Diskussion:Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
bitte streichen oder ändern
Der Satz "Ebenso können selbst defekte Geräte eine Gebührenpflicht auslösen, wenn der Defekt einfach zu beheben ist, ohne dass das Ausmaß des Defekts definiert wäre" ist falsch. Genau genommen ist es umgekehrt: im RGebStV ist der Umfang des defekts definiert, bei dem ein defektes Gerät immer noch gebührenpflichtig ist: "Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen [...] empfangen werden können."
Eine genauere Spezifizierung darf man von einem Gesetz nicht erwarten, sondern muss das der Rechtsprechung überlassen. Zu der Frage des notwendigen zusätzlichen Aufwands bei einem defekten Gerät gab es eine Reihe von durchaus widersprüchlichen Urteilen (die Richter bei uns sind frei), am sinnvollsten erschien mir das Urteil, demzufolge ein defektes Gerät als gebührenpflichtig betrachtet wird, wenn die Reparaturkosten weniger als die Hälfte des Zeitwerts des Geräts betragen. Einen Link auf dieses Urteil kann ich leider nicht beisteuern.
91.37.98.94 10:41, 24. Okt. 2007 (CEST)
Grundversorgung
Gibt es einen Grund warum nicht auf die Grundversorgung eingegangen wird? Bzw. welcher ungefaehre Anteil der oeffentlich-rechtlichen Programme tatsaechlich zu einer Grundversorgung beitraegt und welcher Anteil eher dem Bereich Entertainment zuzurechnen ist. Wenn noch Mehrere der Ansicht sind, dass hier Bedarf besteht, dann werde ich mich der Aufgabe gerne stellen. Viele Gruesse -- Stefan 13:05, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Der vom Bundesverfassungsgricht definierte Begriff der "Grundversorgung" umfasst selbstverständlich und ganz ausdrücklich auch Entertainment - schließlich wird auch darüber (IMO sogar besonders darüber!) Meinung transportiert. Ich habe vor einiger Zeit mal die Sendungen des ÖRR über mehrere Tage grob zusammengerechnet und kam dabei auf ca 5% Unterhaltung und 10% Sport (bei ARD und ZDF ist ein großer Teil der Unterhaltung und der größte Teil des Sports im ÖRR angesiedelt, aber es gibt schließlich auch ARTE, 3Sat, Theaterkanal usw). Die hier immer wieder kolportierten Aussagen über die "Musikantenstadellastigkeit" des ÖRR sind völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen - damit sollen wohl meist populistische Forderungen zur Abschaffung der Zwangsfinanzierung des ÖRR untermauert werden. 91.37.98.94 09:40, 24. Okt. 2007 (CEST)
Die Kontrolle der empfangenen Sender in der Masse
Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Akzeptanz_der_Finanzierung
„Die Kontrolle der empfangenen Sender in der Masse stellt wiederum ein praktisch kaum lösbares Problem dar.“
Diese Aussage ist falsch; dieses „Problem“ ist beispielsweise hier in den USA längst und flächendeckend gelöst. Die privaten Kabelgesellschaften stellen natürlich sicher, daß jeder Kunde nur genau die Kanäle sehen kann, für die er auch bezahlt.
Bitte diesen Satz komplett löschen. Keine Desinformation betreiben, bitte. --Vsp 04:56, 21. Sep 2006 (CEST)
- Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen: Kabelnetzbetreiber haben erstens einen klar definierbaren Kundenstamm mit ggfls. spezifischen Endgeräten im Gegensatz zu per Funkwellen allgemeinverbreiteten Inhalten. Im übrigen ist dies theoretisch auch bei hiesigen Pay-TV-Anbietern über SAT etc. umgesetzt - nur müssen die alle naselang ihre Verschlüsselungssysteme ändern - warum bloß?? Also keine Desinformation betreiben, bitte ;-).
