Typenzwang
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Der Typenzwang, oder auch numerus clausus des Sachenrechts, drückt aus, dass im Sachenrecht sämtliche Rechtsformen festgelegt sind. Anders als im Schuldrecht, wo durch Vereinbarung neue Vertragstypen geschaffen werde können, muss jede sachenrechtliche, d.h. dingliche Vereinbarung, einem der ausdrücklich im BGB geregelten Rechte entsprechen.
Diese geregelten Rechte sind: