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Gewerkschaft

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Gewerkschaften sind (1) Interessenvertretungen von Arbeitnehmern, die sich zur Wahrung ihrer gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen freiwillig und auf Dauer zusammengeschlossen haben, (2) als bergrechtliche Gewerkschaften eine altertümliche Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft.

Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretungen

Gewerkschaften sollen in Deutschland unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern sowie bereit und fähig sein, die Interessen ihrer Mitglieder nicht nur mit Kampfmaßnahmen zu verfolgen. (Nominell selbständige, in der Tat von Arbeitgebern abhängige oder gegründete (meist Betriebs-)Gewerkschaften werden abschätzig als Gelbe Gewerkschaften bezeichnet.)

Sie brauchen, wie das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten eines den Streik ablehnenden Hausgehilfinnenverbandes festgestellt hat, nicht streikfähig zu sein. Sie sollen allerdings - so das Bundesarbeitsgericht der BRD - mächtig genug sein, um in Tarifverhandlungen auf den "Tarifpartner" einen Verhandlungsdruck ausüben zu können (Mächtigkeitsprinzip) - also streikfähig sein. Hierfür unterliegen Gewerkschaften dem Schutz des Grundgesetzes. Sie haben das Recht, ohne Einflussnahme des Staates Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden zu schließen. Dies nennt man Tarifautonomie. Tarifautonomie gehört zur Koalitionsfreiheit und ist in Deutschland durch das Grundgesetz, Artikel 9 Absatz 3 geschützt.

Schließlich beraten Gewerkschaften ihre Mitglieder in allen Fragen, die mit ihrer Arbeit und ihrer Sozialversicherung zusammenhängen und unterstützen sie bei Arbeits- und Sozialgerichtsprozessen. Außerdem vertreten sie, wie alle Verbände, die Interessen ihrer Mitglieder in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen.

Auch in Betriebsräten sind Gewerkschaften fast immer präsent.

Idee

Unter den Bedingungen des freien Markts ist die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer naturgemäß asymmetrisch:

  • Stellt ein Arbeitnehmer seine Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber ein, so stellt dies für den Arbeitgeber zwar ein Problem dar, jedoch kann dieser Ausfall oft kompensiert werden durch die anderen Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber hat. Zudem sind diese Ausfälle sogar üblich, etwa durch Krankheit oder Urlaub von Arbeitnehmern.
  • Stellt ein Arbeitgeber seine Leistungen gegenüber dem Arbeitnehmer ein, so bricht in der Regel für den Arbeitnehmer seine einzige wesentliche Einnahmequelle weg. Demzufolge stellt ein solches Ereignis für den betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig eine Katastrophe dar (welche jedoch unter anderem durch einen Sozialstaat gelindert werden kann, wenn dieser für den betroffenen zur Verfügung steht).

Ein Grund für diese Asymmetrie besteht darin, dass jeder Arbeitgeber oft über mehrere Arbeitnehmer verfügt, jeder Arbeitnehmer oft jedoch nur über genau einen Arbeitgeber verfügt. Kurz gesagt: der Arbeitgeber hat ein Monopol auf seine Arbeitnehmer, der Arbeitnehmer hat aber kein Monopol auf seinen Arbeitgeber.

Unter anderem um diese Asymmetrie auszugleichen sind Gewerkschaften gut, indem sie auf Seiten des Arbeitnehmers ebenfalls ein Monopol bilden, sodass sich zwei Monopole (Arbeitgeber auf der einen, alle Arbeitnehmer vereinigt auf der anderen Seite) gegenüberstehen. Der theoretischen Volkswirtschaft nach wären statt Monopolen auf jeder Seite eher etwa gleichberechtigt konkurrierende Marktteilnehmer auf jeder Seite zu bevorzugen. Jedoch müsste dann, zur Ausgleichung der Asymmetrie, jeder Arbeitnehmer etwa so viele Beziehungen zu Arbeitgebern pflegen, wie Arbeitgeber Beziehungen zu Arbeitnehmern haben. Dies ist jedoch äußerst inpraktikabel und ineffizient, würde es doch für Arbeitnehmer bedeuten, z.B. 40 Arbeitgeber gleichzeitig zu haben und jede Stunde Aufgabengebiet und sehr wahrscheinlich Ort der Tätigkeit zu wechseln.

