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Diskussion:Uta Ranke-Heinemann

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Elya in Abschnitt Exkommunikation

Geheimschreiben“ !?!?

Was ist geheim an einem Schreiben, das der Vatikan ins Netz stellt Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20010518_epistula_graviora%20delicta_lt.html und im Amtsblatt des Vatikan (AAS 93 (2001) 785-788) veröffentlicht ? Quelle: s.o.

„Exkommunikation“ ?!?!? Davon ist in dem Scheiben „De Delictis Gravioribus“ nichts zu finden. Quelle: s.o.

Die Verfahrensordung von 1962 “ Crimen Sollicitationis“ ist nie amtlich veröffentlicht worden. Sie wurde den Bischöfen als streng vertraulich zugestellt. Aber auch hier finde ich nach dem ersten Durchlesen keine Exkommunikationsandrohung. Es wird aber behauptet, wohl die amtlich Tätigen im Verfahren nach dieser Ordnung seien mit Exkommunikation bei Geheimnisverrat bedroht worden, nicht aber die Opfer. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Crimen_sollicitationis

„Keine Hilfe für die Opfer – nur Täterschutz“ ?!?!? Das stimmt auch nicht, denn die Verjährungsfristen sind entgegen den allgemeinen "Fristen im kirchlichen Gesetzbuch von 10 Jahren auf 10 Jahre nach dem 18. Geburtstag des Opfers verlängert worden. Außerdem hat die Glaubenskongregation mit „De Delictis Gravioribus „ alle Fälle dieser Art für sich reserviert, also der Befangenheit, die es auf der Ebene eines bischöflichen Gerichtes vielleicht geben mag, entzogen. Eine Verfahrensordnung regelt einen Prozess. Ein Prozess ist aber dafür da, einen Vorwurf zu klären und ist kein Opferschutzprogramm. De Delictis Gravioribus nimmt für sich selbst in Anspruch zur Vermeidung solcher Taten beizutragen („ut non solum graviora delicta omnino vitentur“). De Delictis Gravioribus und Crimen Sollicitationis lassen keinen Zweifel an der Verabscheuenswürdigkeit solcher Taten. Quelle: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20010518_epistula_graviora%20delicta_lt.html


Hallo, falls jemand diesen Artikel noch pflegt: Ich habe persönlichen Kontakt zu Frau Ranke-Heinemann und sie ist sicher an der Weitergabe korrekter Informationen zu Ihrer Person interessiert - Lawnmower 17:33, 30. Dez 2005 (CET)

ein wichtiger punkt fehlt leider: ihr wechsel von der evangelischen zur katholischen konfession. ich weiß leider nicht das datum und die näheren umstände--129.13.186.1 09:10, 7. Apr 2005 (CEST)

Das Datum des Übertritts weiss ich leider auch nicht, aber der Auslöser war die Beziehung zu Ihrem katholischen Mann Herrn Ranke. Es war ein starker Konflikt mit ihren Eltern , die aus der evangelisch reformierten Kirche kommen. Jakob Mitzlaff 11:53, 9. Feb 2006 (CET)


Dieses Zitat ist schon ziemlich starker Tobak, oder? Wenn es korrekt ist, sollte man vielleicht die Kritik weiter erläutern, so wirkt es holzschnittartig. "Sie verabschiedet sich von einem angeblichen christlichen Erlösungsmythos, der für sie einer "Menschenopferreligion nach religiösem Steinzeitmuster" entspricht." Plehn 13:09, 10. Jul 2006 (CEST)

Menschenopferreligion

Stimmt offenbar schon, hier nur einen von mehreren Links --Piflaser 16:59, 10. Jul 2006 (CEST)


Uta Ranke-Heinemanns mutter Hilda hat 1926 bei Bultmann ihr examen gemacht und nicht - wie jetzt jemand fälschlich schreibt: 1944. Hilda Heinemann, geborene Ordemann, heiratete nach ihrem examen, und 1927 wurde Uta geboren, die bei Bultmann kein examen gemacht hat, sondern damals, 1944, eine schülerin war, als ihre mutter Hilda sie zu Bultmann auf der Flucht vor den Bomben brachte.

angeblicher Mythos

Was genau hatte das mit dem "angeblichen christlichen Erlösungsmythos" zu besagen? Das Originalzitat aus dem Interview lautet:

Eine blutige Erlösung am Kreuz ist eine heidnische Menschenopferreligion nach religiösem Steinzeitmuster.

