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Wikipedia Diskussion:Bildrechte

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verwandte Artikel, siehe auch: Wikipedia:Bilder, Wikipedia:FAQ Rechtliches, Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht

Frühere Beiträge

Es wird dringend empfohlen im Archiv der früheren Beiträge zu stöbern und zu schauen ob die eigene Frage bereits beantwortet wurde:

Inhaltsverzeichnis 1 Schutzrechte und alte Fristen 2 Magdeburg-Link 3 Museen und Hausrecht 4 Zum Artikelstand: 14. Juli 2004 - 19:00 5 Panoramafreiheit 6 Bildrechte der Archive 7 Schutzfristen bei einfachen Lichtbildern 8 Selbst geschossene Fotos privaten Besitzes 9 Editionsschutz - editio princeps 10 Luftbildaufnahmen 11 Schutzdauer bei Fotos vor 1959 12 Screenshots aus Microsoft-Programmen 13 Gemeinfreiheit nach der Gesetzesänderung von 1995 14 Rechte von Eigentümern von Foto-Originalen und Abzügen 15 Alte Karten aus hist. Atlas 16 Ars Electronica Logo 17 US-Government Werke hierzulande NICHT Public Domain 18 Depp und Ryder 19 Briefmarken (Faröer) 20 Bildrechtevermerk auf Webseiten 21 Bitte mithelfen! Rechtsfragen im Meta strukturieren 22 Alte Drucke im WWW - Datenbankschutz

Inhaltsverzeichnis 1 Genehmigungsfreier Abdruck: PD? 2 "copyright-free" 3 Bild vom Bild 4 Recht am eigenen Bild 5 Bildrechte: Irische Präsidentin 6 Briefmarken (Deutschland, Argentinien) 7 Internationale Bildrechte und die Wikipedia als GNU-Projekt 8 Schutzrechte bei Reproduktionen (Gemälde usw.) 9 Schutzdauer bei Fotos: Lichtbilder oder Lichtbildwerke 10 Bildrechte - Abtretung 11 Uneindeutige Zustimmung 12 Freigabe von Warenzeichen 13 Kartendaten 14 Anfrage an die ESA 15 aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 27. August 16 aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder 23. Sept. 17 Russische/Sowjetische Bilder 18 Aus Büchern scannen 19 Fotos von öffentlichen Schautafeln 20 Alte Aktien 21 Bild:Klas Pontus Arnoldson.jpg 22 Anstoss nehmen ... GNU 23 Kriegskasse 24 Hilfe, diese Seite wird zu gross 25 Eigene Bilder unter PD 26 Geschmacksmusterrecht 27 Fahndungsfotos

Inhaltsverzeichnis 1 Schutzfristen von Fotos nach deutschem Recht (Zusammenfassung) 2 Klagerisiko 3 Screenshots (aus Löschkandidaten/Bilder) 4 Olympische Ringe (aus Löschkandidaten/Bilder) 5 Datenbankschutz oder nicht? 6 Modelle 7 Wittgenstein, Swansea, 1947 - Problemfall? 8 Exponate Naturkundlicher Museen 9 Geschichte des Schutzes ... 1995 10 Pressebilder eines Unternehmens - Verwendung in Wikipedia erlaubt? 11 Freigabe eigener Bilder ohne Rechteaufgabe 12 Bilder/Werke nur für die Verwendung innerhalb von Wikipedia lizensieren? 13 Mathematische Graphen / Darstellungen 14 Fotografie eines (zeitgenössischen) Gemäldes 15 Scans alter Bilder aus neuem Buch 16 Alte Postkarten in Wikipedia 17 Flächige Kunstwerke 18 Standbild aus ARD-Tagesthemen mit Wikipedia-Logo 19 Datenbank 20 Creative Commons -by- Namensnennung 21 Bildrechte beachten! 22 Führer zu Open-Content-Lizenzen 23 Russland 24 Nachgezeichnetes SPD Logo 25 Bilder Musikfestival 26 mal andersrum gefragt: Was bedeutet die GNU-FDL konkret für Fotos? 27 Uraltes Foto von Gregor Mendel 28 Reproduktionsfotografie in Frankreich 29 Bildzitat in Österreich 30 Englisches Template zu Fotos en:Template:PD-Germany 31 Fotografierverbote auf Bahnhöfen und Verkehrsanlagen 32 Euro-Münzen und -Banknoten

Inhaltsverzeichnis 1 Zum Artikel 1.1 Panoramafreiheit 1.2 Mitterand und Kohl 1.3 Weitere Hilfs-Seite, die aber leider Unsinn enthielt 2 Wiederaufleben von Schutzrechten an Fotos 1995 3 Grundsätzliche Probleme 4 Meinungsbild bezüglich der Bild-Copyright-Problematik 4.1 Kommentare 4.2 Ich war jung und brauchte das Bild 5 Umzug dieser Seite 5.1 Zusammenfassung und Vorschlag 6 Bild für Artikel Warjag 7 Debatte: Kriterien bei einer Änderung des Meinungsbilds 8 ...verfälscht, oder verfälschte.... 9 Jetzt aber! 10 http://www.lexikon-der-wehrmacht.de 11 Bilder aus der Website von Smithsonian Institution Libraries 12 United States Library od Medicine 13 Urheberrechtsverletzung, aufgrund von nicht greifender Panoramafreiheit 14 Person der Zeitgeschichte+Pressefreiheit 15 Bildzitate von Firmenlogos 16 Angeblich abgelaufene Schutzfrist bei Bildern bis 1985 17 Scans aus neueren Büchern 18 Bild:SdKfz164-Nashorn.jpg 19 Neues Meinungsbild einholen aber wie? 20 Euromünzen 21 Neues Meinungsbild 22 Nochmals Panoramafreiheit, hier Ernst Barlach 23 Markenlogo auf einem Foto 24 Lizenz eines ursprünglich PD dann arber berarbeiteten Bildes 25 Briefmarken fotographieren und einbinden 26 Bild:Jungpionierausweis aussen.jpg 27 Alte Ansichtskarten? 28 Bild eines Ipaqs? 29 Panoramafreiheit 30 Selbsterstelltes Fensterbild der Comic-Figur "Hobbes" 31 Totale Verzweiflung 32 Swing tanzen verboten.jpg 33 Screenshots aus der englischsprachigen Wikipedia?

Leider lässt der Artikel einige fragen offen. Besonders in welchen Länder es überhaupt gilt und was ist wenn die Person unbekannt ist und somit nicht um Erlaubnis gefragt werden kann. Um Bilder wie [1] oder [2] wäre es wirklich schade, zumal Babasteve nur einen normalen account bei flickerl hat und damit jetzt für jedes Foto das er hochläd (nur 100 umsonst) eines aus der Datenbank verschwindet. -guety 23:06, 16. Feb 2005 (CET)

Erstens recherchiere doch bitte erst selbst und bringe deine Kenntnisse dann in den Artikel ein. Bist du nicht Manns genug, z.B. "model release" ggf. in Verbindung mit anderen Suchworten in Google einzugeben? Zweitens: Persönlichkeitsrechte gibt es mit vielen Varianten grundsätzlich weltweit. Wenn es sich nicht um eine prominente Person handelt und keine Zustimmung vorliegt, lautet die Devise: Finger weg. Drittens: Es ist auch um unendlich viele andere Bilder schade, die aufgrund unseres Meinungsbilds nicht hier veröffentlicht werden können. --Historiograf 20:17, 19. Feb 2005 (CET)
Erstens halte ich es für einen Fehler von einem Laien wie mir ergoogltes in Artikel einzutragen, da ich in dieser Sache nicht zwischen Unsinn und Richtigen unterscheiden kann. Zweitens: Danke das wollte ich wissen. Drittens: Wann gab es ein Meinungsbild über das Recht an eigenem Bild? -guety 05:33, 20. Feb 2005 (CET)

Software-generierte Karten

Habe einige Karten erzeugt, siehe Kategorie:GFDL-Bild-GMT mit der Software GMT, siehe Kategorie_Diskussion:GFDL-Bild-GMT. Benutzer:Stern stellt nun die berechtigte Frage, ob sich das mit GDFL deckt, denn die Software selbst ist Gnu, aber für die Topographie habe ich externe Daten benutzt: vom GLOBE Project des National Geophysical Data Center: http://www.ngdc.noaa.gov/mgg/topo/globe.html Die schreiben zum copyright: http://www.ngdc.noaa.gov/ngdcinfo/privacy.html#copyright. Reicht das für WP? --Captain Blood 23:33, 16. Feb 2005 (CET)

