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Bolko II. (Münsterberg)

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Bolko II. von Münsterberg (auch: Boleslaw IV. von Schweidnitz; * um 1292; † 11. Juni 1341 in Münsterberg war 1301–1320 Herzog von Schweidnitz und 1321–1341 Herzog von Münsterberg.

Herkunft und Familie

Bolko entstammte dem schlesischen Geschlecht der Piasten. Seine Eltern waren Herzog Bolko I. von Schweidnitz und Beatrix († 1316), Tochter des Markgrafen Otto V. von Brandenburg. Bolkos Geschwister waren:

  • Bernhard II. († 1326)
  • Heinrich I. († 1346)
  • Judith/Jutta († 1320), verheiratet mit Stephan I. von Niederbayern
  • Elisabeth († nach 1341), verheiratet mit Herzog Wratislaw IV. von Pommern
  • Anna († 1332/34), Äbtissin in Strehlen

Nach 1321 heiratete Bolko Jutta († 1342), Witwe des Trentschiner Herzogs Matthäus IV., die mit zwei kleinen Söhnen in diesem Jahr nach Schlesien kam.

Biographie

Nach dem Tode seines Vaters Bolko I. 1301 wurden dessen Besitzungen auf seine Söhne Bernhard, Heinrich und Bolko verteilt. Da sie noch minderjährig waren, standen sie zunächst unter der Vormundschaft ihres Onkels Hermann von Brandenburg, der diese durch seinen Hauptmann Hermann von Barby verwalten ließ. Nach Erlangung der Volljährigkeit regierte ab 1308 der älteste Bruder Bernhard zugleich für seine jüngeren Brüder. Heinrich wurde 1312 volljährig und erhielt Jauer mit Bunzlau, Löwenberg, Hirschberg und Schönau. Bolko erlangte die Volljährigkeit 1321 und erhielt Münsterberg sowie das Gebiet von Strehlen. Dieser begründete mit seiner Regierungsübernahme am 22. November 1321 das Herzogtum Münsterberg. 1322 gewährte er der Stadt Frankenstein das Recht der freien Ratswahl, 1335 das Willkürrecht sowie die Niedere Gerichtsbarkeit. 1331 verkaufte er den Silberberg bei dem Dorfe Schönwalde dem Kunad von Schönwalde.

In einem langjährigem Streit machte Bolko gegenüber dem Breslauer Bischof Nanker Ansprüche auf das Ottmachauer und Neisser Bistumsland geltend. Deshalb wurde er wiederholt gebannt und Münsterberg mit dem Interdikt belegt. 1333 verzichtete er auf sämtliche Rechte im Bistumsland. Nach der Belagerung Frankensteins durch den Markgrafen von Mähren, den späteren Kaiser Karl IV., anerkannte Bolko 1336 sein Land als ein böhmisches Erblehen und erhielt als Gegenleistung im selben Jahr lebenslänglichen Nießbrauch über die Grafschaft Glatz. Gleichzeitig verpflichtete sich Bolko, ohne Einwilligung der Luxemburger ein zweites Mal nicht zu heiraten. Sein Sohn Nikolaus räumte diesen das Vorkaufsrecht für sein Land ein.

Bolko II. war ein großer Wohltäter des Klosters Heinrichau. Nach seinem Tod wurde er, ebenso wie seine Frau Jutta, die ihm ein Jahr später im Tode folgte, in der Klosterkirche beigesetzt.

Literatur