Dort ist von keinem Mythos die Rede, erst recht nicht von einem "angeblichen". Ich sehe daher keine Veranlassung für diese redundante Formulierung, die ein "Gschmäckle" hat - hab's daher in eine neutralere Form gebracht, die näher an ihrer tatsächlichen Aussage bleibt. --DemonDeLuxe :O) 03:59, 17. Jul 2006 (CEST)

EXKOMMUNIKATION: Es ist kirchenrechtlich nicht korrekt, zu sagen: Uta Ranke-Heinemann wurde von Bischof Franz Hengsbach exkommuniziert. Denn bei can. 1364 CIC handelt es sich um die Exkommunikation als Tatstrafe (latae sententiae), die gemäß can. 1314 CIC "von selbst durch Begehen der Straftat eintritt". (18. Juni 2007)

DAS "ZITAT ZUM PAPST":

"Aber er hatte schon immer die Aura eines Kardinals: hochintelligent bei Abwesenheit jeglicher Erotik",

wurde gestrichen wegen fehlender Quellenangabe.

Hier die Quelle:

Dieser Satz von Uta Ranke-Heinemann erschien zuerst am 18.1.1990 im Corriere della Sera (Italien) in einem Interview über ihr Buch "Eunuchi per il Regno dei Cieli".

("Ratzinger era mio compagno, gia con quell'aria cardinalizia fin da ragazzo, intelligentissimo ma senza la minima carica erotica".)

DAS "ZITAT ZUM PAPST":

"Ein Esel stellt sich Gott als Esel vor. Der Papst stellt sich Gott als Mann vor",

wurde gestrichen wegen fehlender Quellenangabe.

Hier die Quelle:

Dieser Satz von Uta Ranke-Heinemann erschien zuerst am 7.2.1993 in Bild (= Bildzeitung).

Die geht gerade so geil live bei Maybritt Illner ab... Wie geil, die Standpunkte / Zitate aus der Sendung gehören auf jeden Fall hier rein. Sehr unterhaltsam und schlau! --84.61.51.249 22:43, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Das Zitat: "Beim Papst ist ein Kondom schon ein Fahrstuhl in die Hölle" ist keins, in dieser Form hat Ranke-Heinemann bei Illner das nie gesagt. Papst kam nicht vor. Bitte ändern!

Das Zitat: "Die Geschwister Jesu im Neuen Testament wurden zum Schutz von Marias Jungfräulichkeit mit einem päpstlichen Insektizid weggesprayt" wurde gestrichen, da es nach Meinung von Uta Ranke-Heinemann zwar ihrer Aussage entspricht, aber doch nicht alles, was sie sagt, in eine Zitatensammlung gehört. Es handelt sich also bei der Löschung dieses Zitats nicht um Vandalismus.

Lehrtätigkeit

Sie soll 1985 an die Uni Essen berufen worden sein. Ich habe zu der zeit in Duisburg studiert und davon nichts bemerkt. Könnte es sein, dass der vorgebliche Wechsel etwas mit der Zusammenlegung des faches kath. Theologie an den Unis Essen und Duisburg zu tun hat?--Rudihaase 21:05, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Frage und Bitte

Ziff.1 der Nachweise von der Hauptseite: http://www.meinhard.privat.t-online.de/frauen/bdm_keller_im_hause_meines_vaters.html:

  • Alfred Neven DuMont (Hrsg.): Jahrgang 1926/27,Erinnerungen an die Jahre unter dem Hakenkreuz, Köln 2007, S.95-106

ich würde gerne die Kapitel dieses Buches, die von anderen Prominenten geschrieben wurden, zu deren jeweiligen wikiseiten hinzufügen. Wie kann ich das machen? bitte um einen entsprechenden Tipp.

Austerlitz -- 88.72.6.9 12:22, 8. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Frage: mit welchem recht wurde bei Uta Ranke-Heinemann die kategorie römisch-katholischer theologe 21. Jh. gestrichen?? Sie ist exkommuniziert aber damit nicht aus der kirche ausgeschieden oder aus der kirche ausgewiesen worden. Der kirchenrechtliche unterschied zwischen canon 1364 CIC (Exkommunikation latae sententiae) und einem austritt aus der kirche sollte bitte beachtet werden, ehe solcher vandalismus sich gegen eine katholische theologieprofessorin ausbreitet.(nicht signierter Beitrag von 80.139.96.25 (Diskussion) )

