Schuld (Ethik)
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1. Eine Schuld ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen (die auch juristische Personen sein können), wobei die Person des Schuldners der Person des Gläubigers eine Leistung zu erbringen hat.
Aus der Sicht des Gläubigers wird die Schuld auch Forderung genannt.
Ein Schuldtitel ist eine rechtskräftig festgestellte Schuld.
2. Schuld ist die Voraussetzung für Strafe, siehe Schuld (Strafe)
3. schuld (adj): bezeichnet den Verursacher einer meist unangenehmen Lage, z.B. eines Unfalls (versehentlich) oder eines Verbrechens (vorsätzlich).
4. Schuld/Ahr, Dorf in Rheinland-Pfalz, zwischen Adenau und Bad Münstereifel