 2005 (CET)
  15. --Markus Schweiß, @ 12:40, 13. Mär 2005 (CET)
  16. -- mkrohn 12:54, 13. Mär 2005 (CET) -- "Wikipedia, die freie Enzyklopädie" sollte nicht zu "Wikipedia, die fast freie Enzyklopädie werden".
  17. --guenny (+) 13:04, 13. Mär 2005 (CET)
  18. Stern !? 13:20, 13. Mär 2005 (CET)
  19. --jergen 13:39, 13. Mär 2005 (CET) – Schon allein weil die anderen Varianten so kompliziert sind, dass wir in Kürze die nächste Klarstellung bräuchten.
  20. --Emu 13:58, 13. Mär 2005 (CET)
  21. --Sebastian Wallroth 14:03, 13. Mär 2005 (CET) ... weil eine einfache und klare Regelung herrschen soll. Außerdem kenne ich keinen Artikel, der nicht ohne Bild auskäme.
  22. -- Mastad 14:30, 13. Mär 2005 (CET)
  23. --elya 14:39, 13. Mär 2005 (CET) und volle Zustimmung zur Anmerkung von Sebastian Wallroth.
  24. --Baba66 14:45, 13. Mär 2005 (CET)
  25. --Arnomane 14:53, 13. Mär 2005 (CET) - Der aus seiner Meinung für die Freiheit der Wikipedia zu stehen, nie einen Hehl gemacht hat und es satt hatte soviel Energie in nervenaufreibende Diskussionen mit Leuten zu stecken, die nicht sehen wollen, dass Wikipedia eine freie Enzyklopädie ist. Deswegen habe ich mich in die Vorbereitung eines nicht mehr zu stoppenden Meinungsbildes eingeschaltet um eine möglichst faire Wahl mit klaren präzisen Wahlalternativen zu garantieren, die es jedem ermöglichen seine Stimme zu geben. Dass ich für den Spagat zwischen eigener Meinung und der mir gelungenen neutralen Vorbereitung des Meinungsbildes von konträren Seiten Prügel bekomme ist unvermeidlich.
  26. --Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET) stehe voll hinter der freien Enzyklopädie...

Alternative 3: (GFDL-) Frei und zusätzlich eine eng begrenzte separate Ausnahmeliste

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Primär gilt: Bilder müssen GFDL, freie Creative Commons (nur CC-BY, CC-SA und CC-BY-SA), Gemeinfrei oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Artist Lizenz mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org).
  2. Bei Problemfällen gilt: In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich unter folgenden Bedingungen:
    1. Nur mit einfacher Mehrheit positiv abgestimmte Ausnahmeregeln eines (separat zu bestimmenden) Ausnahmekatalogs dürfen angewandt werden. (Zwei mögliche Beispiele für einen derartigen Ausnahmenkatalog wären Screenshots von Software und historische Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist, siehe auch den Ausnahmenkatalog weiter unten.)
    2. Die Ausnahmen dürfen sich nur soweit erstrecken, dass die Einbindung des Bildes in den Kontext der Wikipedia und ihrer kommerziellen Klone ohne Verstoß gegen geltendes Recht möglich ist (siehe etwa das Zitatrecht nach § 51 deutsches Urheberrechtsgesetz).
    3. Die Erlaubnis der Anwendung einer solchen Ausnahmeregelung auf ein Bild setzt voraus, dass alle zumutbaren Möglichkeiten, an ein entsprechendes freies Bild zu kommen, erschöpft sind.
    4. Ein unter eines der Ausnahmen fallendes Bild sollte im eigenen Interesse (Schutz vor möglichen juristischen Folgen) erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde.
    5. Bilder, die unter eine der Ausnahmen fallen, müssen eindeutig mit einem entsprechenden Baustein gekennzeichnet werden.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. Habakuk <>< 01:49, 13. Mär 2005 (CET)GFDL ist nie frei gewesen und die Wikipedia wird durch diese Alternative nicht weniger frei, sondern nur besser.
  2. --Avatar 07:12, 13. Mär 2005 (CET) nach Alternative 1 müsste bspw. Bild:2e_ger.png in allen Variationen gelöscht werden.
  3. --ST 10:09, 13. Mär 2005 (CET)
  4. --?B?KS¿D¿ 10:44, 13. Mär 2005 (CET) (B-Variante) (leider nicht stimmberechtigt ;-( )
  5. --fexx 13:33, 13. Mär 2005 (CET)
  6. --Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET) ...dennoch wären manche Ausnahmen sinnvoll
  7. --King 15:15, 13. Mär 2005 (CET) Lustig...Bin ja mal gespannt, wann nach Regelung durch Alternative 1 die ersten Löschanträge für die US-Public Domain Bilder gestellt werden... Nach Alternative 1 müssten ein Großteil der besten Bilder hier gelöscht werden. Oder alle Wappen! Oder alle Geldstücke! Es ist doch Humbug zu glauben, dass man Ausnahmen auszukommt! Viel Spaß damit, hier dann - vollkommen legitim - durch Bilderlöschen Vandalismus zu betreiben.
  8. Rosenzweig 15:27, 13. Mär 2005 (CET)
  9. Boris23 讨论 15:39, 13. Mär 2005 (CET) schliesse mich King und Habakuk an