Die Kategorie:Römisch-katholischer Theologe (21. Jahrhundert) (und die anderen Kats unter Kategorie:Katholischer Theologe) liefert keine Definition, wer in diese Kategorie eingeordnet werden soll. Daher interpretiere ich die Kat dahingehend, dass dort Theologen einsortiert werden sollen, die von der Römisch-katholischen Kirche anerkannt werden. Dies war bei Uta Ranke-Heinemann unzweifelhaft bis 1987 der Fall. Danach entschied sie sich Positionen zu vertreten, die nicht mehr die der RK-Kirche waren und verlor ihre Lehrbefugnis. Im 21. Jahrhundert kann sie daher für sich nicht mehr in Anspruch nehmen, Theologin der RK-Kirche zu sein.Karsten11 21:55, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Soll das also bedeuten: kirchenkritische katholische theologen sind neuerdings nicht mehr katholische theologen und werden sogar rückwirkend vom zeitpunkt ihrer exkommunikation (gemäß canon 1364 CIC) an als "nicht katholisch" bezeichnet? Brauchen sie somit keine kirchensteuer mehr zu zahlen für ihre kirchenkritischen bücher, ja bekommen die kirchensteuer dafür jetzt zurückerstattet? Diese neue methode von ketzer- bzw. bücherverbrennung KRITISCHER STIMMEN INNERHALB DER KATHOLISCHEN KIRCHE würde die kirche allerhand geld kosten und sollte darum nicht so leichthändig verfügt werden.(nicht signierter Beitrag von 80.139.75.126 (Diskussion) )

Das Uta Ranke-Heinemann nicht mehr der Kirche angehören würde, behauptet doch niemand. Und Kirchensteuer hat mit der wissenschaftlichen Arbeit als Theologe nichts zu tun. Hier geht es um die Frage, wer entscheidet, ob das was gelehrt wird "römisch-katholisch" ist. Und das ist die RK-Kirche. Und diese hat eben entschieden, dass das, was Uta Ranke-Heinemann lehrt eben nicht römisch-katholische Theologie ist. Würden wir jeden Theologen, der Katholisch ist/war in diese Kategorie einbauen, müssten wir auch Martin Luther als römisch-katholischen Thologen katzegorisieren. Denn, das er bis zur Reformation katholisch war, ist klar. Diese Kategorisierung wäre jedoch grob irreführend, da er eben nicht als katholischer sondern als evengelischer Theologe wirkte. Ergo: Es kann nur auf das Urteil der Kirche ankommen, ob Theologie katholisch ist oder nicht. Das Thema gibt es auch anderwo. Gisela Forster hält sich für eine katholische Bischhöfin. Die Kirche nicht. Und die wikipedia daher auch nicht.Karsten11 09:00, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Also wird jetzt auch bei Hans Küng die kategorie "römisch katholischer theologe des 21. Jahrh." gestrichen, denn die bestreitung der päpstlichen unfehlbarkeit ist nicht katholisch, oder doch?(nicht signierter Beitrag von 80.139.75.126 (Diskussion) ) Allerdings halten sich weder Küng noch Ranke-Heinemann für katholische bischöfe. Täten sie das, würde das mit recht bestritten.


Danke für den Hinweis. Ist natürlich der gleiche Fall und die gleiche Argumentation. Würdest Du bitte mit dem Edit War aufhören und hier Argumente für das beibehalten der Kat bringen, bevor Du die Kat immer wieder einstellst?Karsten11 09:14, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich schlage vor, die frage, ob Uta Ranke-Heinemann als katholischer theologe des 21. Jh. bezeichnet werden muß oder in eine neue kategorie "exkommnunizierter katholischer theologe des 21. Jh." verlegt werden soll, dem Leiter des ZA Kirchenrecht des Ruhrbistums Essen vorzutragen und bis dahin die bisherige kategorie beizubehalten. Luther war übrigens ein exkommunizierter katholischer theologe, wobei seine exkommunikation allerdings nicht nur latae sententiae, sondern in einer eigenen bannbulle erfolgt war, die Luther seinerseits dann verbrannte, während Ranke-Heinemann nur latae sententiae exkommuniziert ist.

Zum einen haben wir eine Kat Kategorie:Theologe (21. Jahrhundert) und müssen keinen neue erfinden. Zum anderen habe ich die Fragestellung im Portal_Diskussion:Christliche_Theologie#Kategorie:R.C3.B6misch-katholischer_Theologe_.2821._Jahrhundert.29 zur Diskussion gestellt.Karsten11 12:59, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

POV

Viele der Sätze spiegeln die negative Meinung des/der Verfasser/in dar, und gehören nicht in eine Enzyklopädie. Insbesondere scheinen die Verfasser/innen gewisser Sätze vatikanfeindlich eingestellt zu sein und die jeweiligen Sätze so zu formulieren, dass der/die Leser/in/innen auf insofern beeinflusst werden soll, dass er/sie ebenfalls eine vatikanfeindliche Position einnehmen. --Atlan da Gonozal ¿?¡! 15:12, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Mißstände aufdecken ist nicht gleichzusetzen mit "feindlich". Wenn in einem Artikel über eine exkommunizierte Theologieprofessorin in einem eigenen Kapitel ihr Hauptwerk "Eunuchen für das Himmelreich, katholische Kirche und Sexualität" behandelt wird, dann muß es auch erlaubt sein, einiges aus dem Inhalt dieses Hauptwerks wiederzugeben. Auch der Vatikan vertritt die Auffassung, dass die Kirche eine "semper reformanda", eine "ständig zu reformierende" Kirche ist - was also auf eine Liebe zur Kirche und keineswegs auf eine "Feindschaft" zu ihr schließen läßt.


