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Küstenwache

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Eine Küstenwache ist zumeist eine nationale Behörde oder ein Zusammenschluss von mehreren Behörden eines Staates zur Sicherung und Kontrolle des Seeverkehrs (Schifffahrtspolizei), Rettung in Not- und Katastrophenfällen und zur Prävention und Verfolgung von Straftaten auf hoher und küstennaher See, wie z.B. die Überwachung über Fischfangfangquoten und andere Auflagen (Prüfung von Fangnetzmaschengrößen, um den Bestand an kleinen und Jungfischen nicht zu gefährden) oder die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen.

In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Aufgaben von dem 1995 gegründeten Koordinierungsverbund Küstenwache aus mehreren Bundesbehörden und -anstalten (Bundeszollverwaltung/Wasserzoll, dem Bundesgrenzschutz, der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie) sowie von einer eigenen Küstenwache des Landes Schleswig-Holstein wahrgenommen.

Nationale Küstenwachen