- Im Ernst: wer empfängt heute noch Fernsehen per Funkwellen?! Sogar im Fahrzeug beginnen sich, Satellitenradios durchzusetzen.--Vsp 05:59, 8. Dez. 2006 (CET)
- @Vsp: Aha. Und wie kommunizieren die Satelliten mit den Satellitenradios? Mit Rauchzeichen? --84.138.252.169 00:06, 28. Dez. 2006 (CET)
- Im Ernst: Wenn selbst ein einzelner PAY-TV-Sender seit Jahren mit dem Verschlüsselungssystem kämpft, wie soll das dann praktisch in der Masse werden? Sollen dann alle Tuner einen Karten-Tower bekommen (für jeden Sender einen Slot, wobei man (Oma) die Zuordnung zwischen Senderplatz und Slotnummer auch noch programmieren muss) oder soll man die Fernbedienungen obsolet machen, da man bei jedem Umschalten sowieso aufstehen muss, um die Karte zu wechseln oder wie? Unser System ist nun mal sowohl seitens der Anbieter als auch der Technik etwas anders als das in den USA... --NB > ?! > +/- 08:20, 21. Sep 2006 (CEST)
- Hmm, also wir haben nur eine einzige Box in unserem Wohnzimmer hier in Kalifornien stehen, die äußerst einfach zu bedienen ist (auch und gerade von den älteren Herrschaften in unserem Haus, die ja die primäre Zielgruppe von Fernsehanstalten sind), und einen echten Mehrwert bietet (ich weiß gar nicht, ob ich ohne die flashige Benutzeroberfläche noch dazu in der Lage wäre, den richtigen Sender zu finden - naja, wir haben ja "bloß" 999 Kanäle), beispielsweise bei Bedarf auch die Programmierung des Videorecorders übernimmt, etc. Und die Box ist schon ziemlich betagt. Zeitgemäße Versionen haben eine eingebaute Festplatte, zeichnen im Hintergrund mehrere Sender auf, so daß man das Fernsehprogramm unterbrechen oder zurückspulen kann, und so weiter und so fort. Es handelt sich also schon fast um kleine Internetcomputer. Ja: der große Unterschied zu den USA ist, daß das GEZ-System jede Innovation im Rundfunkbereich verhindert. Das deutsche System ist veraltet und einem hochentwickelten Industrieland nicht würdig. Hier den USA haben wir nämlich: Konkurrenz.--Vsp 05:59, 8. Dez. 2006 (CET)
- @Vsp: Ach ja? Konkurrenz? Das TV-System in den USA ist v.a. geprägt durch nahezu monopolistische Strukturen und Meinungsmonotonie. Die TV-Berichterstattung ist fest in den Händen der herrschenden Plutokratie, sie verhindert sehr zuverlässig eine freie Meinungsbildung des Wahlvolks und sorgt dafür, dass trotz scheindemokratischer Verhältnisse die bestehende Plutokratie nicht gefährdet wird.
- Tatsächlich findet man in den USA Meinungspluralismus in den Medien erst, wenn man auch die Printmedien mit einbezieht, die wiederum nur die intellektuelle Oberschicht konsumiert. 1/3 der wahlberechtigten US-Bevölkerung "informiert" sich praktisch ausnahmslos im kostenfrei empfangbaren TV, dessen Qualität nicht über das Angebot von 9Live und Homeshopping-Kanälen hinausragt. Jedes halbwegs sehenswerte, immer aber meinungsmonopolistische TV-Angebot kostet in den USA ein Vielfaches unserer Rundfunkgebühren, ohne in der Qualität auch nur im entferntesten an unseren oder z.B. den britischen Rundfunk heran zu reichen.
- Praktisch alle zivilisierten Staaten dieser Welt haben einen meist zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Meinungspluralität und freie Meinungsbildung ermöglicht. Die USA nicht. --84.138.252.169 00:06, 28. Dez. 2006 (CET)
- Dieser ganze Absatz stellte einen groben POV dar und wurde von mir umformuliert. Es ist ja nicht so, dass da irgend eine Lobby die Grundverschlüsselung und Nutzungsabrechnung "kategroisch ablehnt" und verhindert, um die eigenen Pfründe zu sichern, sondern dass der ÖRR einen Verfassungsauftrag hat, den er als Pay-TV-Anbieter nicht erfüllen könnte. Eine Grundverschlüsselung und/oder nutzungsabhängige Abrechnung des ÖRR wäre technisch problemlos machbar, aber sie ist aus sehr guten Gründen verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Wer mehr darüber wissen will, kann ja mal den recht guten Artikel zum Lemma "Rundfunk-Urteile" lesen. --MobyDick 23:55, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Jetzt steht da: "Die technisch mögliche Kontrolle der empfangenen Sender und die Abrechnung nach Nutzung ist keine Alternative, da eine Grundverschlüsselung der Sender und Abrechnung nach Nutzung dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwiderläuft."