Behauptungen sind nicht Mißstände. Das vor allem im Bereich "Hauptwerk – Eunuchen für das Himmelreich" negative und vor allem subjektive Meinungen mancher Wikipedia-Autoren mit einfließen, ist nicht wirklich zu übersehen. Da die Wikipedia jedoch objektiv berichten sollte, gehören solche subjektiven Wertungen - auch in indirekter Form - nicht hier herein. Aussagen wie "Die absolute Geheimhaltung von Pädophiliefällen sei allen Bischöfen in den beiden Geheimschreiben Crimen Sollicitationis von Kardinal Ottaviani 1962 und erneut und verstärkt in De Delictis Gravioribus von Kardinal Ratzinger 2001 unter Strafe der Exkommunikation befohlen worden. Die Geheimschreiben beinhalten nichts über Hilfe für die Betroffenen." müssen belegt werden - falls keine Quellen vorliegen, gehört eine solche Aussage nicht in die Wikipedia und somit gelöscht (vor allem, da sie anscheinend sogar falsch ist). Weiterhin gehört eine solche Aussage thematisch nicht zum Kapitel "Hauptwerk – Eunuchen für das Himmelreich". Auch mehrere andere Aussagen, z.B. die Todesstrafe und "Der Trend zur Geheimhaltung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern" betreffend, gehören thematisch nicht unter "Hauptwerk – Eunuchen für das Himmelreich" und auch nicht in den Artikel von Uta Ranke-Heinemann, sondern eher unter Kirchenkritik#R.C3.B6misch-katholische_Kirche. Aus dem Titel "Hauptwerk – Eunuchen für das Himmelreich" sollte das "Hauptwerk" gestrichen werden. Diese Publikation von Uta Ranke-Heinemann wurde zwar zahlreich verkauft, kann aber nicht als ihr "Hauptwerk" bezeichnet werden. Ich würde mich freuen, wenn auch dieser Artikel neutraler und objektiver würde - Emotionen gehören nicht in die Wikipedia, sondern harte, belegte Fakten! 217.236.212.149 01:21, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

1) Dass die absolute Geheimhaltung von Pädophiliefällen Inhalt der beiden Geheimschreiben von Kardinal Ottaviani 1962 und von Kardinal Ratzinger 2001 ist, dafür werden kompetente Zeugen sehr wohl angegeben: der Kanonist Tom Doyle OP und der Staatsanwalt von Phönix Arizona Rick Romley. Auch wird angegeben, wo man die Stellungnahmen dieser beiden Fachleute hören und sehen kann. 2) Der Kampf gegen die Todesstrafe ist wesentlicher Inhalt auch des Buches "Eunuchen für das Himmelreich" der pazifistischen Theologin Ranke-Heinemann. 3) Dass dieses Buch als "Hauptwerk" dieser Theologin bezeichnet wird, besagt nichts über die Wertung des Buches. Es besagt lediglich: es wird als i h r Hauptwerk angesehen - was aber jedem freistellt, es als ihr unbedeutendstes Werk gegenüber ihren anderen Werken einzuordnen. (nicht signierter Beitrag von 80.139.85.165 (Diskussion) )