Alternative 4: Größtenteils (GFDL-) frei

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Primär gilt: Bilder sollen (nicht müssen!) GFDL, freie Creative Commons (nur CC-BY, CC-SA und CC-BY-SA), Gemeinfrei oder äquivalent "frei" sein. Beispiele für andere äquivalent freie Lizenzen sind die Free Artist Lizenz mit der Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung und freie Softwarelizenzen wie LGPL, GPL und BSD-Lizenzen (Richtschnur für freie Softwarelizenzen: OSI-zertifiziert auf http://www.opensource.org).
  2. Sekundär gilt: Es dürfen Werke aufgenommen werden, die:
    1. nur zu Bildungszwecken verwendet werden dürfen
    2. nur nichtkommerziell verwendet werden dürfen
    3. explizit nur zur Verwendung in der Wikipedia freigegeben sind
    4. explizit zur Veröffentlichung hergestellt wurden (Presse- und Werkfotos), aber gewissen Einschränkungen unterliegen. (bestimmte Byline, Email mit Nutzungsort oder Belegexemplar an Rechteinhaber u.ä.)
  3. Bei Problemfällen gilt: Nur mit einfacher Mehrheit positiv abgestimmte Ausnahmeregeln eines (separat zu bestimmenden) Ausnahmekatalogs dürfen angewandt werden. (Zwei mögliche Beispiele für einen derartigen Ausnahmenkatalog wären Screenshots von Software und historische Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist, siehe auch den Ausnahmenkatalog weiter unten.)
  4. Für die nichtfreien Bilder (Punkt 2 und 3) gilt jedoch:
    1. Zuvor müssen alle zumutbaren Möglichkeiten, an ein entsprechendes freies Bild zu kommen, erschöpft sein. Insbesondere heißt dies bei selbsterstellten Bildern von Wikipediamitarbeitern, dass es für den Autor stets zumutbar ist, Werke freizugeben (im Sinne des ersten Punktes), die er hier hochzuladen beabsichtigt, falls er nicht nachweislich durch Verträge mit Dritten daran gehindert wird.
    2. Ein unter eines der Problemfälle fallendes Bild sollte im eigenen Interesse (Schutz vor möglichen juristischen Folgen) erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde (Bilder aus Punkt 2 können ohne vorherige Diskussion hochgeladen werden).
    3. Diese Bilder müssen eindeutig mit einem entsprechenden Baustein gekennzeichnet werden.
  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. Habakuk <>< 01:49, 13. Mär 2005 (CET)
  2. Caronna 12:51, 13. Mär 2005 (CET)
  3. --?B?KS¿D¿ 10:41, 13. Mär 2005 (CET) (A-Variante) (leider nicht stimmberechtigt :-( )
  4. Rosenzweig 15:28, 13. Mär 2005 (CET)

Alternative 7: Anything goes

Kommentare

Diese Richtlinie beschränkt sich auf Bild- und Tondokumente, im folgenden nur "Bilder" genannt (die entsprechenden Regelungen für Textdokumente werden hiervon nicht berührt):