- Das müsste man dann aber noch anhand des Verbreitungswegs einschränken, denn die Argumente, die ein Pay-TV bei der Verbreitung über klassischen Rundfunk verbieten, ziehen allesamt nicht bei den sogenannten "neuartigen" Verbreitungswegen. Weder ist im Internet eine Konzentration der Meinung in den Händen weniger zu befürchten, noch sind die Kosten der Verbreitung eigener Inhalte prohibitiv hoch, wie es beim klassischen Rundfunk der Fall ist. Das Argument, dass es speziell beim Verbreitungsweg Internet ausschließlich um Geld geht, ist MBMN noch nirgends stichhaltig entkräftet worden.
- Die gegenwärtige implizite Interpretation, dass das BVerfgG mit seinem 6. Rundfunk-Urteil eine flächendeckende Besitzsteuer auf Produktionsmittel (PC-GEZ) zum Zwecke der ÖR-Finanzierung gutgeheißen habe, halte ich jedenfalls für reichlich gewagt. 62.134.80.57 18:33, 29. Okt. 2006 (CET)
- Dazu noch zwei Zitate aus der ARD/ZDF-Onlinestudie, bitte korrigieren, wenn ich mich irre, ich habe vorerst nur schnell drübergelesen:
- http://www.br-online.de/br-intern/medienforschung/onlinenutzung/pdf/2006-Oehmichen.pdf - "Nur 11 Prozent der Onliner hören mindestens einmal wöchentlich live im Internet Radio; fernsehen über das Internet kommt bei lediglich 2 Prozent vor [...]."
- http://www.br-online.de/br-intern/medienforschung/onlinenutzung/pdf/2006-Eimeren.pdf - 57.6% der Befragten hatten laut Tabelle 2 innerhalb der letzten vier Wochen das Internet benutzt.
- Jetzt kann man's ja zumindest grob ausrechnen (ich weiß, dass man das statistisch besser in den Griff bekommen müsste): Circa 6.3% der Bevölkerung nutzen Internetradio und 1.15% nutzen Internetfernsehen. Diese Zahlen beziehen sich dem ersten Anschein nach auf die Gesamtheit aller Radio- und Fernsehangebote im Internet, das heißt, der Anteil der Menschen, die die ör-Angebote nutzen, dürfte noch mal messbar geringer sein.
- So. Und wo war jetzt noch mal die Stelle, die angeblich belegt, dass es der ÖRR-Lobby nicht ausschließlich um die Sicherung ihrer Pfründe geht? 62.134.80.90 18:30, 10. Nov. 2006 (CET)
- Dazu noch zwei Zitate aus der ARD/ZDF-Onlinestudie, bitte korrigieren, wenn ich mich irre, ich habe vorerst nur schnell drübergelesen:
- Es gibt kein Lemma Rundfunk-Urteile, sondern nur ein lemma Rundfunkurteil und da steht nichts darüber drinnen, warum Pay-TV beim ÖRR verfassungswidrig ist. --MrBurns 08:22, 16. Nov. 2007 (CET)
- Ich denke man sollte den folgenden Satz auf jedenfall umformulieren, egal ob nach der derzeitigen Verfassung Pay-TV im ÖRR möglich ist, weil schließlich wäre eine Änderung der Verfassung möglich, also ist es POV wenn man schreibt, dass Pay-TV wegen dem Verfassungsauftrag keine Alternative ist.