Geo- und Topographische Daten sind nicht urheberrechtlich schützbar, da keine Schöpfungshöhe. Bei Karten kann nur die Gestaltung und die Zusammenstellung geschützt werden, nicht aber die zugrundeliegenden Geodaten. Insofern sind die GMT-Karten imo problemlos nutzbar. -- Sansculotte - ? 23:23, 26. Feb 2005 (CET)

vg-bild-kunst mahnt für französische architekten ab

die VG Bild-Kunst hat im mai 2004 die deutsche website Structurae wegen (teilweise selbstgemachter) bilder von werken einiger französischer architekten abgemahnt. genannt wurden Paul Andreu, Roger Taillibert, Le Corbusier u.a.

da die formulierung dort etwas unklar ist, verstehe ich nicht, ob es sich bei den inkrimierten bildern nur um (nichtöffentliche) innenansichten handelt (die auf dieser website jedenfalls die minderheit ausmachen) oder ob das eventuell etwas mit der in frankreich nicht vorhandenen panoramafreiheit zu tun hat. letzteres wäre sehr unangenehm, da dann bilder wie Datei:DSC 1425-p01-co-ronchamp-01.jpg und Datei:Villa Savoye 2.jpg in frage stünden. also nur zur sicherheit sei mir die dumme frage erlaubt, ob die nutzung solcher fotos, die in frankreich nicht erlaubt ist, in deutschland okay ist? oder gibt es da irgendwelche ekligen gegenseitige-anerkennung-automatismen?

grüße, Hoch auf einem Baum 04:40, 17. Feb 2005 (CET)

Es ging wohl um Innenansichten. Aber es ist ein schönes Beispiel wie frei ein freies Foto sein kann. Oder andersrum: Wenn man was erkennen kann ist schon verdächtig und müsste eigentlich gelöscht werden -- Stahlkocher 16:09, 17. Feb 2005 (CET)

Gff. sachdienliche Hinweise auf die Disk.seite zu Panoramafreiheit eintragen. Stahlkochers Sarkasmus führt uns in diesem Fall leider nicht viel weiter. --Historiograf 20:26, 19. Feb 2005 (CET)

Andere Bildlizenzen

Ich bin gerade über einige Bilder gestolpert, bei denen ich mir nicht sicher bin wie sie lizenstechnisch mit unseren Regeln übereinstimmen:

In der englischen Wikipedia und in den Commons gibt es für beide entsprechende Bausteine, bei uns jedoch nicht. Weder in Wikipedia:Bilder noch Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder konnte ich Hinweise darauf finden. Können die Bilder hier drinbleiben (was ich befürworte) und wenn ja, wie soll man sie taggen? Bild-GFDL ist jedenfalls falsch. --dbenzhuser 15:30, 17. Feb 2005 (CET)

Wenn das Bild in Commons liegt brauchen wir gar keinen Lizenztag - Wenn es in der englischen Wikipedia liegt und in de benutz werden soll, einfach in den Commons hochladen. Falls Merkwürdigkeiten bemerkt werden, am besten bei den entsprechenden Benutzern nachfragen, die das Bild hochgeladen haben.--Habakuk <>< 22:57, 17. Feb 2005 (CET)

Wappen - Stadt hat zugestimmt - verwirrt....

Hallo,

die von mir kontaktierte Stadtverwaltung hat der Verwendung ihres Wappens in Wikipedia folgendermaßen zugestimmt: "Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, das Wappen für den von Ihnen vorgesehenen Zweck zu verwenden."

Mittlerweile habe ich mich durch endlose Rechte-, Lizenzhinweis-und Vorlagenseiten gelesen. Es gibt soviel Infos, dass mir die Lage jetzt noch immer nicht klar ist.

Reicht die Zustimmung der Stadt, um das Wappen in Wikipedia zu nutzen?

Total ratlose Grüße --Toki3001 18:39, 18. Feb 2005 (CET)

Das Zitat liest sich schon merkwuerdig. Wuerde mich nicht wundern, wenn der Bearbeiter die Lizenz unter der das Wappen veroeffentlicht werden soll nichtmal gelesen hat...
Aber wenn du die Lizenz ausdruecklich in deiner Anfrage erwaehnt hast, dann ist es IMO eine Zustimmung. --Boris23 讨论 18:43, 18. Feb 2005 (CET)

Panoramafreiheit

Da ich mich (noch) nicht sehr ins Urheberrecht vertieft habe, waren mir die genauen Bestimmungen der Panoramafreiheit unbekannt. Doch offensichtlich ist es so, dass diese zwar Außenaufnahmen gestattet, aber nur an frei zugänglichen Orten, ohne Hilfsmittel wie zB Leitern und va nicht von anderen Gebäuden (wie zB eines Kirchturms) aus. So wie ich das nach Stichproben sehe, gibt es aber hunderte solcher Fotos in der Wikipedia, zum Beispiel in den Artikeln Berlin (Mauerfoto) und Nürnberg (von der Festung aus). Wie soll denn nun in solchen Fällen verfahren werden? --Moguntiner 19:27, 18. Feb 2005 (CET)

Wie ich bereits mehrmals anführte sind lediglich Fotos wirklich frei, auf denen nichts zu erkennen ist. Nach weiteren Stichproben muss ich auch feststellen, das es mehrere hundertmale Lemmas mit Markennamen benutzt wurden. Außerdem hat irgend so ein Hirsel für das Wikipedia-Logo Markenschutz beantragt, das werden wir dann wohl morgen mit Gewalt von der Hauptseite löschen müssen. Und wenn du es gar nicht aushällst nimmst du die Fotos und lädst sie alle auf die commonas und malst als Copyright-Tag US-PD dran. Sollte deine Frage auf meine etwas dünnen Nerven geplumpst sein bitte ich das zu Entschuldigen: Am besten gar nichts, bis jemand kommt, der Beweisen kann das dieses oder jene Foto tatsächlich gegen die Panoramafreiheit verstößt. -- Stahlkocher 20:14, 18. Feb 2005 (CET)
Kein Grund zur Entschuldigung notwendig, ich habe mir vorher Bildrechte-Diskussionen durchgelesen und kann einen gewissen Stressfaktor nachempfinden ;-). Mir erschien nur gerade dieser Punkt nocheinmal bemerkenswert, da ich selber vorhatte, Bilder aus solcher Perpektive zu machen. Die Mühe würde ich mir sparen, wenn sich alle diese Bilder dann als URV herausstellen würden. Wie auch immer...lang lebe das Urheberrecht--Moguntiner 20:39, 18. Feb 2005 (CET)
Halt, ihr übertreibt. Bei der Panoramafreiheit geht es um urherrechtlich geschützte Werke. Das betrifft in den Beispielen höchstens die Graffiti auf der Mauer, und ich glaube kaum das das Probleme gibt, zumal nicht das Hauptmotiv. Die Stadtansicht von Nürnberg ist sicher nicht geschützt. Soweit ich verstanden habe ist das gut für uns, im Gegensatz zu Frankreich ohne Panoramafreiheit, wo die Beleuchtung des Eiffelturms urheberrechtlich geschützt ist. -guety 20:51, 18. Feb 2005 (CET)
Im Artikel wird es am Olympiastadion erklärt...... achso, der Speer ist ja auch noch keine 70 Jahre tot. Dennoch sollte das präziser sein. Danke auf jeden Fall.--Moguntiner 20:55, 18. Feb 2005 (CET)
Und immer dran denken: Keine Innenaufnahmen in Neubauten!!! - Stahlkocher 21:36, 18. Feb 2005 (CET)
Nicht mal in allen Altbauten...leider.--Moguntiner 21:46, 18. Feb 2005 (CET)
Eigentlich auch garkeinen Altbauten. Aber wenn ich mir das hier so ansehe wundert es mich etwas warum ihr euch sorgen macht. Wurde denn jemals etwas gelöscht, ausser es wurde dazu expliziet durch den Rechteverweser aufgefordert? Das einzige Beipiel das mir einfällt ist Benutzer Diskussion:Thomas Ihle#Museumsfotos. -guety 21:55, 18. Feb 2005 (CET)
Wenn es nicht eindeutig als Urheberrechtsverletzung zu erkennen war sollte ich dazusagen. -guety 21:58, 18. Feb 2005 (CET)

