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Güterverkehr

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Unter Güterverkehr versteht man die Organisation und den Transport von Gütern.

Dabei gibt es die verschiedenen Transportmöglichkeiten:

Teilweise stehen die verschiedenen Alternativen in Konkurrenz zu einander.

Bei den Transporten mit dem LKW unterscheidet man:

Nahverkehr

Unter Güternahverkehr versteht man die Güterbeförderung, wenn Absender und Empfänger örtlich so nahe beisammen sind, dass die LKW's jeden Tag wieder zurück beim Ausgangspunkt sind. Auch das Sammeln von einzelnen Gütern in einem nahegelegenen Sammellager oder Logistikzentrum fällt unter Nahverkehr.

Das Verteilen von Frischwaren an Filialen von Handelsketten fällt ebenso darunter.

Siehe auch: Güternahverkehr (Deutschland), Güternahverkehr (Österreich)

Fernverkehr

Der Fernverkehr transportiert entweder von Absender zu Empfänger, die örtlich weit auseinander liegen, direkt oder führt Sammelsendungen zwischen Logistikzentren durch.

Siehe auch: Fernverkehr (Deutschland)

Werksverkehr

Unter Werksverkehr versteht man Gütertransporte, die von Fahrzeugen des Herstellers oder Händler der transportierten Güter durchgeführt werden.

Der wesentliche Unterschied zu anderen Transporten ist eine rein rechtliche und liegt in der gesetzlichen Grundlage der Gewerbeausübung. Es ist dazu keine separate Gewerbeberechtigung notwendig. Andererseits dürfen beim Werksverkehr keine fremden Güter transportiert werden. Dadurch sind oft sehr viele Leerfahrten notwendig. Die Fahrer im Werksverkehr unterliegen meist den Vereinbarungen der jeweiligen Branche der Firma, die den Werksverkehr durchführt und nicht dem Transportgewerbe.