Nach meiner Meinung kann und darf nicht irgendein Film als Begründung herangezogen werden - das ist Hörensagen und hat nichts mit Fakten zu tun! Entweder liegen für solche Behauptungen die schriftliche Orginalquellen frei zugänglich vor oder sie sind irrelevant. Es kann doch nicht angehen, dass nun in der Wikipedia Quellen aus youtube herangezogen werden (zudem kann man wohl nicht behaupten, dass Tom Doyle - anscheinend wegen eines Vergehens inzwischen vom Dienst suspendiert - und Staatsanwalt Rick Romley - also beide auf Klägerseite - "objektive Fachleute" sind)! Ich hätte nichts dagegen wenn in den Artikel geschrieben wird, dass Uta Ranke-Heinemann sich mit der Todesstrafe in ihrem Buch auseinandersetzt, aber die jetzige Vermischung kann man so nicht stehen lassen. Entweder es kommt ein Zitat aus dem Buch mit Quellenangabe (was ich jedoch auch nicht befürworte, weil die Wikipedia eine Enzyklopädie ist und keine Zitatensammlung) oder es gehört nicht in die Wikipedia. Nur weil eventuell das Thema "Todesstrafe" und "sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche" in dem Buch "Eunuchen für das Himmelreich" angesprochen wird, darf ein objektiver Wikipedia-Autor dies nicht zum Anlass nehmen, aus persönlichen Gründen indirekt in dem Artikel mit einer Religion / Kirche "abrechnen" zu wollen! Auch der Satz "es wird als i h r Hauptwerk angesehen" zeigt doch wohl offensichtlich, dass wir es hier nicht mit einer objektiven Einschätzung zu tun haben - also bitte auch in diese Fall Quellen! Wenn Uta Ranke-Heinemann ihr Buch "Eunuchen für das Himmelreich" selbst als Hauptwerk in einem (frei nachlesbarem) Interview bezeichnet hat, ist das in Ordnung - ansonsten gehört ein solcher Zusatz nicht in die Wikipedia - dazu bitte Wikipedia:Belege u.a. Grundsatz 3 lesen. 217.236.218.112 13:36, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Warum sollte ein Film keine zitierfähige Quelle sein? Im Multimedia-Zeitalter ist das im Gegenteil sogar sehr zeitgemäß. Ich finde auch in den Wikipedia-Styleguides nichts, was Multimedia- oder Internet-Quellen ausschließen würde. Welche Relevanz der hier zitierte Film allerdings für den Artikel über Ranke-Heinemann hat, wird bislang durchaus nicht ersichtlich. --FordPrefect42 13:59, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Da kann ich FordPrefect42 absolut recht geben - vor allem was seriöse Internetquellen angeht. Bei Film-Dokumentationen sollte man nach meiner Meinung aber immer äußerste Sorgfalt walten lassen, weil diese leider (auch wenn oft pseudo-wissenschaftlich angehaucht) allzu oft schlecht recherchiert sind und zudem öfters manipulativ für die Absichten der Ersteller eingesetzt werden. Dem Satz "Welche Relevanz der hier zitierte Film allerdings für den Artikel über Ranke-Heinemann hat, wird bislang durchaus nicht ersichtlich." kann ich natürlich völlig zustimmen. Er spiegelt genau eine der Fragen wider, die man sich beim Großteil des Artikels stellen muss: Ist dieser Abschnitt wirklich objektiv? Ist dieser Abschnitt überhaupt für das Leben und Wirken von Uta Ranke-Heinemann relevant? 217.236.218.112 14:49, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Also, der fragliche Film ist ein Streifen der BBC, der also im öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Großbritannien lief. Wenn man die Quellenangabe ordentlich mit Sendetermin versehen würde, sehe ich kein Problem mit dem Film als Beleg. Zumal es hier nicht um journalistische Aussagen geht, sondern der Film eher als Beleg für Interview-Aussagen von Pater Doyle herhält. Der andere Einwand wiegt IMHO schwerer. --FordPrefect42 15:25, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Der BBC-Film vom Oktober 2006 "Sex Crimes and Vatican" von Colm O'Gorman enthält nicht nur Aussagen des angesehenen Kirchenrechtlers Tom Doyle OP, sondern auch Aussagen des Staatsanwalts von Phönix-Arizona Rick Romley. Er wurde 2007 in Italien gezeigt, in Deutschland bisher nicht.

Ich sehe nicht, daß Uta Ranke-Heinemann selbst ihr Buch "Eunuchen für das Himmelreich" als ihr Hauptwerk bezeichnet hat. Und wo, bitte, ist das "frei nachlesbare Interview", das dazu als Quelle angegeben wird? Und schließlich ist es möglich, daß ein Interviewer sie 1988 nach ihrem "Hauptwerk" gefragt hat. Sollte sie in dem Fall protestieren und sagen: "Nein, das ist nicht mein Hauptwerk. Mein Hauptwerk wird vielmehr "Nein und Amen. Mein Abschied vom traditionellen Christentum" sein, das allerdings erst 2002 nach dem Tod meines Mannes am 11. September 2001 erscheinen wird?" (nicht signierter Beitrag von 80.139.54.64 (Diskussion) )

Ich sehe ebenfalls nicht, dass Uta Ranke-Heinemann irgendwo ihr Buch "Eunuchen für das Himmelreich" als ihr Hauptwerk bezeichnet hat - deshalb kann dieser Zusatz wegfallen. 217.236.218.112 14:49, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Welches ihr Hauptwerk war, kann erst eine zukünftige Geistesgeschichte entscheiden. Im jetzigen Moment wird von vielen "Eunuchen für das Himmelreich" als ihr Hauptwerk betrachet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass spätere Generationen Ranke-Heinemanns Hinwendung zu dem Katholiken und Religionsphilosophen Rene Descartes in "Nein und Amen. Mein Abschied vom traditionellen Christentum" wichtiger finden, da "Eunuchen für das Himmelreich" hauptsächlich die katholische Kirche, " Nein und Amen. Mein Abschied vom traditionellen Christentum" hingegen Gläubige und Ungläubige betrifft. Fehler beim Parsen (Syntaxfehler): {\displaystyle Formel hier einfügen}


