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Betäubungsmittel

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Nach deutschem Gesetz sind Betäubungsmittel Stoffe oder Zubereitungen, die nicht ohne weiteres in den allgemeinen Warenverkehr eingebracht werden dürfen und deren Besitz teilweise strafbar ist. Betäubungsmittel haben meist ein gewisses Sucht- und Abhängigkeitspotential. Sie sind explizit im Anhang des Betäubungsmittelgesetz aufgelistet.

Zum einen werden zu den Betäubungsmittel Drogen (Rauschgifte) wie Heroin, Kokain oder auch Marihuana gezählt, die als "illegale Drogen" bezeichnet werden. Daneben gibt es aber auch eine größere Zahl von medizinisch - therapeutisch verwendeten Stoffen. Hierzu zählen z.B. Morphin, Fentanyl, Methadon und Methylphenidat, Barbiturate und Benzodiazepine in höherer Dosis. Diese Stoffe dürfen von Ärzten mit einem speziellen Rezept (das so genannte "Betäubungsmittelrezept") verordnet werden. Auslandsreisen mit verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln unterliegen speziellen Bestimmungen. (Betäubungsmittelgesetz)


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