- Die technisch mögliche Kontrolle der empfangenen Sender und die Abrechnung nach Nutzung ist keine Alternative, da eine Grundverschlüsselung der Sender und Abrechnung nach Nutzung dem Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwiderläuft. --MrBurns 10:09, 26. Nov. 2007 (CET)
- Der ÖRR ist kein Pay-TV-Anbieter, und die Rundfunkgebühr ist kein Entgelt für die Nutzung des ÖRR! Das hat nun mal Verfassungsrang. Was anderes wäre die Grundverschlüsselung - die wäre natürlich schon möglich. Nur: die Rundfunkgebühr würde auch für diejenigen nicht entfallen, die keinen ÖRR-Dekoder haben und nur Privat-TV empfangen können; und der ÖRR würde auch nicht wie der ORF Kosten bei Ausstrahlungsrechten sparen, denn bei der großen Zahl deutscher Bürger spielen die paar Österreicher udn Schweizer keine große Rolle, die zusätzlich in den Genuss des deutschen ÖRR kommen. Eine Grundverschlüsselung würde also dem ÖRR gar nix bringen - diskutiert wird das nur, weil Pro7 und RTL ihre Angebote gerne in Billig-Pay-TV umwandeln möchten, aber befürchten, dass niemand ihre Decoder kauft, wenn der ÖRR weiter ohne Decoder unverschlüsselt zu empfangen ist. 91.37.114.219 19:45, 5. Dez. 2007 (CET)
- Trotzdem sollte man das umformulieren, weil die Verfassung ist kein Naturgesetzt sondern kann geändert werden. --MrBurns 21:33, 5. Dez. 2007 (CET)
- Der ÖRR ist kein Pay-TV-Anbieter, und die Rundfunkgebühr ist kein Entgelt für die Nutzung des ÖRR! Das hat nun mal Verfassungsrang. Was anderes wäre die Grundverschlüsselung - die wäre natürlich schon möglich. Nur: die Rundfunkgebühr würde auch für diejenigen nicht entfallen, die keinen ÖRR-Dekoder haben und nur Privat-TV empfangen können; und der ÖRR würde auch nicht wie der ORF Kosten bei Ausstrahlungsrechten sparen, denn bei der großen Zahl deutscher Bürger spielen die paar Österreicher udn Schweizer keine große Rolle, die zusätzlich in den Genuss des deutschen ÖRR kommen. Eine Grundverschlüsselung würde also dem ÖRR gar nix bringen - diskutiert wird das nur, weil Pro7 und RTL ihre Angebote gerne in Billig-Pay-TV umwandeln möchten, aber befürchten, dass niemand ihre Decoder kauft, wenn der ÖRR weiter ohne Decoder unverschlüsselt zu empfangen ist. 91.37.114.219 19:45, 5. Dez. 2007 (CET)
Akzeptanz/VG/Aldi-Urteile
Das erwähnte Urteil, das der HR gewonnen hat wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. http://www.123recht.net/article.asp?a=17588 217.83.42.224 00:08, 29. Mär. 2007 (CEST)
Im Wiki-Artikel wird behauptet, dass BVerGE hätte 1987 in einem Urteil festgestellt, die öffentlich-rechtliche Rechtsform sei nicht zwingend vorgeschrieben.
Ich habe das besagte 5. Rundfunkurteil des BVerGE grad durchgearbeitet und finde keine Hinweise, die diese Interpretation rechtfertigen würden.
Bitte entsprechenden Satz und Folgesatz löschen.
Desweiteren ist es zwar korrekt, dass die Rechtsform des Rundfunks in Deutschland nicht im Grundgesetz vorgeschrieben ist, das BVerGE hat in seinen Urteilen allerdings Rundfunk als öffentliche Aufgabe anerkannt (1961) und diverse Ansprüche an ihne und seine Organisationsform gestellt (Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen, Ungewerblichkeit etc.) und seine Organisationform als öffentlich-rechtlich bestätigt.
Diesen Satz also am besten auch streichen, da irreführend.
