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Nordrhein-Westfalen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Nordrhein-Westfalen
Landesflagge des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesdienstflagge des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesflagge und Landesdienstflagge(Details)
Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen
Landeswappen (Details)
Basisdaten
Landeshauptstadt Düsseldorf
Größte Stadt Köln
Fläche 34.080 km²
Einwohner 18.079.686 (31.12.2003)
Bevölkerungsdichte 530,5 Einwohner/km²
Schulden 6.456 € pro Einwohner (2002)
Schulden gesamt 116,6 Mrd. € (2002)
ISO 3166-2 DE-NW
Offizielle Website www.nrw.de
Politik
Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD)
Regierende Parteien SPD/B'90/Grüne
Sitzverteilung im Landtag
(231 Sitze):
SPD 102
CDU 88
FDP 24
B'90/Grüne 17
letzte Wahl 14. Mai 2000
nächste Wahl 22. Mai 2005
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat 6
Karte
Lage von Nordrhein-Westfalen in Deutschland

siehe auch: Portal Nordrhein-Westfalen


Nordrhein-Westfalen liegt im Westen Deutschlands und ist mit über 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der Bundesrepublik Deutschland, flächenmäßig mit 34.080 km² das viertgrößte. Landeshauptstadt ist Düsseldorf.

Geografie

Räumliche Lage

In Nordrhein-Westfalen liegt unter anderem das Ruhrgebiet mit den Städten Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Weitere große Städte sind - hier im Uhrzeigersinn aufgeführt - Münster, Bielefeld, Paderborn, Siegen, Bonn, Köln, Aachen, Mönchengladbach und Krefeld sowie die südlich des Ruhrgebiets liegende Landeshauptstadt Düsseldorf und die bergischen Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen.

Nachbarländer

Nordrhein-Westfalen grenzt im Norden an das Land Niedersachsen, im Osten an Hessen und im Süden an Rheinland-Pfalz sowie im Westen an Belgien und an die Niederlande.

Regionen

Landschaften

siehe: Liste der Landschaften in Nordrhein-Westfalen

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhält Nordrhein-Westfalen seine rechtlichen Grundlagen mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 "Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder". Aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen wird das neue Land Nordrhein-Westfalen gebildet. Am 21. Januar 1947 kommt durch die Verordnung Nr. 77 der britischen Militärregierung der Freistaat Lippe hinzu. Nordrhein-Westfalen hatte seiner Zeit 11,8 Millionen Einwohner.

Erst am 25. Februar 1947 beschließt der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin gab es also die staatsrechtliche Anomalie, dass ein neues Land gebildet worden war und gleichzeitig das alte, also Preußen mit seinen Provinzen noch fortbestand.

Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen wird Bundesland.

Am 10. Mai 1949 bestimmt der Parlamentarische Rat Bonn zur vorläufigen Bundeshauptstadt.

Am 10. März 1953 wird das Gesetz über die Landesfarben, -flagge und wappen verabschiedet und am 12. Mai 1953 werden die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe gegründet.

Am 11. Mai 1954 wird die Gründung des Westdeutschen Rundfunks beschlossen.

Die Landesregierung eröffnet am 30. Juni 1965 die Ruhr-Universität in Bochum und am 12. Dezember 1968 die Universität Dortmund.

Ab 1. August 1971 wird das Bildungsangebot in Nordrhein-Westfalen um 15 Fachhochschulen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Krefeld, Lemgo, Münster, Paderborn, Siegen und Wuppertal erweitert. Ein Jahr später, am 16. Mai 1972 folgen die Gesamthochschulen in Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal sowie 1975 die einzige deutsche Fernuniversität in Hagen. Zum 1. Januar 2003 werden alle Gesamthochschulen in Universitäten überführt.

1974 werden die kommunalen Neugliederungsgesetze beschlossen, u.a. für das Ruhrgebiet. Sie treten zum 1. Januar 1975 in Kraft.

Am 17. Oktober 1994 treten die neue Gemeinde- und die neue Kreisordnung in Kraft, nach der die kommunale Doppelspitze abgeschafft wird. Gleichzeitig wird die Direktwahl der Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister und Landräte eingeführt.

Am 6. Juli 1999 erklärt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig. Die Klausel wird im Kommunalwahlgesetz gestrichen.