Exkommunikation

Uta Ranke-Heinemann ist exkommuniziert? Der vermeintliche Beleg (Fußnote) für eine Exkommunikation ist für sich nicht sonderlich aussagekräftig. Klar ist, dass nie eine Exkommunikation ausdrücklich ausgesprochen wurde. Gibt es aber irgendeinen konkreten Beleg, dass die kath. Kirche sie als exkommuniziert ansieht? Wenn nicht, ist der Passus m.E. zu streichen. Der Entzug der Lehrerlaubnis bedeutet jedenfalls keine Exkommunikation. D.J. 1.7.2008 (nicht signierter Beitrag von 92.72.214.158 (Diskussion) elya 08:06, 1. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

Ich stimme Dir zu, daß dies kein Beleg ist, weiter oben wurde das auch schon bemängelt. Wenn nichts aussagekräftigeres kommt, werde ich den Satz entfernen. --elya 08:06, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Uta Ranke-Heinemann ist laut canon 1364 §1 CIC 1983 latae sententiae exkommuniziert. Der canon lautet: "Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe (= selbsteintretende Exkommunikation) zu." Sie hat, weil ständig, wie auch hier wieder, behauptet wird, eine Exkommunikation müsse immer ausdrücklich ausgesprochen werden (= ferendae sententiae), demnach sei sie nicht exkommuniziert, am 2.Januar 2007 eine "Beschwerde" an den Leiter der Zentralabteilung Kirchenrecht des Bistums Essen gerichtet. Daraufhin erhielt sie einen Brief des Bistums Essen vom 15. Januar 2007, den ihr der Leiter der Zentralabteilung Kirchenrecht des Bistums Essen, Lic.jur. can. Herbert Hölsbeck am 16. Januar 2007 persönlich überbrachte, in dem es bezüglich ihrer Exkommunikation heißt: "die gesetzliche Anordnung für den Fall der Häresie ist mit can. 1364 § 1 CIC normiert. Die Tat selbst gilt dann als erfolgt, wenn Vorsatz und Tatbestandsmäßigkeit gegeben sind. Tatbestandsmäßig ist eine beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubende Wahrheit oder ein beharrlicher Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit (can. 751 DIC)." Im weiteren wird der Unterschied zwischen einer Exkommunikation als "Tatstrafe" (latae sententiae), wie sie bei Uta Ranke-Heinemann vorliegt, von einer Exkommunikation ferendae sententiae, dargelegt, "da zu keiner Zeit gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde".(nicht signierter Beitrag von 80.139.88.63 (Diskussion) )

Und wo kann ich das öffentlich nachlesen, daß es diese Briefe gegeben hat und somit kirchenrechtlich eine Exkommunikation vorliegt? Wo sind sie rezipiert worden? --elya 12:09, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn Sie verlangen, die Exkommunikation latae sententiae, von der Uta Ranke-Heinemann betroffen ist, nachlesen zu wollen, verlangen Sie, dass im Falle Ranke-Heinemann jetzt auch noch die Exkommunikation ferendae sententiae erfolgen muß. Der canon 1364 CIC 1983 über Exkommunikation latae sententiae wurde auf ausdrücklichen Wunsch des damaligen Kardinals Ratzinger aus dem CIC 1917 in den CIC 1983 übernommen und kann nur durch Papst Benedikt XVI. entfernt werden. Die Tatsache, dass aufgrund dieses canon 1364 CIC 1983 alle Katholiken exkommuniziert sind, sofern sie "beharrlich an einer Glaubenswahrheit zweifeln", ohne dass diesen Katholiken ihre Exkommunikation bewußt ist, hindert nichts an der Tatsache, dass sie exkommuniziert sind. Die Ignoranz in Bezug auf das katholische Kirchenrecht schützt nicht vor dieser Exkommunikation, wie sie im Falle Ranke-Heinemann eingetreten ist. (nicht signierter Beitrag von 80.139.88.63 (Diskussion) )

Falls Sie an der Existenz des Briefes seitens des Bistums Essen, die Exkommunikation von Uta Ranke-Heinemann betreffend, zweifeln, empfehle ich Ihnen, eine Anfrage an die Zntral - Abteilung Kirchenrecht des Ruhr-Bistum Essen zu richten, ob ein solcher Brief existiert und Frau Ranke-Heinemann am 16. januar 2007 überbracht wurde. Und vielleicht lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit von einem der Kirchenrechtler über die Exkommunikation latae sententiae informieren, bzw. den canon 1364 CIC 1983 etwas näher erklären, oder, noch besser: Sie fangen an, katholisches Kirchenrecht zu studieren, damit Sie nicht weiter gegen Experten Ihre Unkenntnis zu behaupten versuchen.(nicht signierter Beitrag von 80.139.106.84 (Diskussion) )