Auch hier gilt: Sachdienliche Hinweise zum Artikel Panoramafreiheit, der dazu ja eine Wissenssammlung sein soll, auch auf dessen Diskussionsseite hinterlassen oder verlinken. Ist das denn so schwer, ein wenig Disziplin zu halten und nicht einfach irgendwo rumschmieren, ohne dass man sich Gedanken macht, ob es nicht dringend erforderlich wäre, auch an anderer Stelle einen Verweis vorzusehen? Bei der Panoramafreiheit ist das Veränderungsverbot zu beachten, was wir lieber nicht auf seine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der GNU FDL überprüfen wollen ... - Grundsätzlich würde ich bei der Panoramafreiheit mal die Kirche im Dorf lassen und beim Standpunkt beide Augen zudrücken. ist aber meine unmassgebliche Meinung. --Historiograf 20:43, 19. Feb 2005 (CET)

Wann ist ein Maler gestorben?

Hi, ich hab die allgeimen Frage: Ab wann gilt ein Maler als gestorben, wenn man sein wirkliches Lebensdatum nicht herausfinden kann. Im konkreten Fall geht es um das Bild [[5]] Es wurde 1906 von Wilhelm Zimmer gemalt. Ich konnte aber nciht herausfinden, wann dieser Maler gestorben ist. Der Dargestellte (Friedrich von Bodelschwingh der Ältere ist auf jeden Fall schon über 70 Jahre tot, aber ich meine mich zu erinnen, dass das unerheblich ist bei den Copyrights für Bilder. Also hab ich mal gerechnet, ist der Maler vor 1935 gestorben, ist das Bild PD. Wie kann ich jetzt herausfinden, wann er gestorben ist? Ich hab im Internet nichts über ihn gefunden. Und dann ist da noch diese Seite: [[6]] Kann mir jemand helfen? Das Bild non v. Bodelschwingh ist nämlich wirklich schön und eins der einzigen! --devilygirly 20:32, 19. Feb 2005 (CET)

Tja gestorben ist er dann, wenn er tot ist, hehe. Es gibt leider keine Faustregel, wann er als risikolos als 70 Jahre tot betrachtet werden kann, abgesehen davon, dass man natürlich davon ausgehen kann, dass er älter als 10 Jahre war, als er das Bild gemalt hat und sicher nicht länger als 110 Jahre gelebt hat *grins*. Rechtlich ist eine andere Schätzung leider ganz und gar unerheblich, unsere riesigen Probleme bei der Ermittlung von Lebensdaten kümmern Urheberrechtler leider ganz und gar nicht. Tipp: schau in ein gedrucktes grosses Kunstlexikon oder bitte eine grosse Kunstbibliothek per Mail um Hilfe bei den Lebensdaten von Wilhelm Zimmer. Es gibt auch viele spezielle gedruckte Künstlerlexika, die stehen in Fachbibliotheken. Nur ein winziger Bruchteil relevanten Wissens ist im Web. LG --Historiograf
Tja sieht nicht gut aus, wenn es dieser Wilhelm Zimmer ist:

Name: Zimmer, Wilhelm Carl August Geburtsjahr: 1853 Sterbejahr: 1937 Beruf: Genre-Maler Quelle: Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart / herausgegeben von Ulrich Thieme und Felix Becker. - Leipzig: Seemann, 1907-1950. - 37 Bde oder http://www.artrenewal.org/asp/database/art.asp?aid=690 --Historiograf 20:57, 19. Feb 2005 (CET)

Wilhelm Zimmer. Ich überlege mir, was die Lemo-Leute mit dem Copyright angefangen haben. Oder andersherum: Wenn die fudeln.....-- Stahlkocher 21:26, 19. Feb 2005 (CET)

Wir sind in einer anderen Position als die Lemoleute. Wir haben hier andere Grundsätze und Bedingungen. Wenn du in 2 Jahren die ersten 10 Bildrechte-Abmahnungen zahlen möchtest, bitteschön (ich klinge schon wie Simplicius *grrr*) ... --Historiograf 22:35, 19. Feb 2005 (CET)

Pah, §51 wird es schon richten. Andernfalls überweisen wir einfach den zusätzlichen Gewinn. btw.: Hoffentlich fängt der Schuhverkäufer aus Reutlingen nicht an seine Markenrechte an Wikipedia im Artikel Schuhe und Socken auszuleben -- Stahlkocher 22:49, 19. Feb 2005 (CET)
Ja, ich denke historiograf hat recht, der Mann wird essein.. also ist das Bild 2007 erst PD? na dann... fröhliches Warten --devilygirly 17:14, 20. Feb 2005 (CET)
2008. --Anathema <°))))>< 21:40, 20. Feb 2005 (CET)

Die ESA und die Commons

Im Artikel Automated Transfer Vehicle ist das Bild Bild:ISS ESA ATV.jpg eingebunden, dass von der ESA stammt. Das Bild wurde von den Commons übernommen, wo auch die ESA Portal Multimedia Gallery Copyright Notice steht.

Unter Diskussion:Portal Astronomie#Antwort der ESA wurde jedoch festgestellt, dass die Bilder weder Public Domain noch GFDL kompatibel sind - enstprechend gelten Bilder der ESA als ungeeignet für die (deutsche?!) Wikipedia.

Offensichtlich Bedarf es eines deutlichen Hinweises, das die Commons für die deutsche Wikipedia nicht in jedem Fall als sichere Bildquelle angesehen werden dürfen, oder alternativ einer entprechenden Lizenz die diese Bilder unter den Bestimmungen der ESA für die Wikipedia zulässt. Vielleicht ist es angebracht auch innerhalb der Commons auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Da es wohl eine gezielte Anfrage bei der ESA gab und diese damit direkt aufmerksam gemacht wurde, ist anzunehmen, das die ESA u.U. die Einhaltung ihrer Richtlinien in der Wikipedia gezielt überprüft. Daher sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf - Es könnte unangenehm werden, wenn solche Bilder ohne Genehmigung der ESA auf der Wikipedia-DVD erscheinen würden. --Erzwo 13:35, 23. Feb 2005 (CET)

Löschantrag gestellt, Bilder auf Commons sind mit vorsicht zu genießen. ESA Bilder sind aber selbst mit lockeren Commons-Regeln nicht akzeptabel. -guety 03:03, 25. Feb 2005 (CET)

Screenshots

Diskussion:Bildrechte#Screenshots Archiv

Fair Use hat sehr wohl was mit Screenshots zu tun, das ist schließlich die deutsche Wikipedia hier und nicht die Wikipedia-Deutschland und für alle deutschsprachigen Bürger in Amerika (wo übrigens auch der deutsche Wikipedia-Server steht) oder sonstwo die hier für die deutsche Wikipedia schreiben ist es die übliche Rechtsgrundlage für Screenshots die man schon in der Schule lernt, wir können die nicht einfach aussperren und ständig deren Screenshots löschen weil hier Einige nationalistisch egoistisch nur auf das deutsche Urheberrecht bestehen und es allen anderen aufdrücken wollen!

