Morde von Mechterstädt
Als "Morde von Mechterstädt" bezeichnet man die Erschießung von 15 thüringischen Arbeitern auf der Straße von Mechterstädt nach Gotha durch Verbindungsstudenten aus Marburg am 25. März 1920.
Die Opfer wurden durch Nahschüsse in den Kopf getötet, nachdem sie von Angehörigen des "Marburger Studentenkorps" unter dem Vorwand verhaftet worden waren, sie seien "rote" Aufständische gegen den Kapp-Putsch. Das Korps war als Zeitfreiwilligen-Verband der Reichswehr entsandt worden.
Für Empörung sorgte insbesondere der Umstand, dass die 14 Täter in zwei Gerichtsprozessen freigesprochen wurden, da sie geltend machten, die Erschossenen seien bei einem Fluchtversuch getötet worden. Friedrich Facius sah in den Urteilen einen der größten Skandale der Justiz in der Weimarer Zeit, Wilhelm Röpke, damals Student in Marburg, sprach von der "Tragödie von Mechterstädt". Carl von Ossietzky nahm die Morde zum Anlass, um vor einer "Balkanisierung" Deutschlands zu warnen.
Literatur
- Peter Krüger / Anne C. Nagel (Hrsg.): Mechterstädt - 25.3.1920. Skandal und Krise in der Frühphase der Weimarer Republik. Münster 1997. ISBN 3825830616