  1. Bilder dürfen im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes beliebige Nutzungsbedingungen haben, ob frei oder unfrei (gemäß dem Freiheitsbegriff der GFDL). Grundvoraussetzungen sind, dass die Bilder in der Wikipedia verwendet werden dürfen und die Bilder mit eindeutigen Nutzungsbestimmungen in der Bildbeschreibung versehen sind. Für die Nutzung unfreier Bilder muss stets die explizite Erlaubnis des Urhebers und dessen Direktive für die Nutzung der Bilder eingeholt werden. Unfreie Bilder, für die keine Erlaubnis des Urhebers eingeholt wurde, gilt das Zitatrecht (siehe Punkt 2).
  2. Urheberrechtlich geschützte Bilder Dritter (also solche Bilder, die nicht von Wikipedianern erstellt wurden), bei denen die Genehmigung zur Verwendung in der Wikipedia nicht vorliegt, dürfen im Rahmen des Zitatrechtes sparsam verwendet werden, jedoch nur in dem Umfang, dass sie nicht zur bloßen Illustration des Artikels dienen, sondern im Artikel inhaltlich auf sie eingegangen wird. Auf zwei konkrete Beispiele bezogen heißt das, dass Screenshots von Software und von Dritten urheberrechtlich geschützte historische Bilder in den jeweiligen auf sie bezogenen Artikeln - aber nur dort - sparsam verwendet werden dürfen. Derart zitierte Bilder müssen stets mit einem entsprechenden Baustein versehen werden, der auf das Zitatrecht hinweist. Ein Bild, für das das Zitatrecht in Anspruch genommen wird, sollte im eigenen Interesse (Schutz vor möglichen juristischen Folgen) erst dann in Wikipedia hochgeladen werden, nachdem es auf der dafür eingerichteten Diskussionsseite (positiv) diskutiert wurde. Um Zitate möglichst gering zu halten, sollte jedoch auch angestrebt werden die Erlaubnis des Urhebers einzuholen (siehe Punkt 1).
  3. Wikipedianer aus dem Ausland, die nicht an das deutsche Zitatrecht gebunden sind und ihre Bilder mit den für sie rechtlich bindenen Copyright_Tags in der deutschsprachigen Wikipedia einsetzen, besonders den freizügigen Fair-Use für Covers und Porträts etc. werden nicht ausgeschlossen sind aber für die Korrektheit ihrer Lizenzen selbst verantwortlich.

Anmerkung: Im Gegensatz zu Alternative 3 und 4 kommt diese Alternative ohne Ausnahmen aus (siehe "abzustimmender Ausnahmekatalog").

  • bitte hier bei Zustimmung unterschreiben:
  1. Wikibär 00:18, 13. Mär 2005 (CET) ps. wie kann man sich freiwillig in die Ketten der Löschkeule von Alternative 1 legen und das als "freie Enzyklopedie" bezeichnen? Eine die es bereits verbietet nur das Porträt eines Falco, John Lennon oder Luciano Pavarotti zu übernehmen oder eines Pacman nur verunstaltet! Zensur hat nichts freies ausser für den Zensor, wir werden niemals schweigen!
  2. Skriptor 11:43, 13. Mär 2005 (CET)
  3. Suspekt 11:54, 13. Mär 2005 (CET) Dies ist die freizügigste Alternative. Sie wird dem Spirit der Wikipedia am besten gerecht und wird eine visuelle Bereicherung nach sich ziehen. Wikibär hat in diesem Punkt recht: Alternative 1 ist eine Wikipedia für solche, die gerne Polizei spielen bzw. gerne von Aufpassern zu Recht gewiesen werden. --Benutzer hat keine 200 Edits im Artikelraum [1] --Crux 12:05, 13. Mär 2005 (CET)
  4. --niwi 15:21, 13. Mär 2005 (CET) -- Benutzer hat keine 200 Edits im Artikelraum [2] -- Arnomane 15:35, 13. Mär 2005 (CET)

abzustimmender Ausnahmenkatalog: Nur für Alternative 3 und 4 nötig.

Kommentare

1. Das Bild ist noch urheberrechtlich geschützt

Das Bild ist noch urheberrechtlich geschützt (Aufnahmezeitpunkt bekannt), es stellt sich jedoch nach intensiver Recherche heraus, dass kein Rechteinhaber bekannt ist (den Fall hatten wir schon mehrfach). In diesem Fall müssen wir nicht mit Rechtsverfolgung rechnen, sprich: Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET) wobei nur A7 alle Punkte abdeckt und A1 garkeine! Aber man weiss ja nie, also sag ich mal ja.
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET) , Risiko ist doch zu groß nach langem Abwägen
  2. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)

2. Möglichkeit, dass der Urheberschutz wiederaufleben

Bilder bei denen aufgrund der aktuellen Rechtssprechung die Möglichkeit besteht, dass der Urheberschutz wiederaufleben könnte. Das gilt für alle Bilder die bis 1959 in Deutschland veröffentlicht wurden.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET)
  2. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET) , brauchen wir auch nicht zwingend

3. Nutzung in einem redaktionellen Teil freigegeben

Bilder, die ausdrücklich für die Nutzung in einem redaktionellen Teil freigegeben sind, insbesondere Pressebilder.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET) AFP, AP, DPA...
  2. Caronna 12:51, 13. Mär 2005 (CET)
  3. Stern !? 13:18, 13. Mär 2005 (CET)
  4. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET), sollte sein, grade wegen der Presse
  5. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. ...