Geschichte

Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, nachdem 1869 im Norddeutschen Bund die damalige Gewerbeordnung die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit einführte, als Vertragspartner von Unternehmerverbänden während der Industriellen Revolution entwickelt. Seit der Reichsgründung 1871 galten diese Gewerbeordnung sowie Koalitions- und Gewerbefreiheit im ganzen Deutschen Reich. Sie entstanden in einer Zeit, in der die Arbeiterschaft aufgrund der Landflucht in den rapide wachsenden Städten zunächst um ihr Existenzminimum ringen musste und die Unternehmer oft auch noch feudalistische Privilegien besaßen. Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interessiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer (z.B. der Bauarbeiterstreik 1925). Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. Über das Ziel eines reinen Ausgleiches der Bedingungen wurde aus politischen Gründen etliche Male hinausgeschossen, genauso wie es Gang und Gebe war, Gewerkschaften bzw. deren Vorformen zeitweise immer wieder zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Heute sind in Deutschland Gewerkschaften ihrerseits als Interessengruppen gesetzlich privilegiert.

Zwischen 1933 und 1945 versuchten Teile der Gewerkschaften zunächst, sich mit der neuen Führung zu arrangieren, um ihr Überleben zu sichern, wurden jedoch dann von den Nationalsozialisten zerschlagen. Erst nach dem Sieg der alliierten Mächte über Deutschland wurde unter der Besatzungsmacht ein Wiederaufbau der Gewerkschaften vorangetrieben.

Mittlerweile sind die deutschen Gewerkschaften zu sehr großen Organisationen herangewachsen, deren Aufgabe in erster Linie die Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen ist.

In der letzten Zeit müssen die Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben. Nur noch ca. 25% der Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert.

Rechtsstatus

Gewerkschaften stehen als sozialpolitische Koalitionen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 9 Abs. 3 GG) und unterscheiden sich somit von Vereinen.

Manche Gewerkschaften organisieren sich jedoch als eingetragener Vereins und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist. Sie ähneln darin besonders den deutschen Parteien.

Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein "Beschlussverfahren" gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Ziel, das Arbeitsgericht solle beschließen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das Mächtigkeitsprinzip (Mächtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Gewerkschaft in der Lage sein muss, die Interessen ihrer Mitglieder mit Arbeitskampfmitteln - z. B. Streik - durchzusetzen) und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen. Das Landesarbeitsgerich Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Entscheidung einen Beschluss des AG Stuttgart aufgehoben und der CGM die Gewerkschaftseigenschaft bestätigt. (AZ 4 TaBV 1 /04 vom 01.10.04) Die IG Metall bestreitet das und will deswegen in die nächste Instanz (Bundesarbeitsgericht) gehen. (siehe auch die Diskussionsseite)

Finanzierung

Gewerkschaften finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge.

Die Tantiemen, die gewerkschaftliche Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften in Aufsichtsräten erhalten, wenn sie von diesen Gewerkschaften in die Aufsichtsräte entsandt sind, sollen, bis auf eine Kosten-/Aufwandserstattung, der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gespendet werden. Die korrekte Abführung diese Aufsichtsrats-Bezüge wird einmal jährlich veröffentlicht (bei der IG Metall z.B. in de Mitgliederzeitschrift "METALL"). Nicht korrekt abgeführte Aufsichtsratsbezüge werden öffentlich gerügt. So haben die Mitglieder die Möglichkeit diese Kandidaten bei der nächsten Aufstellung zur Wahl in den Aufsichtsrat hierzu zu befragen.

Kritik an Gewerkschaften

Gewerkschaften werden in sehr unterschiedlicher Weise kritisiert. Vereinfacht lassen sich 3 Formen der Kritik unterscheiden:

1. Mitgliedern kritisieren einzelne Maßnahmen oder einzelne Gewerkschaftsfunktionäre, z.B. wenn korrupte Personen Spitzenpositionen erreicht haben. Dies war z.B. bei den Teamstern in den USA der Fall. Die Kritik zielt in der Regel auf die Erneuerung der Führung durch Wahl nichtkorrupter oder als kompetenter angesehener Funktionäre ab.

2. Gründsätzlich motiviert ist die Kritik, die die Liberalen an den Gewerkschaften üben. Sie sehen sie als Kartelle, die die individuelle Vertragsfreiheit einschränken. Der angebotsorientierten Ökonomie zufolge findet jede Ware ihren Käufer, wenn sie nur billig genug ist. Die Gewerkschaften tragen nach dieser Theorie zur Arbeitslosigkeit bei, indem sie das Senken der Löhne behindern. Während manche Unternehmen die Gerwerkschaften wegen der Kontrolle, die sie über die Arbeiter ausüben, durchaus zu schätzen wissen, versuchen andere (insbesondere in den USA, oft erfolgreich) die Organisierung in Gewerkschaften in ihren Betrieben ganz zu verhindern, wobei sie zahlreiche, z. T. gewaltsame Mittel einsetzen.

