Zum Inhalt springen

Typenzwang

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. November 2003 um 23:25 Uhr durch Waelder (Diskussion | Beiträge) (typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Typenzwang, oder auch numerus clausus des Sachenrechts, drückt aus, dass im Sachenrecht sämtliche Rechtsformen festgelegt sind. Anders als im Schuldrecht, wo durch Vereinbarung neue Vertragstypen geschaffen werde können, muss jede sachenrechtliche, d.h. dingliche Vereinbarung, einem der ausdrücklich im BGB geregelten Rechte entsprechen.

Diese geregelten Rechte sind:


Hinweis zu Rechtsthemen