Sprayer
Der Begriff Sprayer stammt aus der Jugendsprache. Damit werden meist Jugendliche bezeichnet, die mit Hilfe von Sprühdosen Graffitis an Fahrzeuge, Gebäude oder andere Objekte sprühen oder malen; meist handelt es sich dabei um Bilder oder auch Symbole und Texte.
Da das Aufbringen von Graffitis von den Besitzern der Fahrzeuge, Gebäude oder Objekte in der Regel nicht gewünscht ist und ein Entfernen oft mit hohen Kosten verbunden ist, kann das Auftragen der Farbe als Sachbeschädigung strafbar sein. Allerdings verlangt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 29, 129) für die Sachbeschädigung einen Eingriff in Sachsubstanz, der bei entfernbaren Aufsprühungen nicht selten verneint wird. Deshalb wird in der rechtspolitischen Diskussion zur Zeit (Ende 2003) gefordert, Graffiti auf fremden Sachen als solche unter Strafe zu stellen. Entsprechende Gesetzesvorschläge der Fraktion der FDP (Gesetz zum verbesserten Schutz des Eigentums), der CDU-geführten Bundesländer und der Fraktion der CDU/CSU (Graffiti-Bekämpfungsgesetz) befinden sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.