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Bürgergesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Nach der Lehre der Dreigliedrigkeit besteht die Gesellschaft aus Staat, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft oder auch 3. Sektor

Politik wird in allen drei Bereichen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten und mit den jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen betrieben.

Staatliche Handlungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, haben dafür aber das Gewaltmonopol als Rückhalt. D.h. staatlicherseits kann nichts unternommen werden, das keine Rechtsgrundlage hat (zumindest im Rechtsstaat).

Wirtschaftliche Handlungen sind auf Gewinn orientiert, ihr Aktionspotential wird durch das verfügbare Kapital bestimmt. Alles, das keinen Gewinn verspricht, wird unterlassen.

Zivilgesellschaft findet überall dort statt, wo es (noch) keine Rechtsgrundlage gibt und wo kein finanzieller Gewinn erwartet werden kann, ihre große Ressource ist die Freiwilligkeit.

In Österreich wurde die Diskussion durch die Regierungsbildung (ÖVP/FPÖ) im Februar 2000, die mit einem politischen Rechtsruck einhergeht, ausgelöst.