Mit der Exkommunikation von Frau Ranke-Heinemann 1987 hat die katholische Kirche ein Entsorgungs-Problem, nachdem es heute keine Ketzerverbrennung mehr gibt. Giordano Bruno z.B. wurde 1600 verbrannt, weil er sagte, die Behauptung, dass Gott in drei Personen exisitiert, sei ein menschliches Fantasieprodukt. Uta Ranke-Heinemanns "beharrliche Zweifel an einer Glaubenswahrheit" begannen 1987, als sie - mit Berufung auf den damals führenden Theologen Karl Rahner SJ und auf Joseph Ratzingers Buch "Einführung in das Christentum" - an der biologischen Jungfrauengeburt "beharrlich zweifelte". Inzwischen bezweifelt sie das gesamte Glaubensbekenntnis außer dessen Anfang und Schluß: Gott und Ewiges Leben (siehe ihr Buch "Nein und Amen. Mein Abschied vom traditionellen Christentum", 7. Aufl. 2008, Seite 417). In Deutschland ist die katholische Kirche auch deshalb am reichsten, weil mancher Ketzer so viel Kirchensteuer bezahlt. Uta Ranke-Heinemann bekam nach Erscheinen ihres Buches "Eunuchen für das Himmelreich. Katholische Kirche und Sexualität" 1988 ein Dankesschreiben des Bistums Essen für die hohe Kirchensteuer, die sie bezahlte und eine Aufzählung, was mit dem Geld ihrer Kirchensteuer gemacht, bzw. gebaut wird. Die Kirche schloß und schließt nämlich nie aus der Kirche aus, die Kirchensteuer läuft weiter, die Entsorgung des Ketzers geschah durch den Scheiterhaufen, was aber heute nicht mehr möglich ist. Heute ist ein Ketzer unkündbar. Sein Kirchenaustritt spielt sich nur noch auf der Steuerkarte ab. Er kann freiwillig aus der Kirche austreten und zahlt dann keine Kirchensteuer mehr. Ranke-Heinemann aber zieht es vor, der unkündbarer Protest innerhalb der katholischen Kirche zu sein. Sie schreibt: "vielleicht ist manchem Menschen von Gott sein Zweifel als die verschwiegene Heimat seiner Hoffnung zugewiesen wie umgekehrt manchem Glaubenden sein Glaube als das verborgene Land seiner Zweifel und schmerzenden Hoffnungslosigkeit, weil er begriffen hat, dass uns die Worte fehlen, um nach Gott auch nur in der rechten Weise zu fragen, geschweige denn, die Frage nach Gott zu beantworten" (Nein und Amen. Seite 12). (nicht signierter Beitrag von 80.139.90.133 (Diskussion) )

Sehr aufschlußreich, allerdings ist Deine/Eure (und auch meine) Kenntnis des Kirchenrechts nicht ausreichend, um innerhalb unserer Enzyklopädie zu behaupten "die Frau ist exkommuniziert" oder "die Frau gilt als exkommuniziert", sofern wir das nicht anderswo aus berufener Feder nachlesen können. Aussagen, die auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedianern basieren, gehören nicht in die Artikel, denn Wikipedia-Artikel sollen belegt sein und sich nur auf zuverlässige Publikationen oder Quellen stützen. Es dürfte ja neben Dir/Euch noch andere Experten im Kirchenrecht geben, die über diesen Sachverhalt geschrieben haben, so er denn zutrifft. Im übrigen ist es die Aufgabe desjenigen, der eine Behauptung im Artikel haben möchte, die entsprechenden Belege beizubringen. Beste Grüße, --elya 17:47, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Damit Sie überzeugt sind, dass Uta Ranke-Heinemann ihre Exkommunikation nicht erfunden hat und der canon 1364 CIC 1983 nur in ihrer Vorstellung existiert - was eine Beleidigung einer Theologin ist, die 1954 summa cum laude ihre Kirchenrechtsexamina innerhalb ihrer Promotionsexamina in katholischer Theologie bei Professor Klaus Mörsdorf abgelegt hat - verweise ich Sie auf den "Münsterischen Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI", Hrsg. von Klaus Lüdicke, Band 4 (cann 1311-1752), Ludgerus Verlag. Dort schlagen Sie nach "Apostasie, Häresie, Schisma", Can. 1364 § 1. Professor Klaus Lüdicke ist heute maßgebender Kirchenrechtler (wie es damals Klaus Mörsdorf war) und hält seine Vorlesungen an der Universität Münster,deren Besuch ich Ihnen empfehlen würde. Ich verweise Sie insbesondere - innerhalb dieser sehr umfangreichen Kommentarbände Lüdickes - auf die 22. Erg.-Lfg. November 1993, 1364/10 Lüdicke und 1364/11 Lüdicke. Und wenn Sie auch ihm nicht glauben, schlage ich vor, dass Sie sich an Papst Benedikt XVI. wenden und um Auskunft bitten über den Inhalt des canons 1364 CIC 1983. Eine Gegenfrage: Wie können Sie behaupten, wie wollen Sie begründen, dass der canon 1364 CIC 1983 NICHT auf die theologin Ranke-Heinemann angewendet werden durfte oder darf? Warum widersprechen Sie dem Münsterischen Kommentar, wenn er schreibt: "Die Codex-Reform hat die Tatstrafe nicht abgeschafft..." (Stelle siehe weiter oben). Kann nicht manchmal ein Unwissender mehr fragen, als zehn Weise beantworten können? Ihr Problem scheint wohl mehr dies zu sein, dass Sie in einer Exkommunikation nicht eine Strafe sehen, sondern anscheinend eine Auszeichnung, was aber nicht der Fall ist. Sie hätte wohl nur der Scheiterhaufen überzeugt, der heute weggefallen ist, aber früher auf "beharrliche Zweifel an einer Glaubenswahrheit" erfolgt ist. Ich empfehle Ihnen, den Fortschritt an Humanität im kirchlichen Strafrecht zu begrüßen.(nicht signierter Beitrag von 80.139.65.58 (Diskussion) elya 19:33, 1. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