Politik

ausgegliedert nach Politisches System Nordrhein-Westfalens

Ministerpräsidenten

siehe auch: Wahlen in Nordrhein-Westfalen
siehe auch: Liste der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen

Landeswappen

Das Landeswappen spiegelt die räumliche Zusammensetzung des Landes wider. Es besteht auf der linken Seite aus dem Symbol für den Rhein, auf der rechten Seite aus dem Pferd, dem Symbol für die Region Westfalen und im unteren Winkelfeld aus der Lippischen Rose für das Lipperland. Die Farben des Wappens entsprechen denen der Landesflagge.

Verwaltungsgliederung

Gebäude des nordrhein-westfälischen Landtags

Regierungsbezirke

Das Land Nordrhein-Westfalen gliedert sich in die fünf Regierungsbezirke

  • Düsseldorf - Einwohner: 5.238.172 (30. Juni 2004)
  • Köln - Einwohner: 4.354.360 (30. Juni 2004)
  • Arnsberg - Einwohner: 3.780.836 (30. Juni 2004)
  • Münster - Einwohner: 2.624.314 (30. Juni 2004)
  • Detmold - Einwohner: 2.071.642 (30. Juni 2004)

Ursprünglich gab es acht Regierungsbezirke. Schon 1822 wurde der Regierungsbezirk Kleve mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf vereinigt, 1947 der Regierungsbezirk Minden mit dem Regierungsbezirk Detmold und 1972 der Regierungsbezirk Aachen mit dem Regierungsbezirk Köln.

In jüngster Zeit werden wieder Stimmen laut, die fordern, die Zahl der Regierungsbezirke auf drei zu reduzieren. Alle Kommunen im Ruhrgebiet, die im Regionalverband Ruhr organisiert sind, sollen danach in einem Regierungsbezirk zusammengefasst werden. Die übrigen Teile des Landes würden dann den Regierungsbezirken Köln und Münster zugeteilt. Zukünftig würde dann die Landeshauptstadt Düsseldorf in der Mittelinstanz von Köln regiert. Konkrete Vorstellungen existieren allerdings derzeit (August 2004) noch nicht.

Kreise

Karte der Landkreise in Nordrhein-Westfalen

Anzahl: 31 (Kfz-Kennzeichen)

  1. Aachen (AC)
  2. Borken (BOR)
  3. Coesfeld (COE)
  4. Düren (DN)
  5. Ennepe-Ruhr-Kreis (EN)
  6. Rhein-Erft-Kreis (BM)
  7. Euskirchen (EU)
  8. Gütersloh (GT)
  9. Heinsberg (HS)
  10. Herford (HF)
  11. Hochsauerlandkreis (HSK)
  1. Höxter (HX)
  2. Kleve (KLE)
  3. Kreis Lippe (LIP)
  4. Märkischer Kreis (MK)
  5. Mettmann (ME)
  6. Minden-Lübbecke (MI)
  7. Rhein-Kreis Neuss (NE)
  8. Oberbergischer Kreis (GM)
  9. Olpe (OE)
  10. Paderborn (PB)
  1. Recklinghausen (RE)
  2. Rheinisch-Bergischer Kreis (GL)
  3. Rhein-Sieg-Kreis (SU)
  4. Siegen-Wittgenstein (SI)
  5. Soest (SO)
  6. Steinfurt (ST)
  7. Unna (UN)
  8. Viersen (VIE)
  9. Warendorf (WAF)
  10. Wesel (WES)

Kreisfreie Städte

Anzahl: 23 (Kfz-Kennzeichen)

  1. Aachen (AC)
  2. Bielefeld (BI)
  3. Bochum (BO)
  4. Bonn (BN)
  5. Bottrop (BOT)
  6. Dortmund (DO)
  7. Duisburg (DU)
  8. Düsseldorf (D)
  1. Essen (E)
  2. Gelsenkirchen (GE)
  3. Hagen (HA)
  4. Hamm (HAM)
  5. Herne (HER)
  6. Köln (K)
  7. Krefeld (KR)
  8. Leverkusen (LEV)
  1. Mönchengladbach (MG)
  2. Mülheim an der Ruhr (MH)
  3. Münster (MS)
  4. Oberhausen (OB)
  5. Remscheid (RS)
  6. Solingen (SG)
  7. Wuppertal (W)

Gemeinden und Städte

Siehe auch: Liste der Orte in Nordrhein-Westfalen

Landschaftsverbände

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften. Sie besitzen in kulturpolitischen, sozial- und gesundheitspolitischen Bereichen eigenständige Gestaltungsbefugnisse.

Sprache

Literatur

Hartmann, Jürgen (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bundesländer. Bonn 1997


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