- Nein, der Satz ist nicht irreführend, und er trifft zu. Und man könnte die Forumulierung sogar noch ausdehnen: der vom BVerfG geforderte Meinungspluralismus könnte nicht nur so wie jetzt in einem binnenpluralistisches System gewährleistet werden, sondern auch außenpluralistisch, wie es in den Niederlanden formal der Fall ist und in Italien informell. Interessant ist der Satz jedoch insbesonders als Hinweis auf die Entwicklung in der Schweiz, wo die früher öffentlich-rechtliche SRG zu einem privaten Verein umformiert wurde, aber natürlich immer noch denselben Auftrag hat. 91.37.98.94 10:04, 24. Okt. 2007 (CEST)
- Zum Thema Schweiz: stimmt, die SRG wurde bereits 1991 durch Volksentscheid (ich habe mich vor kurzem mit einem Schweizer über dieses Thema unterhalten) von der öffentlich-rechtlichen Rechtsform in eine privatrechtliche Rechtsform (gemeinnütziger Verein, und damit nicht auf Kommerz aus) umgewandelt. Die Sendelizenz für die SRG - in der Schweiz Konzession genannt, wird vom Bundesrat immer nur auf 4 Jahre befristet vergeben und muss dann jeweils neu beantragt werden. Interessant ist auch, dass sowohl Österreich als auch die Schweiz ihre Rundfunkgebühren durch privatrechtlich organisierte Organisationen (Österreich GIS GmbH, Schweiz Billag) eintreiben lassen dürfen / können, wie auch immer :) --Holger 16:07, 7. Feb. 2008 (CET)
Akzeptanz der Programme
Also ich denke es besteht doch ein erheblicher Unterschied darin etwas zu schauen fuer das man sowieso Gebuehren zahlt oder Geld fuer etwas zu zahlen, weil es einen interessiert. -- Stefan 13:05, 25. Sep. 2007 (CEST)
- Nur: Du entscheidest gar nicht, nur das zu sehen, was Dich interessiert. Ich beispielsweise glaube kaum, dass die überwiegende Mehrheit der US-Amerikaner so sehr an der politischen, kulturlelen und religiösen Meinung von Rupert Muerdoch interessiert ist, dass sie ausschließlich die durch Murdochs Meinung gefärbten TV-Sendungen sehen wollen. Sie sehen aber ausschließlich die durch Murdochs Meinung gefärbten TV-Sendungen.
- Damit das bei uns nicht passiert, damit Politik bei uns nicht zu Scheingefechten der Plutokratie verkommt, und damit Demokratie bei uns keine Showveranstaltung wird wie in den USA, wo ausschließlich Millionäre darum wettstreiten, mit möglichst hohem TV-Werbe-Etat möglichst viele Wähler für sich zu gewinnen, gibt es bei uns und in praktisch allen anderen zivilsierten Staaten dieser Welt einen auf die eine oder andere Weise zwangsfinanzierten ÖRR. 91.37.98.94 09:49, 24. Okt. 2007 (CEST)
Was noch fehlt
Bezüglich der Gebührendiskussion vermisse ich im Artikel einen Hinweis auf die Gesamteinnahmen des öffentlich rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Man könnte die Entwicklung der Einnahmen in einer Tabelle darstellen. Interessant wäre auch ein Vergleich mit den Budgets ausländischer Rundfunkanstalten. Das wäre zum Verständnis der Gebührenkritik ausgesprochen wichtig.
- In diesem Fall ist ein Klick auf den Link Rundfunkgebühren (erster Wikilink unter dem Punkt 'Finanzierung') das Mittel der Wahl... --NB > ?! > +/- 13:03, 9. Apr. 2007 (CEST)
- Da steht über die Gesamteinnahmen auch fast nichts drin. Komisch, wo doch jedem die Kinnlade herunterfällt, wenn er hört, dass z.B. das Deutschlandradio zur Finanzierung von zwei Programmen 180 Millionen Euro jährlich zur Verfügung hat... --129.206.185.117 15:28, 15. Apr. 2008 (CEST)
Auch interessant auf der Einnahmenseite: Im Jahr 2007 nahmen die ÖRR durch die PC-Abgaben lediglich 4 Mio. Euro ein. 91.65.198.181 22:54, 18. Mai 2008 (CEST)
Aktuell
Das Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission ist zu einem Ende gekommen. Ich habe beim Internet einige Ergänzungen eingefügt. Dort ist das gesamtem Verfahren allerdings falsch aufgehoben, weil es bei der Feststellung der nicht Wettbewerbskonformen Finanzierung vor allem um die bisherige nichttrennung von kommerziellen und nichtkommerziellen Aktivitäten ging. Also um Rechteweiterveräußerung, Werbung, Sponsoring etc. - diese ist im Internet ohnehin für den Ö-R Rundfunk untersagt. Vielleicht sollte das ein eigener Absatz werden?
