Zweibund
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Der Begriff Zweibund bezeichnet ...
- ... das von Bismarck am 7. August 1879 herbeigeführte militärisch-politische Bündnis zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn, das 1882 durch den Beitritt Italiens zum Dreibund erweitert wurde.
- ... das als Gegengewicht zum Dreibund abgeschlossene Bündnis zwischen Frankreich und Russland, das auf einer außenpolitischen Einverständniserklärung vom 27. August 1891 und einer Militärkonvention vom 17. August 1892 beruhte, die erst 1893 bzw. 1894 ratifiziert wurden. Frankreich und Russland versicherten sich in dem bis 1917 gültigen Bündnisvertrag des wechselseitigen militärischen Beistands im Falle eines deutschen, östereich-ungarischen oder italienischen Angriffs.