Contergan-Skandal
Der Contergan-Skandal war einer der aufsehenerregendsten Arzneimittelskandale in der Bundesrepublik Deutschland und wurde in den Jahren 1961 und 1962 aufgedeckt.[1] Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan, das den Wirkstoff Thalidomid enthält, war es zu Schädigungen bei einer großen Zahl von Kindern gekommen.
Vorgeschichte und Entdeckung
Das Medikament war unter der Leitung von Heinrich Mückter in der Forschungsabteilung der Stolberger Firma Grünenthal entwickelt worden und wurde von ihr vom 1. Oktober 1957 bis zum 27. November 1961 vertrieben.
Da Contergan unter anderem auch gegen die typische, morgendliche Schwangerschaftsübelkeit in der frühen Schwangerschaftsphase hilft und es in Hinblick auf Nebenwirkungen – vor allem aufgrund vieler Tierversuche – als besonders sicher galt, wurde es Ende der 1950er Jahre gezielt als das Beruhigungs- und Schlafmittel für Schwangere empfohlen. In der Folge kam es zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen (Dysmelien) oder gar dem Fehlen (Aplasien) von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen – der Zusammenhang zur Einnahme von Contergan während der Schwangerschaft wurde schließlich von dem Hamburger Arzt Widukind Lenz entdeckt.
Die Folgen des Wirkstoffs Thalidomid wurden unabhängig voneinander in Deutschland, Großbritannien und Australien entdeckt. Die Firma Grünenthal reagierte zunächst nicht auf die Warnungen. Obwohl der Stolberger Herstellerfirma 1961 bereits 1.600 Warnungen über beobachtete Fehlbildungen an Neugeborenen vorlagen, wurde Contergan weiterhin vertrieben. Nach einem Zeitungsartikel in der Welt am Sonntag vom 26. November 1961 zog Grünenthal schließlich am darauffolgenden Tag Contergan aus dem Handel – allerdings war das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits am 16. November von Lenz in Kenntnis gesetzt worden.
Nach Informationen des Bundesverbands Contergangeschädigter kamen insgesamt etwa 5000 contergangeschädigte Kinder zur Welt. Andere Quellen sprechen von 10.000 Fällen weltweit, von denen 4000 auf Deutschland entfielen. Von diesen ist die Hälfte bereits verstorben. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Kindern, die während der Schwangerschaft gestorben sind. In der damaligen Testphase in den USA wurden mehrere Dutzend Kinder mit Behinderungen geboren, obwohl die Markteinführung dort durch die Initiative der FDA- Pharmakologin Frances Oldham Kelsey bis nach Entdeckung der Schädlichkeit verzögert und damit vereitelt wurde.
Contergan wurde in Österreich und der Schweiz unter dem Namen Softenon verkauft und fiel unter die Rezeptpflicht. Infolgedessen bewegte sich die Zahl der geschädigten Kinder hier im niedrigen zweistelligen Bereich.[2]
In der DDR
Auch in der DDR interessierte man sich für die Herstellung des Mittels. Doch nach Prüfung durch den Zentralen Gutachterausschuss für den Arzneimittelverkehr unter Vorsitz des bekannten Pharmakologen Prof. Friedrich Jung wurde die Herstellung abgelehnt. Der schwedische Biochemiker Rober Nilsson wurde damals bei einem Besuch in der DDR von einem Mitglied des Arzneimittelausschusses gefragt, ob Contergan als Derivat der Glutaminsäure nicht die normale Entwicklung des Fetus schädigen könne, weil es als Antivitamin wirke. [3]
Der Prozess
Das Hauptverfahren gegen Grünenthal wurde am 18. Januar 1968 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen gegen verschiedene Beteiligte wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eröffnet. Angeklagt wurden der Eigentümer Hermann Wirtz, der wissenschaftliche Direktor Heinrich Mückter, der Geschäftsführer Jacob Chauvistré sowie der kaufmännische Leiter, der Vertriebsleiter, der Abteilungsleiter und weitere bei Grünenthal beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter, Ärzte und Prokuristen. Die Anklage vertrat der Oberstaatsanwalt Josef Havertz. Eine Medienpräsenz in Stolberg wurde weitestgehend vermieden; die Prozesseröffnung fand in Aachen statt, die folgenden Sitzungen im 10 Kilometer entfernten Alsdorf. Begründung war, dass in Aachen kein für alle Prozessbeteiligten genügend großer Saal zur Verfügung stand. Sitzungsort war das Casino „Anna” des EBV in Alsdorf-Mitte. Erster Verhandlungstag war der 27. Mai 1968.
