Strafrecht (Deutschland)
Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in zwei Hauptzweige gliedert:
- formelles Strafrecht ist vor allem Strafverfahrensrecht
- materielles Strafrecht ist das Kernstrafrecht und nebengesetzliche Bestimmungen. Materielles Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.
Zentral ist der juristische Verbrechensbegriff für die Gliederung einer Straftat. Somit ist für eine Straftat zwingende Voraussetzung eine tatbestandsmäßige Handlung, die den inneren und äußeren Tatbestand erfüllt und zugleich rechtswidrig ist. Der Täter muss ferner mit Unrechtsbewusstsein also schuldhaft handeln. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Bestrafung möglich. Unabhängig davon gibt es Maßregeln der Besserung und Sicherung. Hierfür ist kein schuldhaftes Handeln (kein Unrechtsbewusstsein) notwendig.
Strafrecht orientiert sich an der Verletzung von Rechtsgütern.
Strafrecht ist Ultima Ratio. D.h., dass die Verletzung von Rechtsgütern nur dann mit Strafe geahndet werden darf, wenn die Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht mehr ausreichen, um einen Ausgleich herbeizuführen. Ziel des Strafrechts ist es nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Um die Reduzierung des Opfers auf ein reines Objekt des Strafrechts zu vermeiden, sieht das Verfahrensrecht eine Beteiligung als Nebenkläger bei höchstpersönlichen Rechtsgütern vor. Als Rechtsfolge ist der Täter-Opfer-Ausgleich bekannt.
Das materielle Strafrecht wird vom Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege) geprägt. Effektiv beinhaltet dieser Satz folgende Gebote an den Gesetzgeber:
- Bestimmtheitsgebot: Der Wortlaut des Gesetzes muss hinreichend genau bestimmt sein.
- Analogieverbot: Im materiellen Strafrecht ist das Heranziehen von Analogien verboten. Die Abgrenzung von Auslegung und Analogie erfolgt durch den Wortlaut.
- Rückwirkungsverbot: Die Strafbarkeitsvorschrift muss zur Tatzeit als Gesetz Gültigkeit gehabt haben. Rückwirkende Strafbarkeit ist nicht möglich.
- Verbot von Gewohnheitsrecht: Die Richter sind gehindert, durch richterliche Rechtsfortbildung Tatbestände und Rechtsfolgen zu schaffen.
Das Strafrecht stellt hinsichtlich der Strafbarkeit die Tat in den Vordergrund, für die Rechtsfolge - also Strafe oder Maßregel ist dies die Täterpersönlichkeit. Das deutsche Strafrecht basiert vor allem auf dem Schuldprinzip.
Zentrale Regelungsmaterie des materiellen Strafrechts sind
- das Strafgesetzbuch (StGB)
- das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- die Abgabenordnung (AO 1977) u.a.
Das formelle Strafrecht greift teilweise auch auf Vorschriften des Strafgesetzbuch zurück. Gesetze mit dem Kerngehalt sind jedoch
- das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- die Strafprozessordnung (StPO)
- das Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- das Strafvollzugsgesetz (StvollzG) u.a.