Grüße Stefan3
- NB, Du scheinst viel zu tun zu haben, dennoch wäre eine kurze Notiz hier schön gewesen. Die Aussage "Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt" ist nicht richtig. Die Kommission hat die Finanzierung als "Beihilfe" eingestuft, aber als Altbeihilfe (vor Gründung der EG). Beihilfen können nämlich auch gerechtfertigt sein, wenn ein wichtiges Ziel dahinter steht (doch da kenne ich mich nur oberflächlich aus). Doch das Alles bei Internet zu parken ist falsch, denn Internet gabs da noch nicht. Also noch mal die Anregung eine Überschrift Beihilfeverfahren (o.ä.) zu setzen! Grüße Stefan3 (Der vorstehende Beitrag stammt von 84.178.80.58 --NB > ?! > +/- 13:41, 3. Mai 2007 (CEST)
- Es wäre vermutlich einfacher, wenn Du dich einloggen würdest - dann hättest Du nämlich die Meldung bekommen, dass ich dir sogar explizit einen Hinweis auf meine Überarbeitung auf deine Diss geschrieben habe ;-)...
- Ansonsten vertraue ich nur belegten Inhalten - hättest Du Quellen angeführt, welche deine Aussagen (Finanzierung nicht EU-konform) belegten, hätte ich dies in die Darstellung meiner angeführten Quelle (Finanzierung EU-konform, daher kein offizielles Verfahren) einarbeiten können. Allerdings geht es bei Verfahren/Beschwerden/etc. ja immer nur um unzulässige, nicht um zulässige Dinge (wozu eben auch Altbeihilfen gehören, die nach EU-Recht wohl doch zulässig, also mit diesem vereinbar sind - denn auch Ausnahmeregeln sind Bestandteil des Rechtssystem), - also war deine Aussage ("prinzipiell unvereinbar") für den Leser zumindest irreführend, wenn die Vorprüfung Gegenteiliges ergeben hat... --NB > ?! > +/- 13:41, 3. Mai 2007 (CEST)
- Sorry, aber dein FAZ Redakteur war wohl ein bisschen von den Informationen verwirrt, die die ARD schon Tage vorher über den Ausgang des Verfahrens verbreitet hat, oder hatte das Ergebnis aus der Tagesschau Meldung zusammengefasst. "Die Kommission bekräftigt mit dieser Entscheidung ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Zugleich zeigt sie auf, welche Voraussetzungen die künftige Regelung erfüllen muss und nimmt die Verpflichtungsangebote der deutschen Behörden an, da sie geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen." http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/543&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en 217.83.71.52 21:16, 5. Mai 2007 (CEST)
- Naja, ganz so dramatisch war es nun schon nicht, wie sich aus der dazugehörenden Anfrage der Komission ergab - es ging -soweit ich das entnehmen kann- um Abgrenzungsunklarheiten („...Mit den Untersuchungen wird das Vorrecht der Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt, öffentlich rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren...“, „...Die Kommission stellt nicht in Frage, dass diese Anstalten Online-Dienste als Teil ihres Grundversorgungsauftrages anbieten....“), die im gegenseitigen Einvernehmen durch entsprechende Regelungspräzisierungen ausgeräumt werden konnten. Hinzu kommt, dass vor DE bereits FR, IT, SP und POR untersucht wurden und aktuell mit DE auch NL und IR kontrolliert wurden (ohne dass es irgendwo zu konkreten formalen Verfahren kam), es sich also um einen relativ normalen, von den Konkurrenten initiierten Vorgang handelte... --NB > ?! > +/- 21:36, 5. Mai 2007 (CEST)
- Dramatisch? "Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt " und "nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar" sind 2 entgegensetzte Dinge. ÖR+Gebühren an sich, stand nie zur Diskussion. 217.83.71.52 22:20, 5. Mai 2007 (CEST)
- Können wir auch definieren, was nicht mit dem EU-Recht vereinbar war? Die Vorwürfe lauteten doch, dass die Beihilfen unzulässig seien und das Ergebnis war, dass unklare Formulierungen nicht EU-konform waren und präzisiert bzw. formal nachgebessert werden müssen. Von daher sehe ich den den von Dir zititerten Passagen keinen Widerspruch... --NB > ?! > +/- 20:33, 6. Mai 2007 (CEST)