Jeder der dafür eintritt der soll dann bitte auch 90% seines Einkommens dafür verwenden, deutsche Gesetzesbücher zu übersetzen und in alle Welt zu verschicken! Wer das nicht tut und nachweisen kann, der hat auch kein Recht meine Screenshots oder sonstwem seine zu löschen! Mich intressiert das Urheberrecht garnichts! Wikibär

Mich intressiert das Urheberrecht garnichts! Gut zu wissen...:-S Das Urheberrecht ist aber keineswegs eine deutsche Erfindung ohne internationale Bedeutung. Es gibt Gründe, warum Screenshots in der englischen Wikipedia nur als Fair Use und nicht unter der GFDL veröffentlicht werden - und diese Gründe liegen im Urheberrecht.--Waluigi 16:38, 6. Mär 2005 (CET)
Hallo Wikibär, deine großen Töne verraten leider, dass du dich noch ein wenig mehr in die Materie einlesen solltest:
  1. Deutsches Urheberrecht gilt auch in den USA. Wie das? Ganz einfach: Deutsche Staatsbürger die auf einem Server in den USA Inhalte einpflegen sind an das deutsche und das amerikanische Urheberrecht gebunden. Du glaubst das nicht? Dann lese mal ein paar einschläge Gerichtsurteile dazu. Und ja die USA vollstrecken sogar die Urteile und schalten die Server ab (auch wenn es im Einzelfall mal länger dauert).
  2. Selbst wenn wir nicht an das deutsche Urheberrecht gebunden wären würden wir trotzdem keine unfreien Screenshots zulassen. Wir wollen eine freie und nicht irgendeine Enzyklopädie erstellen (gibt ja schon ein paar andere gute unfreie) und dazu gehören nunmal freie Bilder. Du akzeptierst das nicht? Nun wir haben das mal so in einer Abstimmung vor Urzeiten entschieden. Es steht dir natürlich frei ein neues Meinungsbild anzustreben, aber glaub mir eins, da musst du konkrete harte Überzeugungsarbeit mit viel Freundlichkeit leisten, bis es dazu kommt. Es wurde ja schon eine Initiative begonnen, wäre nett wenn du dich da beteiligen könntest, wenn es dich so stört. Und so lange gilt unser altes Meinungsbild.
Nichts für ungut, Arnomane 18:11, 6. Mär 2005 (CET)

Ich meinte nicht Deutsche Staatsbürger die auf einem Server in den USA Inhalte pflegen, sondern "deutschsprachige US-Bürger die unter Fair Use auf quasi ihren Wikipedia Servern Bilder uploaden" wenn du da dem ein oder anderen Bürgerrechtler seinen Screenshot löschst mit Hinweis auf das deutsche Urheberrecht, dann riskierst du die ganze deutsche Wikipedia, wohlgemerkt wegen sowas: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Pac-man.png Du kannst nicht alle Amerikaner unter deutsches Recht stellen nach irgendwelchen Meinungsbildern. Das wäre früher oder später das aus für die Wikipedia! Wikibär

Könntest du bitte aufhören hier deine Privatmeinungen zu Fakten erheben zu wollen? Nochmal zum Durchlesen: Punkt 2 meiner obigen Ausführungen hat nichts mit Gängelung von Amerikanern mit deutschen Urheberrecht zu tun, dies haben sich die deutschsprachigen Wikipedianer (egal aus welcher Nation sie stammen) damals für die de-Wikipedia selbst auferlegt, dass sie nur freie Bilder wollen Punkt. Ende der Diskussion. Außerdem ist die en-Wikipedia technisch eindeutig von der de-Wikipedia getrennt (trotz, dass es dieselben Server sind), ein automatisches Übergreifen interner Regelungen gibt es nicht, falls du das meinst. Das sehen auch Gerichte so, dass sind zwei getrennte Homepages auf einem Server. Dass es in DE kein Fair Use gibt haben wir übrigens erst weit später realisiert, als wir es schon eh längst für de-Wikipedia abgelehnt hatten. Arnomane 08:30, 7. Mär 2005 (CET)

Tja vielleicht informiert man sich auch besser erstmal vor einer Abstimmung, hier Fair Use Wieso soll jemand eine Abstimmung annerkennen, die über Dinge abstimmt über die sie nicht aufklärt? Wahlbetrug ist auch nicht anderes!

Das stand ja auch nur der dubiose Satz: Es genügt, sich bei urheberrechtlich geschützten Bildern auf die auf der englischen Wikipedia gängige Praxis zu stützen. Was dort erlaubt ist, sollte auch hier erlaubt sein JA oder NEIN, als ob dort nur Indianer wohnen die nicht schreiben können. Die hatte nicht mehr Niveau wie Streichholzziehen!

Da die Server in den USA stehen, egal in welchem Schrank und wie getrennt spielt es aber auch sowieso keine Rolle, es gilt für die Inhalte US-Recht, viele Dinge sind erlaubt und viele andere eben nicht! Wenn das deutsche Urheberrecht MP3 Dateien erlauben würde und es wären auch alle dafür, würde man die Dateien dort trodzdem nicht uploaden können, da hält sich dann ja auch jeder an das US-Recht dort, einfach weil sonst nächste Bundesanwalt die Server sofort abschalten lassen würde! Da kann man mal sehen wie gültig Abstimmungen hier sein können, die sind nicht mehr als ein gefährliches Spiel mit Rechtslücken! Das MP3 Verbot passt uns, Fair Use nicht da wird schon nichts passieren... Wikibär

Ach komm, wenn man nichts sinnvolles zu sagen hat soll man einfach mal schweigen. Arnomane 11:44, 7. Mär 2005 (CET)
@ Arnomane bzgl Wikibär: FullACK -- Meph666 11:49, 7. Mär 2005 (CET)
bist du sein Hund? Der soll sich lieber mal zum Thema melden! Wikibär
Auch wenn die obigen Ausführungen von Wikibär vermutlich ausser ihm niemand glaubt, möchte ich noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass sie Unsinn darstellen. Zum Thema (Holocaustleugnung statt Urheberrecht) empfehle ich googlen nach dem Fall Thoben.
Was hat jetzt der Holocaust mit Pacman und Co. Screenshots zu tun? Ich glaube eher ich bin der einzige der hier keinen Unsinn schreibt! Wikibär
Hättest du gegooglet und dir den Fall angesehen, würdest du diese Frage nicht stellen. --Avatar 13:19, 7. Mär 2005 (CET)
sorry, aber auf den ersten 40 Seiten zu "Thoben" hab ich nichts wirklich interessantes gefunden. vllt. mal nen Link oder nen besseren Suchstring zur Hand? --BLueFiSH ?! 13:21, 7. Mär 2005 (CET)
Hat er bestimmt nicht, das passiert doch immer, wenn man keine Argumente mehr hat, dann verweist man nur noch auf Google, Yahoo etc. und irgendwelche Romane...
Das Problem ist einfach, das es Leute gibt die nicht akzeptieren können, das es in anderen Ländern auch noch andere Rechtsauffassungen gibt, die weniger überreglementiert und bürokratisch sind als bei uns! Ausserdem sind es hier unbekannte also auch fremde mit denen sich viele garnicht beschäftigen wollen, sowas muss dann wie hier mit allen Mitteln verboten und unterdrückt werden. Angeblich natürlich nur für die "Rechtsinhaber" dabei hat sich von denen noch nie einer gemeldet! Wikibär
Ich bin durchaus fähig für mich selber zu sprechen. BLueFiSH.as: Das du nichts passendes gefunden hast, könnte daran liegen, dass ich ein 'h' zuviel eingebaut habe :-). Ein guter Startpunkt ist z.B. dieser Telepolis-Artikel. Aber wenn wir schon dabei sind gleich die Kurzzusammenfassung: Ausländer stellt auf Server im Ausland Inhalte in deutscher Sprache zur Verfügung und macht sich dadurch in Deutschland strafbar. --Avatar 14:13, 7. Mär 2005 (CET)
Ja und was hat das mit dem Thema zu tun? Ausländer also wir löschen allen deutschsprachigen Wikipedia Usern aus den USA, die Fair USE Screenshots die sie auf ihrem (er steht in den USA) deutschsprachigen Server uploaden, also machen nur Leute wie du, sich bestenfalls strafbar! Die User dort halten sich nämlich einfach nur an ihre Rechtsnormen weil sie ja auch auf dem englischen Server gültig sind und sie nie jemand bestritten hat! Das hier ein paar Deutschtümmler anderes Recht für den deutschsprachigen Wikipedia Server in den USA installieren wollen, gefährdet die ganze deutsche Wikipedia! Wikibär
Selbst wenn es uns erlaubt waere, Fair-Use auszunutzen weil die Server in den USA stehen, so steht immer noch das Meinungsbild dagegen. Es soll ein freies Gesamtwerk geschaffen werden und nach dem gueltigen Meinungsbild ist dafuer Vorraussetzung, dass der Kram auch kommerziell nutzbar ist. --Boris23 讨论 17:52, 7. Mär 2005 (CET)
Wie oben nachzulesen ist, können die entsprechenden Personen strafrechtlich belangt werden, sobald sie nach Deutschland kommen. Mir ist unklar, wie du da noch die Frage stellen kannst, was das mit dem Thema zu tun hat. Ansonsten schliesse ich mich Boris23 an. --Avatar 18:15, 7. Mär 2005 (CET)
Die Person hat sich nach deutschem Recht durch Hetze auf Menschen auch '(der Friedensstörung in Deutschland)' schuldig gemacht und konnte daher verurteilt werden, das war aber ein absolute Ausnahme und er wurde auch nicht wegen irgendwelche Copyrights verurteilt! Der Fall hat mit Screenshot Postern die in den USA auf deutschsprachige Server unter Fair Use uploaden, nichts zu tun und läßt sich überhaupt nicht übertragen! Jemand der einen Pacman Smilie postet gefährdet nämlich keinen Frieden!! oh man ich glaub das jetzt nicht... Wikibär
Ahja, sowas in der Richtung hab ich dahinter schon vermutet. Das hieße doch auf Bilder/MP3s übersetzt: Lädt man diese auf einen Server in einem anderen Land hoch, verstößt man gegen heimisches Urheberrecht und kann im eigenen Land angezeigt werden. Sehe ich das richtig? Im übrigen haben wir ein Meinungsbild zu den Bildern und daran sollte man sich bis zur Änderung dessen halten, anderenfalls sollte man sich über Bilderlöschungen nicht wundern. --BLueFiSH ?! 14:36, 7. Mär 2005 (CET)
Das ist korrekt. Im Extremfall, wie dem oben erwähnten, musst du nicht mal deutscher Staatsbürger sein. --Avatar 18:15, 7. Mär 2005 (CET)
Was hat bitte ein Screenshot mit Meinungsbild zu tun? Ich meine, wenn man die Leute umfassend informieren will, dann gehören halt auch die Bilder dazu. Und ist es nicht so, dass nur dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn man die Angelegenheit kommerziell nutzt, was hier aber gar nicht der Fall ist? Und schon gar nicht ist mir nachvollziehbar, warum etwas, das in USA geschieht, also dort ein Bild raufladen auf einen Server, in Deutschland strafbar ist, zumal wenn man die Bilder auf der englischen Version sowieso auch in Deutschland anschauen kann. Irgendwie ist da der Wurm drin. Hier ist nicht das Hochladen und zeigen der Bilder der Fehler, sondern die deutschen Gesetze sind offensichtlich fehlerhaft.--Maxl 19:33, 7. Mär 2005 (CET)