3. Ebenfalls grundsätzlich motiviert, aber in einem ganz anderen Sinn, ist die Kritik der Gewerkschaften durch die Rätekommunisten. Sie sehen einen Gegensatz zwischen den Interessen der Gewerkschaftsfunktionäre und den Interessen der abhängig Beschäftigten. Die Gewerkschaften seien hierarchische Organisationen, die die Arbeiter zu bevormunden versuchen. Oft seien Streiks durch die Gewerkschaften gegen den Willen der Basis abgebrochen worden, worauf diese nur mit ohnmächtiger Wut reagieren konnten.

Der Job der Gewerkschaften sei es, die Ware Arbeitskraft zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen. Es sei nicht in ihrem Interesse, die Lohnarbeit als solche in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Um ihre eigenen Privilegien zu sichern, müssten die Gewerkschaftsfunktionäre den Kapitalismus verteidigen. Dies bedeute im Fall der Krise, wenn die Reallöhne gesenkt werden müssen, um die Profitabilität der Unternehmen wieder herzustellen, daß die Gewerkschaftsfunktionäre dem Sozialabbau keinen energischen Widerstand entgegensetzen würden, da sie nichts täten, was das System gefährden könnte.

Selbst wenn die Gewerkschaft eine radikale Ideologie verfolge, sei sie als Gewerkschaft gezwungen, rechtverbindliche Verträge abzuschließen und auch gegenüber ihren Mitgliedern durchzusetzen. Ein Pionier der radikalen Gewerkschaftskritik war Anton Pannekoek.

Interessen

Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Gehalt und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen versucht die Unternehmensführung, in Vertretung der Interessen der Unternehmensinhaber bzw. Aktienbesitzer, einen möglichst großen Teil der Gewinne an die Besitzer des Unternehmens auszuschütten (etwa als Dividenden für Aktienbesitzer), und zwar sofort oder über Investitionen später, wenn diese sich rentiert haben.

Für die sinnvolle Aufteilung der Unternehmensgewinne gibt es keine mathematische Formel - es handelt sich dabei um eine Machtfrage.

Dabei sollen Gewerkschaften niemals gänzlich das Wohl des Betriebes aus den Augen verlieren, weil sie kein Interesse haben sollten, dass ein Betrieb, etwa weil er nicht genug Geld für Investitionen zurückbehält, wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät. Außerdem sind Gewerschaftsvertreter in den Aufsichtsräten an der Betriebsleitung beteiligt. Gewerkschaften waren wegen dieser engen Verknüpfung mit den Unternehmensinteressen nie so radikal wie die Arbeiterparteien. Wenn sie heute radikal erscheinen, ist das ein relativ neues Phänomen.

Kritiker behaupten, Gewerkschaften würden der Volkswirtschaft schaden, weil sie ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder im Auge haben und nicht die Folgen ihrer Forderungen für die Gesamtwirtschaft berücksichtigen, ähnlich wie übrigens viele weitere Interessengruppen, beispielsweise Unternehmensverbände.

Heute wird Gewerkschaften oft vorgeworfen, dass sie zwar die Interessen der Arbeitnehmern, nicht aber die der Arbeitslosen vertreten würden, und Maßnahmen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, hintertreiben. So stellen Gewerkschaften bei einer Arbeitslosigkeit von beispielsweise 10 % immer nochdie 90 % der Erwerbstätigen. Die Interessen dieser dominieren nun daher möglicherweise die Interessen der Minderheit.

Einige Gewerkschaftsvertreter reagieren im konkreten Fall aber auch flexibel, wie etwa die Diskussionen um die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche in Unternehmen der Metallbranche gezeigt hat.

Da Gewerkschaften häufig auf spezielle Sektoren begrenzt sind, kämpfen sie auch dann für den Erhalt ihres Sektors, wenn dieser ökonomisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist.

Ökonomische Grundlage

Gewerkschaften weisen oft darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitätsfortschritts sorgen und so insbesondere die Massenkaufkraft erhalten bleibt. Dieser Effekt wird häufig auch für die lange Frist in Anspruch genommen. Trotz einer zunehmenden Globalisierung behielten Gewerkschaften ihre auf nachfrageorientierten Wachstumsmodellen gestützte Positionen bei.