- Dramatisch? "Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt " und "nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar" sind 2 entgegensetzte Dinge. ÖR+Gebühren an sich, stand nie zur Diskussion. 217.83.71.52 22:20, 5. Mai 2007 (CEST)
- Naja, ganz so dramatisch war es nun schon nicht, wie sich aus der dazugehörenden Anfrage der Komission ergab - es ging -soweit ich das entnehmen kann- um Abgrenzungsunklarheiten („...Mit den Untersuchungen wird das Vorrecht der Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt, öffentlich rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren...“, „...Die Kommission stellt nicht in Frage, dass diese Anstalten Online-Dienste als Teil ihres Grundversorgungsauftrages anbieten....“), die im gegenseitigen Einvernehmen durch entsprechende Regelungspräzisierungen ausgeräumt werden konnten. Hinzu kommt, dass vor DE bereits FR, IT, SP und POR untersucht wurden und aktuell mit DE auch NL und IR kontrolliert wurden (ohne dass es irgendwo zu konkreten formalen Verfahren kam), es sich also um einen relativ normalen, von den Konkurrenten initiierten Vorgang handelte... --NB > ?! > +/- 21:36, 5. Mai 2007 (CEST)
- Sorry, aber dein FAZ Redakteur war wohl ein bisschen von den Informationen verwirrt, die die ARD schon Tage vorher über den Ausgang des Verfahrens verbreitet hat, oder hatte das Ergebnis aus der Tagesschau Meldung zusammengefasst. "Die Kommission bekräftigt mit dieser Entscheidung ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Zugleich zeigt sie auf, welche Voraussetzungen die künftige Regelung erfüllen muss und nimmt die Verpflichtungsangebote der deutschen Behörden an, da sie geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen." http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/543&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en 217.83.71.52 21:16, 5. Mai 2007 (CEST)
Multicast & Grundsätzliches zum Angebot
Durch Internet Multicast wäre die Gebührenbestimmung einfacher, da sich dort bei gemeinsam genutztem Datenstrom dennoch die Verbindungen individuell nachweisen lassen... Vielleicht mal unter Kritik einpflegen?
Im übrigen ist mir immernoch nicht klar, weshalb unter Verletzung des Sozialstaatsprinzip (diesesmal durch den Staat selbst) ein derartiger Haufen von Sendungen finanziert werden soll (die Kritik geht zwar schon etwas in die Richtung, aber irgendwie läuft sich dann das Argument tot und man weiß einfach nicht, was sich der Staat nun wieder denkt; da steht dann was von Marktanteil (ist der Verfassungsauftrag denn, den privaten Sendern Konkurrenz zu machen?) und von Glaubwürdigkeit (da ist der Staat ja mit seinen 1000 EKT Serien pro Jahr ganz am Ende anzusiedeln, so dass man als halbwegs vernünftiger Mensch dem dümmlichen Geträllere gar keinen Glauben schenken kann)). Da steht dann auch was von Verfassungs-Auftrag, aber was soll an "Mutantenstadl" oder "WIth-SOh?" nun einem Verfassungs-Auftrag entsprechen? --213.54.167.185 08:35, 11. Mai 2007 (CEST)
- Und was willst Du mit dem individuellen Nachweis dees Empfangs bezwecken? Ich kann mir nur vorstellen, dass Du damit wieder die ewige Forderung nach individueller Abrechnung des Empfangs aufwärmen willst, dass also der ÖRR sich beim Internet zu einem Pay-TV-Anbieter entwickeln soll. Diese Diskussion ist doch schon vor Jahren ad acta gelegt worden: der ÖRR könnte als Pay-TV-Anbieter seinen Verfassungsauftrag nicht erfüllen.
- Wohlgemerkt: ich bin gegen die Gebühr auf Internet-PCs, aber solange das Gebührensystem nicht ganz grundlegend überarbeitet wird und solange die Gebühr noch nach der Bereithaltung einzelner Geräte bemessen wird, solange muss zwingend auch eine Gebühr auf Internet-PCs erhoben werden, wenn Rundfunk in nennenswertem Umfang via Internet empfangen wird.
- 91.37.98.94 09:56, 24. Okt. 2007 (CEST)
Zitat raus!
Was hat denn die Meinung eines einzelnen hier zu suchen?? Hier sollten Fakten rein und nicht persönliche Ansichten! Und wenn Meinungen, dann doch mindestens zwei verschiedene. So wie es jetzt da steht ist es extrem unneutral! --88.76.209.195 10:59, 7. Jul. 2008 (CEST)