Die Anklage wurde von drei Staatsanwälten vertreten. Von den Geschädigten wurden 312 als Nebenkläger zugelassen und durch den Hauptvertreter der Nebenkläger, dem Siegener Rechtsanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen, selbst Vater eines Geschädigten, vertreten. Den ursprünglich neun, zuletzt nur noch fünf Angeklagten standen 20 Strafverteidiger zur Seite. Sowohl für die Berufsrichter als auch die Laienrichter stand eine große Zahl von Ergänzungsrichtern bereit. Es wurden insgesamt rund 120 Zeugen gehört.
Am 242. Verhandlungstag stellten die Vertreter der Nebenkläger gegen den beisitzenden Richter und Landgerichtsdirektor Melster einen Befangenheitsantrag, weil er bei einem Gespräch mit einem Verteidiger der Grünenthal-Verantwortlichen gesehen worden war. Er erklärte sich daraufhin selbst für befangen und schied aus dem Verfahren aus.
Am 10. April 1970 schlossen die Eltern der Geschädigten durch ihren Rechtsanwalt Rupert Schreiber mit Grünenthal einen Vergleich und verzichteten auf Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe gegen einen Entschädigungsbetrag von 100 Millionen Deutsche Mark. Die betroffenen Eltern der geschädigten Kinder unterzeichneten eine Erklärung, in der sie beteuerten, nicht mehr weiter gegen die Firma Grünenthal Chemie zu klagen. Die Geschädigten selbst erhalten heute eine monatliche Leibrente zwischen 100 und 500 Euro, wovon der Bund die Hälfte bezahlt. Am 283. Verhandlungstag, dem 18. Dezember 1970, wurde das Strafverfahren wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153 StPO eingestellt.
Der in eine Stiftung eingebrachte Entschädigungsbetrag von 100 Millionen DM war im Jahr 1997 aufgebraucht. Daraus entwickelte sich ein Streit, in dem die Geschädigten unter Verweis auf die Gewinneinnahmen des Unternehmens Grünenthal und das große private Vermögen der Familie Wirtz eine Neugründung der Stiftung forderten. [4] Heute noch gezahlte Entschädigungen werden komplett von der Bundesrepublik Deutschland bezahlt. Des Weiteren ist die Firma Grünenthal bis heute nicht bereit, eine Entschuldigung gegenüber den Opfern zu erbringen.
Das Nachspiel
In das juristische Nachspiel hatte sich auch der Henkel-Konzern eingeschaltet. Dabei ging es nicht um Medikamente, sondern darum, zu verhindern, dass in Deutschland ein Hersteller bei schädlichen und fehlerhaften Produkten in Haftung für dadurch entstandene Schäden genommen werden darf. Ein entsprechendes Urteil hätte wahrscheinlich einen Präzedenzfall gebildet.
Das Conterganstiftungsgesetz
Das am 18. Oktober 2005 im Bundesgesetzblatt (BGBL: I S. 2967) verkündete und am 19. Oktober 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz – ContStifG) führte zur Änderung des Namens der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ in „Conterganstiftung für behinderte Menschen“. Ferner bezweckt es Abbau von Bürokratie, die Änderung von Verfahrensvorschriften und eine Anpassung des bisherigen Stiftungsgesetzes an die aktuellen Gegebenheiten.
Namhafte und prominente Contergan-Geschädigte
Contergan – Film über den Skandal
- Hauptartikel: Contergan (Film)
Contergan ist ein als Fernseh-Zweiteiler konzipierter Film des Fernsehproduzenten Michael Souvignier, in dem der Contergan-Skandal fiktional aufgearbeitet wird. Das Drehbuch des Films schrieb Benedikt Röskau, Regie führte Adolf Winkelmann, Hauptdarsteller sind Katharina Wackernagel und Benjamin Sadler. Die Rolle der contergangeschädigten Tochter der Hauptpersonen wird von Denise Marko aus Schrobenhausen gespielt, einem Mädchen, das durch einen genetischen Defekt 1995 ohne Arme und mit nur einem Bein geboren wurde.