Insbesondere neoklassisch orientierte Ökonomen fordern ein flexibles Arbeitszeitmodell; Gewerkschaften stehen jedoch häufig für andere Regelungen ein. Kritiker werfen Gewerkschaften vor, dadurch den heimischen Standort zu schwächen. Für die Ökonomen der Gewerkschaften – traditionell eher Anhänger des Keynesianismus – geht die Krise auf dem Arbeitsmarkt v.a. auf die Produktivitätszuwächse zurück, die gesellschaftlich ungleich verteilt sind. Nicht die Lohnkosten seien zu hoch, sondern die Löhne zu niedrig. Gerade für Unternehmen, die dazu in der Lage sind, flexibel den Standort in Niedriglohnländer zu verlagern, wirken hohe Löhne jedoch abschreckend. So entstanden etwa in Osteuropa in den letzten Jahren zahlreiche neue Werke von Autobauern. In Deutschland hingegen gingen Arbeitsplätze verloren. In Ländern mit hoher Produktivität und niedrigeren Lohnkosten als in Deutschland, etwa Schweden, blieben Arbeitsplätze hingegen erhalten. Gerade in der Industrie sind von Arbeitsplatzabbau auch zuliefernde Unternehmen und damit weitere Stellen betroffen.

In globalisiertem Kontext aufgeführte keynesianische Argumente zu Nachfragestärkung werden somit überlagert, da ohne Arbeit auch keine Nachfrage möglich ist und weil sich Inverstitionen ungehinderter im globalen Markt bewegen können als Menschen.

Zur Kaufkrafttheorie der Löhne gibt es unterschiedliche Ansichten. Während den Gewerkschaften kritisch gegenüberstehende Ökonomen meinen, das diese Theorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache, berufen sich die Ökonomen der Gewerkschaften häufig gerade auf diese Theorie.

Ziele

In den letzten Jahren nahm der Druck auf die Gewerkschaften zu. Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien gelang es, ein hohes Bildungs-, Produktivitäts- und Infrastrukturniveau aufzubauen. In Staaten wie China erfolgt der Druck auf Gewerkschaften durch Kriminalisierung der Gründer unabhängiger Gewerkschaften. Weiterhin existiert als Kennzeichen für fehlende Rechtsstaatlichkeit ein Widerspruch zwischen gesetzlichen Regelungen und der Einklagbarkeit von Rechten.

Die Folge der Konkurrenz aus Gebieten mit geringerer Rechtsstaatlichkeit und der Unterdrückung von Gewerkschaften war zum Teil die Abwanderung von Arbeitsplätzen aus Westeuropa. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit und der (umstrittenen) These, Deutschland sei international nicht mehr wettbewerbsfähig, halten die Gewerkschaften an Lohnforderungen fest, die zumindest die Inflation ausgleichen, aber auch teilweise höher sind als das wirtschaftliche Wachstum, wenn in einer Branche besonders hohe Produktivitätszuwächse zu verzeichnen sind.

Trotz des wachsenden Konfliktpotentials hat Deutschland im internationalen Vergleich die wenigsten Streiktage. Streiks sind für Gewerkschaften mit hohen Kosten verbunden und für Arbeitgeber neben kurzfristigen Produktionsausfällen langfristig ein Standortnachteil. So ist es im Sinne beider Parteien, Streiks zu vermeiden. Die meisten Gewerkschaften halten Strategien von Lohnsenkung, um gegen Maschinen zu konkurrieren oder um arbeitsintensive Produktionen zu halten, langfristig für verfehlt, auch wenn sie in Einzelfällen entsprechenden Abmachungen zustimmen. Eine wirtschaftstheoretische Grundlage für solche Lohnsenkungen hierfür gibt es jedoch nicht.

