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Königswahl

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Während die Thronfolge des Königs in den meisten Kulturen durch Erbfolge geregelt ist, gibt es als Ausnahmefall auch Wahlmonarchien.

Der Regelfall war die Königswahl insbesondere in den germanischen Nachfolgestaaten des römischen Reiches in der Zeit der Völkerwanderung und im deutschen Reich des Mittelalters und der frühen Neuzeit und im Königreich Polen von 1573 bis 1795 (siehe Geschichte Polens (Zeit der Adelsrepublik)).


Königswahl im Deutschen Reich im Mittelalter

Die Wahl des Königs im deutschen Reich des Mittelalters war keine freie Wahl im modernen Sinn. Denn einerseits war der Kreis der Wählbaren stark eingeschränkt (nicht jeder Adlige konnte gewählt werden), ohne dass eine präzise Vorstellung von Geblütsrecht nachweisbar wäre. Andererseits gab es keinen streng abgegrenzten Kreis der Wähler, geschweige denn ein strenges Wahlverfahren.

Zum König wurde gewählt, wer die wichtigsten Anhänger auf seine Seite ziehen konnte. Dennoch lassen sich typische Elemente nicht nur für die Königserhebung insgesamt, sondern auch für das Auswahlverfahren feststellen. Diese haben allerdings im Laufe der Jahrhunderte wichtige Änderungen erfahren.

Zum Auswahlverfahren gehören die Kur und die Huldigung, im Falle der Auswahl durch den Vörgänger die Designation, zur Königserhebung Einkleidung mit den Insignien, Salbung, Krönung, Thronsetzung und Akklamation durch das Volk.

Seit dem 13. Jahrhundert engte sich der Kreis der Wähler auf die Kurfürsten ein. (Zur Entwicklung des Kurfürstenkollegiums sieh Kurfürst).


Literatur (Auswahl)

Schmidt, Ulrich: Königswahl und Thronfolge im 12. Jahrhundert (=Forschungen zur Kaiser und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 7), Köln, Wien 1987

Hlawitschka, Eduard: Königswahl und Thronfolge in fränkisch-karolingischer Zeit, Darmstadt 1975

Mitteis, Heinrich: Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle. 2., erweiterte Aufl. Brünn u.a. 1944.