Zum Inhalt springen

Kapitular

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Dezember 2003 um 16:43 Uhr durch Midas (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unter einem Kapitular versteht man eine königliche Anordnung (im Sinne eines Gesetzes) v.a. in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Diese schriftlich niedergelegten Gesetze waren immer in Mittellatein gehalten und in verschiedene Kapitel eingeteilt (lat. capitula), woher sich auch der Name ableitet.

Die Kapitulare sind oft nach dem Ort ihrer Verkündung benannt, wie etwa das Kapitular von Herstal (779) oder das Diedenhofener Kapitular (805).