4. Geschützten Marken und Wappen

Logos von geschützten Marken und Wappen auf die das Urheberrecht abgelaufen ist und bei denen die Erlaubnis des Trägers zur Verwendung innerhalb der Wikipedia nicht gegeben wurde. Das Bildes sollte aber zur doppelten Sicherheit selbst erstellt werden und unter einer freien Lizenz freigegeben sein (eigenes Urheberrecht). Auf keinen Fall urheberechtlich geschützte von Dritten erstellte Logos etc. ohne Zustimmung des Autors verwenden.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET) das nennt sich Heraldik?
  2. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET), ebenfalls abdingbar.

5. Selbsterstellte Screenshots

Selbsterstellte Screenshots proprietärer Software. (bspw. Microsoft Windows, Mac OS X, viele Computerspiele).

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET)
  2. Oktaeder 12:22, 13. Mär 2005 (CET)
  3. Stern !? 13:18, 13. Mär 2005 (CET)
  4. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET), außer Microsoft, da weiß man nie so genau...
  5. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. ...

6. Von Benutzern erstellt, aber nicht korrekt lizenziert

Bilder die offensichtlich oder zumindest wahrscheinlich von Benutzern erstellt wurden, die jedoch formal nicht korrekt lizenziert wurden, also vergessener Lizenzhinweis oder (aus Unwissenheit) unklare Formulierung. Soetwas kommt bei ehemaligen Benutzern vor, die nicht mehr erreichbar sind.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET)
  2. Caronna 12:51, 13. Mär 2005 (CET)
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET), _keine_ Lizenz ist _keine_ Alternative
  2. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)

7. Panoramafreiheit

Bilder die Beschränkungen der Panoramafreiheit unterliegen.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET) 16:9? egal ich bin dafür!
  2. Caronna 12:51, 13. Mär 2005 (CET)
  3. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET), auch das Risiko nicht wert.

8. Zeichnungen aus Patenten

Zeichnungen aus Patenten.

  • bitte hier mit pro unterschreiben:
  1. Wikibär 04:11, 13. Mär 2005 (CET) wir wollen alles wissen
  • bitte hier mit contra unterschreiben:
  1. Roger Zenner -!- 15:01, 13. Mär 2005 (CET), Patente sind zu heikel, egal nach welcher Rechtsprechung
  2. Rosenzweig 15:37, 13. Mär 2005 (CET)

Kommentare

Ich finde die Präambel reichlich voreingenommen. Es gibt Benutzer, die mit dem bisherigen Meinungsbild sehr gut leben können. Dieses ist auch nicht unter falschen Annahmen und Voraussetzungen beschlossen worden.
Ferner gibt es ein Zitatrecht für Bilder im genannten Sinne nicht. Ein Bild ist ein ganzes Werk, kein Zitat daraus. Die Möglichkeiten, ein Bild vor diesem Hintergrund als "kleines Großzitat" abzubilden sind daher höchst fragwürdig. -- Simplicius 15:10, 13. Mär 2005 (CET)

Deswegen hab ich hier auch für Fair Use gestimmt, die Alternative über das Zitatrecht zu werkeln, scheitert an einem Meer aus Rechtsauslegungen wie deiner, wo sich dann jeder mal pro und contra auslassen kann! Deswegen gilt für mich auch nur, auch das Recht anderer zu akzeptieren die nicht unter deutschen Paragraphen leiden, weil sie nicht hier wohnen aber eben auch die deutschsprachige Wikipedia (vom Server aus in den USA) mitgestalten wollen ohne §51 und Lizenzwahn im Namen unserer Auflagen die sie niemals kannten! Für eine deutschsprachige Wikipedia für alle und gegen ein Fantasiegebilde namens "Wikipedia-Deutschland" aus Alternative 1! Wikibär 15:34, 13. Mär 2005 (CET)