Ich bitte dringend darum, von persönlichen Ratschlägen und Schlußfolgerungen zu meinen Ansichten abzusehen. Wir reden offenbar aneinander vorbei, denn es geht nicht darum, ob ich irgendjemandem glaube oder nicht (ich behaupte im übrigen auch nichts), sondern daß ich einen schriftlichen Beleg dafür sehen möchte, daß irgendjemand Kompetentes zu den gleichen Schlüssen in Bezug auf Frau Ranke-Heinemann und ihre Exkommunikation gekommen ist wir Du/Ihr. Danke. --elya 19:33, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
P.S: um es noch einmal mit meinen einfachen Worten zu formulieren: Du sagst „Häretiker/Ketzer et al sind gemäß Kirchenrecht automatisch exkommuniziert“ plus „Frau Ranke-Heinemann ist eine Häretikerin/Ketzerin usw.“ ergo „Frau Ranke-Heinemann ist automatisch exkommuniziert“ – und ich möchte schlicht einen Beleg dafür, daß dies anderswo – und zwar exakt in Bezug auf Ranke-Heinemann – so gesehen wird. Ganz einfach. --elya 19:45, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kann mir jemand erklären, warum der damalige Kardinal Ratzinger darauf bestand, dass canon 1364 CIC 1983 (Tatstrafe bei beharrlichem Zweifel an einer Glaubenswahrheit) sogar an der Spitze der im CIC aufgezählten Straftaten steht - anderseits sich aber nicht auf die Häresie von z.B. Uta Ranke-Heinemann bezieht, die ihre beharrlichen Zweifel (u.a. an der Jungfrauengeburt) 1987 sogar öffentlich erklärte? Inzwischen ist ihr "Negatives Glaubensbekenntnis" auf ein "siebenfaches" angewachsen ("Nein und Amen. Mein Abschied vom traditionellen Christentum", Heyne München, 2007). Warum wird dieser Canon nicht aus dem CIC entfernt, da er offenbar auf niemanden zutrifft? (nicht signierter Beitrag von 80.139.81.223 (Diskussion) elya 22:37, 6. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

"Nein und Amen. Mein Abschied vom traditionellen Christentum", Achtung: ständig wird dieses Buch von Uta Ranke-Heinemann verwechselt mit ihrem 1992 erschienenen Buch "Nein und Amen. Anleitung zum Glaubenszweifel",
es handelt sich aber um eine "Ergänzte Neuausgabe" ab 2002 im Heyneverlag München. Auch diese Neuausgabe bei Heyne wird von der Autorin ständig ergänzt, sodass es notwendig ist, z.B. bezüglich ihrer Darlegung über den Jenseitsglauben von Descartes, die Auflage anzugeben, denn erst ab der 7. Auflage 2007 des Heyne-Taschenbuchs befindet sich die Unterscheidung, die Descartes bezüglich convaincre (von dem lateinischen vincere = mit schlagendem Beweis beweisen), und persuader (von suavis = süß, sanft) macht hinsichtlich der Möglichkeit, die Liebe Gottes zu beweisen. Die Liebe läßt sich nicht "hart" beweisen. (nicht signierter Beitrag von 80.139.62.5 (Diskussion) elya 22:37, 6. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

ZITATE ZUM PAPST

die überlegung, den abschnitt: ZITATE ZUM PAPST aus dem artikel Uta Ranke-Heinemann in WIKIQUOTE zu verlagern, finde ich nicht einleuchtend. Es handelt sich ja nicht einfach um Zitate. Die Zitate beziehen sich ausschließlich auf den papst - entsprechen somit dem kern des lebenswerks dieser religionskritikerin.