Zählkind
Mit Zählkindvorteil meint man, dass das Kindergeld höher ist, wenn es an den Elternteil ausbezahlt wird, der noch weitere Kinder aus einer anderen Beziehung hat (für die er Kindergeld beziehen kann).
Die Erhöhung des Kindergeldes ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der Kindergeldbetrag ab dem 4. Kind höher ist (2003: 179 Euro statt 154 Euro). Der Vorteil ergibt sich daher nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern.
Beispiel:
Ist der Vater für drei gemeinsame Kinder und ein weiteres Kind bezugsberechtigt, ist es günstiger, wenn das Kindergeld komplett an den Vater ausbezahlt wird (3 x 154 + 179 = 641), als wenn die Mutter für die gemeinsamen und der Vater für das weitere Kind das Kindergeld erhält (3 x 154 + 154 = 616).
Da der Kinderfreibetrag konstant ist, ergibt sich der Vorteil bei Geltendmachung des Freibetrags nicht.
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