@Max und @Wikibär: Lest bitte das Meinungsbild durch: [[7]]. Das Ergebnis lautete: Nur freie Bilder gemäß der GFDL. Selbst wenn wir rein garnichts zu befürchten hätten: Wir akzeptieren nach diesem Meinungsbild kein Fair Use für Bilder ja noch nicht einmal nichtkommerziell, sondern nur freie Lizenzen. Es steht euch frei ein neues Meinungsbild anzustreben, aber solange gilt das alte, das ist quasi internes de-Wikipediagesetz, ob es euch gefällt oder nicht. Ja und ich habe mich schon bemüht dieses neue Meinungsbild voranzubringen. Ich würde mich freuen, wenn ihr euch dort beteiligt auf Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht. Arnomane 21:10, 7. Mär 2005 (CET)

Fair Use kommt garnicht drin vor, was soll das? Wenn ich einen Fair Use Screenshot einfüge dann steht da auch:

This is a screenshot of a copyrighted website, video game graphic, computer program graphic, television broadcast, or film. It is believed that screenshots may be exhibited on Wikipedia under the fair use provision of United States copyright law.

oder einfach nur Fair-Use, das gilt nämlich für den ganzen Server dort und nicht nur für die Festplatte die den deutschen Wikipedia Anteil speichert! Von was soll das bitte abgedeckt sein? Du kannst nicht den selben Mist zweimal verkaufen. Du kannst nicht jedes Ding von der Zeichnung aus einem Patent, bis zum Wappen oder Pressbild im Ausnahmekatalog einzeln abstimmen, wer soll das bitte im Kopf behalten? Es gibt nur weitgehenst freie Bilder also mit Fair-Use, oder nicht frei, dann mit nur mit Lizenzen!
Die Frage ist völlig falsch gestellt, es geht nicht darum ob man freie Lizenzen will, die gibt es in der eng. Wikipedia schon lange und keiner bestreitet sie, sondern will man den bereits praktizierten Fair Use für die vornehmlich von (deutschsprachigen Bürgern beschriebene Festplatte) also auch Schweizern und Österreichern ausschließen, mehr ist das hier nämlich nicht! Die Spenden Auforderung vor kurzem von 70.000 Dollar haben US-Bürger bezahlt, auch damit sie weiter ihre Rechte auf allen Serverteilen nutzen können und nicht um von ein paar Deutschtümmlern und ihrem selbsternannten (Anti-Fair USE-wir wollen nur Lizenzen) Heimatrecht ausgebootet zu werden! Wikibär
Warum geb ich mir eigentlich die Mühe, dir freundlich wenn auch bestimmt einen konstruktiven Weg aufzuzeigen, wie du das Packmanscreenshotproblem lösen kannst, wenn ich in deinem Augen doch eh ein bescheuerter, bornierter kleinkarrierter Deutscher bin?! Ist dir bewusst, dass wir schom mehrmals wegen weit geringer Probleme fasst massiven Ärger bekommen hätten? Vor ein paar Wochen ist bspw. folgendes passiert: Jemand hat in einem Museum in Deutschland eine Neandertalerrekonstruktion fotografiert und diese schöne Fotografie unter die GFDL hier in Wikipedia hochgeladen. Der Brockhausverlag hat aufeinmal angefragt ob er das Bild verwenden kann. Wir: "Ja klar, solange sie die Lizenz einhalten oder der Fotograf ihnen ne normale Erlaubnis gibt." So komischwerweise flatterte uns schriftlich kurze Zeit später nen Wisch an in dem das Museum in dem das Original steht uns ultimativ aufforderte dieses Bild zu entfernen, weil es ihr Urheberrecht an der Figur verletze und sie uns unter keinen Umständen (!) dulden dieses Bild in Wikipedia zu verwenden (in geschlossenen Räumen gilt das Hausrecht und das Museum war in der Tat auf der korrekten Seite des gültigen Rechts), ja sie wollten sogar demjenigen der das Bild hochgeladen hat nen fett unfreundlichen Brief zukommen lassen und deswegen auf Herausgabe des Namens gepocht. "Im Wiederholungsfalle..." usw. usw... So und nun sag mir bitte, dass dein Screenshot weit weniger problematisch ist, von Fair Use ganz zu schweigen. Arnomane 11:09, 8. Mär 2005 (CET)
Ja und da seid ihr selber schuld, wer einfach Fair USE ausschließt und meint er kann mit 2 Lizenzen leben, der kriegt auch mehr Ärger! Hättet ihr gesagt der Neandertaler-Screenshot befindet sich unter Fair-Use auf einem US-Server, wäre die Sache vergessen gewesen! (dort steht dieser übrigens immernoch als GFDL) Ihr seid es doch dir hier ein Fantasiegebilde "Wikipedia-Deutschland" kreieren, logisch das man sich dann auch mit deutscher Bürokratie rumschlagen muss und andere nicht! Wikibär

Logos (von Vereinen, Firmen, ...)