Am 28. Juli 2006 stoppte das Hamburger Landgericht den Fernsehfilm des Westdeutschen Rundfunks (WDR) über den Contergan-Skandal, der im Spätherbst als Zweiteiler unter dem Titel Contergan – Eine einzige Tablette ausgestrahlt werden sollte. Grünenthal und der Rechtsanwalt Schulte-Hillen, der die Geschädigten vertreten hatte, und der sich in dem Film ehrverletzend dargestellt sieht, hatten gegen den WDR und die Kölner Produktionsfirma Zeitsprung geklagt.
Mittlerweile wurde das Verbot der Ausstrahlung des Zweiteilers aufgehoben; zur Erfüllung einer Auflage des OLG Hamburg wurde eine klarstellende Szene nachgedreht, gekürzt wurde der Film nicht. In der Hauptsache sollte am 20. Juli 2007 ein erstinstanzliches Urteil ergehen. Grünenthal hat aber schon zuvor am 10. Mai 2007 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingelegt. Gleichzeitig wurden Eilanträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, da der Film zeitnah auf Filmfestivals und in der ARD gezeigt werden sollte. Um der Entscheidung des höchsten Gerichts nicht vorzugreifen, hat die Produktionsfirma Zeitsprung den Film vom Filmfest München, auf dem eine Vorführung am 24. Juni 2007 stattfinden sollte, zurückgezogen. In einer am 5. September 2007 veröffentlichten Eilentscheidung wiesen die Karlsruher Richter die Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal sowie eines Anwalts ab.[5][6]
Die ARD hat den Film am 7. und 8. November 2007 mit begleitenden Dokumentationen ausgestrahlt. Der Österreichische Rundfunk (ORF) hat den Zweiteiler ebenfalls an diesen Tagen gezeigt.
Erst 46 Jahre nach Bekanntwerden der schädigenden Wirkung kam es durch die geballte Medienpräsenz des Themas durch den 50. Jahrestag der Markteinführung von Contergan und dem Fernsehzweiteiler „Contergan“ kurz darauf zu ersten Gesprächen am 7. Dezember 2007 zwischen Grünenthal und dem Bundesverband der Contergangeschädigten[7][8][9]. Diese Gespräche führten dazu, daß Grünenthal nunmehr plant, freiwillig 50 Mio. Euro in die Conterganstiftung einzuzahlen, um die Lebenssituation der Contergan-Geschädigten dauerhaft verbessern zu helfen.[10]
Einzelnachweise
- ↑ „Ich habe gelernt über mich zu lachen“ (Interview mit Thomas Quasthoff), Die Welt, 02.10.2007, S. 10.
- ↑ In Österreich bis 1962 auf dem Markt auf ORF
- ↑ DDR-Bürger schliefen ohne Contergan Neues Deutschland 04.11.2007
- ↑ Gregor Taxacher: „Erfolgsstory mit katastrophalem Makel – Die Dynastie Wirtz, Grünenthal und Contergan“ Artikel auf www.wdr.de
- ↑ WDR darf Contergan-Film vollständig zeigen Netzeitung, 5. September 2007.
- ↑ Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 88/2007 vom 29. August 2007.
- ↑ PM des Bundesverbandes
- ↑ PM von Grünenthal
- ↑ Pressemeldungen in der Aachener Zeitung
- ↑ Pressemitteilung Grünenthal: „Grünenthal bietet Contergan-Betroffenen 50 Millionen Euro an - Lösung soll Lebenssituation der Betroffenen verbessern“ Homepage der Grünenthal GmbH
Literatur
- Henning Sjöstrom/Robert Nilsson:Thalidomide and the Power of the Drug Companies.Penguin Books, 1972; deutsche Übersetzung: Contergan oder die Macht der Arzneimittelkonzerne. VEB Verlag Volk und Gesundheit, Berlin(Ost)1975