Gewerkschaften zielen bei ihren Aktivitäten auf die Schaffung neuer Massennachfrage, die die Binnenkonjunktur anregen soll. Die Abkoppelung Deutschlands von der anziehenden Weltkonjunktur wird zum Teil auf die schwache Binnennachfrage zurückgeführt. Wirtschaftsexperten kritisieren jedoch, dass dabei der doppelte Nachfrageeffekt von den Gewerkschaften keine Berücksichtigung findet. Nachfrage entstehe auch dann, wenn man es Unternehmen erleichtert, Investitionen zu tätigen. (Jedoch ist die Wirkung der Investition der eines vorweggenommenen zukünftigen Konsums gleich, denn investiert wird nur dort, wo später auch Absatz, also Konum erwartet wird. So stimmt die These zwar, aber nur kurzfristig. Denn langfristig ist der Konsum der Zukunft durch die Kredite für die Investitionen in der Vergangenheit bereits gebunden. Somit kann man langfristig sich auf die Betrachtung des Konsums zurückziehen und berechtigterweise den Effekt der doppelten Nachfrage ignorieren.) Allerdings haben die letzten Jahre gezeigt, dass beispielsweise Großunternehmen verstärkt nicht mehr im Inland, sondern auf den Kapitalmärkten oder in Fusionen mit ausländischen Unternehmen investieren. Auch Exportrekorde der deutschen Wirtschaft (die der These mangelnder internationaler Wettbewerbsfähigkeit widersprechen) können die Binnennachfrage nicht ausreichend stützen. Bedeutender ist beim doppelten Nachfrageeffekt jedoch die Nachfrage im Inland. Diese ist naturgemäß hoch, wenn es heimischen Unternehmen gut geht. Denn nicht nur private Haushalte, sondern insbesondere auch heimische Unternehmen konsumieren im Inland, etwa über Zulieferungen. Hohe Löhne oder hohe Abgaben jedoch wirkten diesem Konsum entgegen und verlagerten ihn ins Ausland. Dieser These wird aber mit dem Argument widersprochen, die hohen Löhne an ortsansässige Mitarbeiter würden diesen erst ermöglichen, auch in der Region ihr erarbeitetes Geld auszugeben, sodass sich bei Lohnerhöhungen allenfalls eine Substition von Zahlungen an regionale Zulieferer zu Zahlungen an regionale Mitarbeiter ergebe. Ähnlich sehe es mit Staatsabgaben aus, die auch vom jeweiligen Staat zur Bezahlung seiner Ausgaben in bevorzugt seinem Staatsgebiet verwendet würden.

Wie andere gesellschaftliche Großorganisationen leiden die Gewerkschaften insbesondere seit den 1990er Jahren an Mitgliederschwund. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig genannte sind:

  • Unzufriedenheit mit der Politik der Gewerkschaftsführung
  • gesellschaftliche Tendenzen zur Individualisierung
  • hohe Arbeitslosigkeit
  • mangelnde Erfolge der Gewerkschaften im Kampf um Löhne und gegen Arbeitslosigkeit
  • Auflösung von Großbetrieben und Verlust übergreifender gemeinsamer Arbeitserfahrung und Interessen
  • Zweifel an der Übertragung kurzfristiger Wirtschaftstheorie auf die lange Frist

Belgien

In Belgien gibt es verschiedene Gewerkschaftsrichtungen, unter anderem Freie Gewerkschaften. Die Confédération Générale des Syndicats Libéraux de Belgique ist ein unabhängiger Gewerkschaftsbund, der zweitgrößte Gewerkschaftsbund insgesamt.

Spanien

In Spanien gibt es verschiedene Gewerkschaftsbünde. Zu den größten gehören ,,Comisiones Obreras", Confederación General del Trabajo und ,,Union Sindical Obrera". Regionale Organisationen sind die Confederación Intersindical Galego in Galicien, die baskische demokratische ELA-STV und die baskische nationalistische Langile Abertzalen Batzordeak.

Siehe auch


Aktuelle Artikel / Diskussion

Bergrechtliche Gewerkschaften

Eine Gewerkschaft im bergrechtlichen Sinne ist die Gesamtheit der Kuxeigentümer (Gewerken) eines Bergwerks. Entscheidungen, die alle Mitgewerken betrafen, konnte nicht ein Gewerke oder Lehnträger allein treffen, sondern die Gewerkenversammlung. Bei größerer Anzahl von Kuxinhabern wurden in der Regel Gewerkenvorstände gebildet, die eine Handlungsbefugnis besaßen. Im späteren Bergrecht war deren Bildung vorgeschrieben. Im Gegensatz zu den gewerkschaftlichen Gruben gab es auch Eigenlehnergruben. Dies bedeutete, dass der Lehnträger auf eigene Rechnung baute und keine Kuxe ausgab.

Preußen

"Gewerkschaften" nach preußischem Bergrecht von 1864 betrieben den Abbau von Bodenschätzen (Kohle, Erzen, Salz, Öl, Torf) und ähnelten einer heutigen "Aktiengesellschaft mit vinkulierten Namensaktien". Ihre Anteiler ("Gewerken") konnten ihre Anteile ("Kuxe") nicht ohne Zustimmung der anderen Gewerken veräußern. Kuxe waren also schwer handelbar, doch gab es vor dem Zweiten Weltkrieg eine eigene Kuxbörse in Essen.
Die Rechtsaufsicht wurde von dern Bergämtern und Oberbergämtern ausgeübt.

Altes Reich

Im Hl. Römischen Reich Deutscher Nation gab es zahlreiche Vorläufer dieser altertümlichen Form einer Kapitalgesellschaft; in der Territorialgeschichte etwa der Reichsstadt Goslar oder der Grafschaft Katzenelnbogen finden sich Beispiele dafür.