Es gibt ja schon ellenlange Diskussionen irgendwo versträut. Ich hoffe, jemand kann eine klärende Zusammenfassung auf die Artikelseite schreiben: Ob und wie Logos in dieser Wikipedia verwendet werden sollen?! (Mir ist's leider immer noch nicht klar.)
Bsp.: Datei:Logo scorpions.gif Datei:Apple Logo.JPG Datei:Seat logo 1999.JPG --H0tte 16:50, 3. Mär 2005 (CET)

Schau doch mal auf die Bildbeschreibungen: Das Logo der Scorpions wurde von dem Club freigegeben, die restlichen von den Autos oder dem Computer abfotografiert. Das Logo von Werder Bremen habe ich eben gelöscht. Ich habe den Verein um die Freigabe gegeben, dieser hat das Logo jedoch nur für nichtkommerzielle Zwecke fregeiben wollen. Kurz und bündig: Entweder von einem Produkt abfotografieren (Jedoch bitte dazu vorher die Bildrechte konsultieren, bzgl. zweidimensionalen Vorlagen) oder den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. --Leipnizkeks 17:00, 3. Mär 2005 (CET)

Wie immer argumentiert Benutzer Leibnizkeks nicht sauber und präzise. Soweit die Logos urheberrechtlich geschützte Werke sind, können sie allenfalls aufgrund der Panoramafreiheit (Mercedesstern im Stadtbild) im Rahmen des jetzigen Meinungsbilds Eingang finden. Es gibt aber auch viele Logos, die die nötige Schöpfungshöhe nicht erreichen. Hier gilt das Gleiche wie bei den Wappen: Ein allgemeiner Konsens hinsichtlich ihrer Verwendung mit oder ohne Genehmigung des Berechtigten existiert hier nicht. Ich kann nicht erkennen, dass die wiederholten irreführenden Aussagen von Benutzer Leibnizkeks diesem Projekt nützen. --Historiograf 17:17, 3. Mär 2005 (CET)

Ich stimme dir zu, daß kein allgemeiner Konsens hinsichtlich Logos besteht, laut Markenrecht hat meine Meinung zum Abfotografieren eines Produktes (z.B. eines Autos) Richtigkeit. Zitat: "Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar." Warum sollte man gemäß dieser Formulierung ein Auto fotografieren dürfen, jedoch nicht das Logo, das auf einem Auto angebracht ist? Daß weitere Rechtseinschränkungen bzgl. des Logos bestehen, möchte ich nicht bestreiten. --Leipnizkeks 17:33, 3. Mär 2005 (CET)

Du kannst Markenlogos benutzen. Jedoch sollte da {{Bild-PD-Markenrecht}} dranstehn. Logos wie ein S mit dem SEAT drunter ist wohl Urheberrechtlich nicht zu schützen, auch angekaute Äpfel gab es früher wie die Firma Äppel. Das Bildchen des Skorpions ist sicherlich Urheberrechtlich geschützt. Dabei spielt es keine Rolle ob Markenlogos fotografiert oder gescannt oder sonstwas wurden. Die geradezu groteske Meinung, das Abzeichnen oder Abfotografieren es ermöglicht urheberrechtlich geschütztes Material unter die GFDL zu stellen oder es uneingeschränkt kommerziell nutzen zu dürfen muss wohl aufgrund einer geistigen Steisslage entstanden sein. Sollte im Umkehrschluss das bisherige Meinungsbild genau dies verlangen würde es dabei nicht um Urheberrechte gehen, sondern um das Selbermachen. Wohlsein. -- Stahlkocher 07:55, 4. Mär 2005 (CET)

Stahlkocher zuviel Wikistress? Es reicht doch, wenn ich hier polemisch werde *smile**. Wir müssen generell auf das exakteste versuchen, die verschiedenen Rechtsgegebenheiten (Urheberrecht, Marenrecht, unser Meinungsbild usw.), die sich als konfuses Amalgam darstellen, auseinanderzuquirlen. Was Leibnizkeks schrieb, ist durchaus unrichtig, da er Markenrecht und Urheberrecht in ungeheuerlicher Weise vermengt. Wenn die Gestaltung eines Produkts urheberrechtlich geschützt ist, dann erfordert die Veröffentlichung einer Abbildung (es sei denn einer dauerhaft im Stadtbild befindlichem, siehe Panoramafreiheit) die Zustimmung des Urhebers und ist mit unserem derzeitigen Meinungsbild nicht vereinbar. Ich bitte aber doch auch mal zu beachten, was ich zum Thema ICE schrieb. --Historiograf 16:14, 4. Mär 2005 (CET)

Ich hab's mal gelesen und teile deine Einschätzung. Hast du die von dir dort aufgeworfenen Geschmacksmusterfrage eigentlich mal weiterverfolgt? Der Beispielfall ist ja ein deutlich anders gelagerter als bei der ICE- Abbildung, aber interssant ist's allemal. -- RainerBi 16:30, 4. Mär 2005 (CET)
Nein, habe ich nicht. Es hätte sich auch jemand anderes drum kümmern können, hier gibts genug Juristen. --Historiograf 01:58, 6. Mär 2005 (CET)
Hallo Historiograf, ja. Wenn Bilder gelöscht werden oder eben nicht weil sie auf bestimmten Seiten gefunden werden bleibt mir der Mund offen stehen. Geograv schätzt, das hier an die 1000 Wappen im Eilverfahren entfernt wurden. Wenn Leipnizkeks dann auch noch vollmundig die Meinung vertritt, das dieses oder jenes Wappen ja nunmal überhaupt keine Frage ist, weil es Voyager (dafür an sich erstmal danke, die Schweizer Wappen sind alle Klasse geworden) selbst gemalt hat, andere aber gelöscht werden weil sie eine URV von Seite XYZ sind beweist mir das, das die Jungs die da Rummwuseln von Urheberrechten soviel Ahnung haben wie eine Kuh vom Eierlegen. O-Ton Keks: Warum sollte man gemäß dieser Formulierung ein Auto fotografieren dürfen, jedoch nicht das Logo, das auf einem Auto angebracht ist? Daß weitere Rechtseinschränkungen bzgl. des Logos bestehen, möchte ich nicht bestreiten. Heute ist das Logo von Bremen gelöscht worden, weil der Verein der gewerblichen Nutzung nicht zugestimmt hat. Das ist bei einer markenrechtlich geschützten Abbildung auch nicht anders zu erwarten. Sonst wäre es ja keine Marke. Wobei eine gewerbliche Nutzung für die einen die Wikipedia-DVD ist, für die Vereine die Herstellung von Vereinswimpeln ;-) Wohlsein? Hauptsache! -- Stahlkocher 16:53, 4. Mär 2005 (CET)

Bilder für Presse

Hallo,

ich hab schon einiges über Bildrechte gelesen, aber leider keine Aussage zu folgenden Fall gefunden: Wenn auf einer Homepage unter einem Link "Presse" mehrere Bilder (& Texte) zum Download angeboten werden, dann darf man die doch verwenden? (denkt zumindest ein nicht-jurist)

Nein, wir brauchen eine ausdrückliche Freigabe unter einer GNU FDL Lizenz (oder einer tolerierten CC-Lizenz) --Historiograf 18:35, 4. Mär 2005 (CET)

Bilder und WikiReader

Ich bastele gerade an einem WikiReader. Mit Bildern aus der deutschen WP gibt es keine Probleme, da sie ja GNU oder PD-lizensiert sind. Wie sieht es mit Bildern anderer Lizenzen von den Commons aus, die in deutsche WP-Artikel eingebunden sind? Beim Wikireader kann eine kommerzielle Nutzung ja nicht ausgeschlossen werden. Grüße Hadhuey 10:38, 5. Mär 2005 (CET)

Die Commons erlauben nur freie Lizenzen (also GNU, PD, CC-BY-SA etc.). Von daher sind die Commons also genauso zu handhaben wie de-Wikipedia. Allerdings werden auf den Commons auch mal Fehler gemacht, also im Grunde wie bei uns prinzipielles Vertrauen und kurzer kritischer Prüfung. Arnomane 10:56, 5. Mär 2005 (CET)
Lassen diese Lizenzen 'alle eine kommerzielle Nutzung zu, oder kriegen wir welche auf den Deckel, wenn wir Artikel aus der WP verkaufen? Hadhuey 11:09, 5. Mär 2005 (CET)
Ja alle zugelassenen Lizenzen erlauben kommerzielle Nutzung. Die Definition von frei bezieht sich auf die Freiheitsdefinition der Free Software Foundation. Also Recht auf freie Modifikation, Recht auf Nutzung zu jedem Zweck, Recht auf Distribution zu jedem beliebigen Preis usw... Natürlich muss man noch die individuellen Lizenbestimmungen beachten, aber diese schränken ja (sofern in der Lizenz überhaupt vorhanden) die obigen Rechte nicht ein, sofern die Rechte nicht benutzt werden um sie selber auszuhebeln. Arnomane 11:39, 5. Mär 2005 (CET)
Das ist die Theorie. Wolkenkuckucksland. Die Realität ist, das es nur so vor Urheberrechtsverstößen wimmelt. Der Rechteinhaber ist meist eh nicht bekannt. Dazu kommen Nutzungseinschränkung aufgrund von Gesetzen, die nichts mit dem UrhG Zusammenhängen. Gott sei Dank ist das im Rahmen der Wikipedia (und auch der Reader) problemlos. Nur für das Cover solltest du etwas Wasserdichtes nehmen. Siehe Wikireader Wale ;-) -- Stahlkocher 12:41, 6. Mär 2005 (CET)

