Privatrecht
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Das Recht, das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt. Zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, siehe dort
Das Recht, das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt. Zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, siehe dort