Auch hier noch ein paar sachdienliche Vorschläge - Vorsicht Realität, nicht Satire:

  • Bitte nur bebilderte Artikel über eigene Haustiere schreiben, alles andere kann unter Umständen Probleme bereiten.
  • Bilder von Zootieren bedürfen der Genehmigung des Zoos
  • Bilder von Sachen bedürfen der Genehmigung ihres Eigentümers und des Eigentümers des Grund und Bodens, auf dem sie gemacht wurden.
  • Bilder von modernen Gebäuden (Außenansichten, keine Luftaufnahmen, keine Aufnahmen von Privatgrund) bedürfen der Genehmigung des Architekten, da mit der Panoramafreiheit, die z.B. nicht in Frankreich und Belgien gilt, ein Veränderungsverbot verbunden ist
  • Bilder von lebenden Personen und von Personen, die noch nicht Jahrzehnte tot sind, sind aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen zu problematisch, da eine GFDL-konforme Nutzung als Werbung nicht von einer möglicherweise zu erhaltenden Genehmigung des Betreffenden oder seiner Erben abgedeckt wird (Recht am eigenen Bild)
  • Bilder, bei denen nicht exakt der Fotograf und sein Todesdatum ermittelt werden kann, das 70 Jahre zurückliegen muss, sind zu problematisch
  • Bilder, die von angestellten Fotografen im Dienst gemacht wurden, brauchen sicherheitshalber die Zustimmung von Fotograf und Arbeitgeber
  • Bilder, die eine an sich passende CC-Lizenz aufweisen, sind zu problematisch, da es einige hier gibt, die den breiten Konsens, dass Bilder mit CC-BY und CC-SA bzw. CC-BY-SA akzepatbel sind, anzweifeln.
  • Bilder aus anderen Ländern, die aus den Commons geholt werden, sind zu problematisch, da die dortigen Lizenzbausteine oft fragwürdige Annahmen (z.B. über PD in Russland) enthalten
  • Bilder von US-Bundesregierungsbehörden sind problematisch, da sie nur in den USA Public Domain sind und man im Einzelfall die Zusicherung der Behörde braucht, dass gegen ausländische gewerbliche Nutzer nicht vorgehen wird
  • Alle aus Büchern gescannten Bilder von historischen Gemälden usw. sind problematisch, da es einige hier gibt, die die Ansicht anzweifeln, dass bei der Fotografie zweidimensionaler Vorlagen kein Lichtbild-Schutzrecht entsteht. Bei alten Büchern sollte man sicherheitshalber die 50-Jahresfrist nach Erscheinen abwarten, wenn man Fotos zweidimensionaler Vorlagen aus ihnen entnimmt
  • Es versteht sich von selbst, dass Bilder von ICEs, Marken, Logos, Wappen aus namens- und markenrechtlichen Gründen hochproblematisch sind
  • Es versteht sich von selbst, dass Bilder, die man aus dem Internet holt, problematisch sein können, da die Entnahme die Datenbankschutzrechte des Anbieters der Website verletzen können, auch wenn sie selbst Public Domain sein sollten


Ich hab sicher noch ne Menge vergessen ... --Historiograf 20:17, 6. Mär 2005 (CET)

d'Accord -- Stahlkocher 20:38, 6. Mär 2005 (CET)
... ich glaube ihr habt die Screenshots vergessen ... ;)
... Willkommen in Absurdistan -- Meph666 20:43, 6. Mär 2005 (CET)
Darf ich mal verlinken: Absurdistan --Historiograf 21:03, 6. Mär 2005 (CET)
Du bist ja traumatisiert. Ich geh lieber los und fang an mir GFDL-Carlos-Santana-T-Shirts drucken zu lassen. Weiß nur noch nicht ob ob ich die Lizenz auf die Innenseite drucken soll oder als Beipackzettel mit in die Verpackung....-- Stahlkocher 20:49, 6. Mär 2005 (CET)
Leute mit Polemik kommen wir hier nicht weiter. Mir war klar, dass das Zitat der Freiheitsdefinition das hervorrufen würde. Mensch ich weiß genauso wie ihr, dass das Urheberrecht nicht im luftleeren Raum existiert. Und ja ich fordere die auf die so sehr schimpfen, dass unfreie Bilder (nach unserer Richtlinie) gelöscht werden sich darum kümmern, dass diese Bilder frei werden. Also erstens mal die Fälle nach Relevanz sortieren (die PD-US-Problematik ist mit Sicherheit von geringer Relevanz) und dann mal die Schritt für Schritt abarbeitet und die Rechtseigentümer einfach mal anbettelt. Also ganz konkret Unternehmen wie die Bahn, Museen usw. höflich anfragen, dass sie Fotos ohne inhaltliche Vorbehalte (wie Änderung) zulassen (wenn man mit einer bestimmten Änderung die Persönlichkeitsrechte bspw. verletzt kann man immer noch dagegen vorgehen) solange sie nicht den Betrieb stören (also bspw. Blitzlichtverbot) und ihnen klarmachen, welchen geldwerten Vorteil (!) sie von einer Nutzung dieser Bilder in Wikipedia haben. Ich erinnere nur an das Neandertalerbild. Das Museum, das dumme, das die Löschung verlangt hat, hat sich damit ins eigene Fleisch geschnitten. Diese Bild war kostenlose Werbung für sie. Also Leute: Nicht nur über den Ist-Zustand meckern (Problemanalyse ist gut aber nicht alles), einfach mal höflich anfragen und klarmachen, dass wir kein dahergelaufenes unwichtiges Projekt sind. Ich kann es ja schließlich auch . Arnomane 21:09, 6. Mär 2005 (CET)
Hier zur Auflockerung vielleicht ein schönes und vorbildhaftes Beispiel    :) damit man guter Laune mit der Arbeit anfangen kann ... wobei, ob der Fotograf den Tierbesitzer um Erlaubnis gefragt hat (nur Spass soll keine Provokation sein ;) -- Meph666 23:35, 6. Mär 2005 (CET)
Tja, das ist in der Tat richtig. Dabei muss der Eigentümer und nicht der Besitzer gefragt werden ;-) Person und Pferd sind halt das zentrale Motiv. Und das Pferd ist eine Sache und hat halt einen Eigentümer. Ich persönlich kann über so etwas leider nicht lachen. Leider ist es so und man muss damit leben. Und schmecken tut mir das auch ganz und gar nicht. Ich bin ja schon glücklich wenn das Pferd kein Recht am eigenen Bild hat ;-)
Das Problem ist, solange wir keine rechtlichen Gutachten haben, müssen wir, wie Arnomane richtig sagt, fragen, fragen, fragen,... und das ist in erster Linie kein Paranoia sondern eine von selbst auferlege Beschränkung. Ich habe auch schon mehrere Städte und Ortschaften bezüglich Wappennutzung gefragt. Wenn ich nach der zweiten email keine Antwort bekomme, dann hat halt der Ort Pech gehabt. Die Leute von radio flora habe ich auch bezüglich des Logos und GFDL gefragt und eine Diskette bekommen. Ich habe gefragt ob ich überhaupt Fotos machen darf. Und den Typen auf dem Foto habe ich auch gefragt ob ich das Foto im Internet veröffentlichen darf, da er das recht am eigenen Bild hat. Als ich ihm das Problem erklärt habe warum ich diese Frage stellen muss, hat er sinngemäß geantwortet: "Mir ist das egal was Du damit machst". Fragen kostet einfach nichts. Und auch, wenn die eine oder andere Frage überflüssig war so sind alle glücklich :-) Und die Mitarbeiter von dem Sender sind super glücklich, dass sie jetzt auf externe Informationen verweisen können. Natürlich habe ich auch schon Fehler gemacht und musste deswegen auch Bilder wieder löschen. Niemand ist unfehlbar! mfg --Paddy 12:04, 7. Mär 2005 (CET)
Das Dumme mit den Gutachten ist nur, das es auch immer ein Schlechtachten ist. Je nach dem für wen. Auch ein Gutachten bietet keine Rechtssicherheit. Ich habe den Eindruck gewonnen, das in dem zitierten Meinungsbild die Meinung kundgetan wurde, das es was Selbstgemachtes sein sollte, was man unter die GFDL oder ähnliches zu stellen hat. Die Feinheiten des Urheber- und sonstigen Rechts wurden erst viel später in die Diskussion eingebracht. Die Endscheidungsmassstäbe waren zum Zeitpunkt des Meinungsbildes anders wie jetzt. Deshalb sollten wir es wiederholen. -- Stahlkocher 13:50, 7. Mär 2005 (CET)
Ja aber dieses "wir" benötigt zuerst Vorarbeit durch ein paar Leute, denen es wichtig ist. Es wurde ja bereits eine Innitiative unter Wikipedia Diskussion:Neues Meinungsbild Urheberrecht begonnen, die jedoch dringend Leute braucht, wenn sie nicht sang und klanglos untergehen will. Wir können hier noch lange über hätte, wäre und sollte disktutieren, wenn nicht konkrete Personen denen es wichtig ist, dort weitermachen. Sonst kommen wir nicht zum Ziel. Ich persönlich habe aber gerade an einer anderen Baustelle genug zu tun. Auf mich sollte man also nicht warten, dass ich was in der Richtung tue. Arnomane 14:05, 7. Mär 2005 (CET)
An deiner illegalen Abstimmung wird sich keiner beteiligen, das ist hier ein US-Server ob deutschsprachig oder nicht und deswegen gilt hier Fair USE und die üblichen Lizenzen! Das reicht für 99% der Bilder vollkommen aus und da jeder Idiot sieht, das in deiner Alternative 1 bis 4 Abstimmung immernoch kein normales Fair Use vorgesehen ist wird sich erstrecht keiner dran beteiligen! Wikibär
Nehmen wir mal an Wikibär wäre eigentlich gegen eine Auflockerung der bisher geltenden und (meiner Meinung nach) sehr strikten Regeln, dann ist es doch die beste Taktik, durch sein kindisches Verhalten, die Befürwörter einer weniger strengen Auffassung des Urheberrechts zu vergraulen. ... nur so ein Gedankenspiel -- Meph666 12:12, 9. Mär 2005 (CET)

Fotos von Gemälden

Nach überwiegender Meinung der Juristen auf der Mailing-Liste Urheberrecht (Uni Saarbrücken) entsteht durch eine zweidimensionale Kopie eines Werkes mittels Fotografie kein neues Werk, das eigenen Schutz genießt. ([8]) Lies natürlich: Kopie eines zweidimensionalen Werks. Wird von uns auch auf Bildrechte so gesehen. --Historiograf 18:32, 7. Mär 2005 (CET)

Na das ist ja mal ne schöne Nachricht. :-) Da war meine Arbeit einen Haufen fotografierter PD-alt Porträtschinken alter Astronomen nach dem Künstler und somit nach seinem Alter zu recherchieren und dann als eindeutig PD-alt zu markieren nicht für die Katz. Arnomane 18:44, 7. Mär 2005 (CET)

Dazu lesen wir denkbar vage im neuen Rechtsgutachten: Die Abgrenzung schutzfähiger Reproduktionsfotografie von bloßer technischer Reproduktion ist dabei im Einzelfall nicht immer leicht zu ziehen. Zum einen kann bedeutsam sein, ob ein Mindestmaß an eigener Leistung erbracht wurde, etwa durch die Wahl bestimmter Blickwinkel und/oder Beleuchtungen. Zum anderen kann es auch darauf ankommen, ob durch die eigene Leistung ein neues, selbständig verwertbares Wirtschaftsgut entsteht. Stets als Lichtbilder geschützt sind wohl jedenfalls Reproduktionen von dreidimensionalen Kunstwerken; hier kann sogar ein Schutz als Lichtbildwerk vielfach zu bejahen sein, da von der Beleuchtung bis zur Auswahl der Perspektive und des Fotopapiers zahlreiche Gestaltungsspielräume bestehen. Das ist nicht hilfreich. --Historiograf 20:46, 8. Mär 2005 (CET)

Eldorado des Nichtwissens hat reagiert: Luftaufnahmen

hier wurde unserer Bildrechte-Artikel kritisiert. Die Sache mit dem Schutzbereichsgesetz habe ich nicht überprüft, kann das jemand tun? --Historiograf 19:10, 7. Mär 2005 (CET)

Das Gutachten ist da!

Es wird vorgeschlagen, über das Rechts-Gutachten http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005 auf der Seite zum neuen Meinungsbild zu diskutieren. --Historiograf 20:44, 8. Mär 2005 (CET)

Fotografie privater Sachen - Rumgeier des Rechtsgutachtens

"Klar ist, dass ein Eingriff in fremde Urheberrechte in diesen Fällen nicht vorliegt. Darüber hinaus kann man wohl auch davon ausgehen, dass das Hausrecht, im Sinne eines Rechts über die Benutzung eines geschützten Raums zu verfügen, das spätere Veröffentlichen von Fotos dieses Raumes nicht erfasst. Es gilt jedoch: Jedermann sollte die Rechte anderer respektieren. Schon aus diesem Grund sollte die Frage, ob Fotografien, die entgegen ausdrücklicher Verbote erstellt wurden, eingestellt werden können, hier eher eine theoretische bleiben. Dies gilt auch dann, wenn man sich im Einzelfall aufgrund gesamtgesellschaftlicher Interessen oder sonstiger Allgemeininteressen eine weitergehende Zugänglichkeit der gemeinfreien Gegenstände wünscht." [9] Das ist sehr anfechtbar, liest man etwa http://www.jurawiki.de/SachFotografie. So kann man einen privaten Sammler wohl kaum auf eine Stufe mit einem öffentlichen Museum stellen. Siehe dazu auch [10] im Usenet. Der entscheidende Knackpunkt bleibt im Gutachten unangesprochen: Dürfen aufgrund privater Fotografiererlaubnis (oder mangelndem Fotografierverbot) unter GNU FDL (oder CC-BY bzw. SA) gestellt werden? Es gibt keine Rechtsansprüche des Eigentümers gegen Dritte, die solche Fotos nutzen (BGH Apfelmadonna wurde nie zurückgenommen [11]), also muss er sich an den Fotografen halten. Dieser kann die Fotos nicht mehr zurückrufen, GNU FDL ist unwiderruflich, auch wenn sie hier auf Wunsch des Eigentümers (Museum) gelöscht wurden.
Einzelfälle: Darf ich in Nachbars Garten eine Skulptur/ ein künstlerisch bemaltes Segelboot im Gartenteich fotografieren (ist für private Zwecke immer erlaubt § 53 UrhG) und veröffentlichen? Nein, das sind urheberrechtlich geschützte Gegenstände und für Fotos von Privatgrund aus gilt die Panoramafreiheit nicht. Darf ich von der Straße das moderne Bildwerk in Nachbars Garten fotografieren? Wenn ich keine Leiter usw. verwende, ja. Darf ich den schönen alten Baum in Nachbars Garten von der Straße aus fotografieren? Da das sogar für geschützte Gegenstände gilt, gilt es erst recht für ungeschützte. Darf ich von meinem Garten Nachbars Baum fotografieren? In Analogie zu BGH Friesenhaus wird man auch das bejahen dürfen (siehe auch [12] im Usenet). Darf ich mir heimlich Zutritt zu Nachbars Garten verschaffen, damit ich den Baum fotografieren kann? Nein, da ist richtig, was oben steht: Jedermann sollte die Rechte anderer respektieren. Für Enthüllungsjournalisten gilt im Einzelfall u.U. anderes, aber das ist für unser Projekt nicht relevant. --Historiograf 23:09, 8. Mär 2005 (CET)