Feuerwehr in Österreich
Es sollen hier nur die Spezifika für Österreich angeführt werden, da die Grundaufgaben der Feuerwehren aller Länder die selben sind. Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Organisationsformen in den einzelnen Bundesländern verschieden. Während zum Beispiel in Salzburg die Ortsfeuerwehr nur ein Hilfsorgan der Gemeinde ist, ist in Niederösterreich jede einzelne Feuerwehr als Körperschaft mit Öffentlichkeitsrecht eine juristische Person. Dazwischen sind verschiedene Modelle möglich.
Aber überall ist jede Gemeinde nach dem jeweiligen Feuer- und/oder Gefahrenpolizeigesetz verpflichtet den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz begegnen zu können. Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich nur an die Landesgesetze, sowie Dienstnehmerschutzverordnung, etc. halten. Die jeweiligen Landesfeuerwehrverbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren, hinsichtlich Ausbildung und Ausrüstung. Von den Verbänden werden nur Standards vorgegeben. Nach dem Motto Wer zahlt, schafft an haben die einzelnen Feuerwehren die Möglichkeit eigenständig und unter der Aufsicht der Gemeinde zu agieren. Dazu gibt es verschiedene Organisationsformen:
Organisationsformen
Freiwillige Feuerwehr
Zirka 300.000 freiwillige Feuerwehrmänner und -frauen sind in ganz Österreich bei einer freiwilligen Feuerwehr. Nicht nur pro Gemeinde, sondern auch in vielen Katastralgemeinden gibt es eigene Feuerwehren. Somit ist dieser Typ von Feuerwehr, bei dem alle Mitglieder freiwillig und damit unentgeltlich mitarbeiten eine der tragenden Säulen des österreichischen Feuerwehrwesens und ersparen so der Allgemeinheit eine Menge Geld.
Bereits in den 1860er Jahren wurden auch in Österreich die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet. Als eine der ersten Feuerwehren wurden etwa 1861 die FF Krems/Donau (Niederösterreich) oder 1864 die FF Oberndorf (Salzburg) aufgestellt und zählen damit zu den ersten Österreichs.
Berufsfeuerwehr
Sie werden zwar als Berufsfeuerwehren bezeichnet. Richtigerweise sind aber die Beschäftigten bei der jeweiligen Stadt angestellt und der Feuerwehr dienstzugeteilt. Davon gibt es in Österreich nur sechs und zwar in den Landeshauptstädten:
In Wien wurde bereits 1685 eine Feuerlöschordnung mit angestellten Feuerknechten aufgestellt, sodass man die Wiener Berufsfeuerwehr als die älteste Berufsfeuerwehr der Welt bezeichnen kann.
Betriebsfeuerwehr
In besonders gefährdeten Betrieben, kann die Behörde eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben. Diese kann aus Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes, welche die Feuerwehraufgaben nebenbei zur normalen Tätigkeit ausüben, oder aus hauptberuflichen Mitarbeitern, die dauernd Bereitschaft haben, bestehen. Je nach Größe wird auch die Betriebsfeuerwehr in den örtlichen Alarmplänen berücksichtigt und rücken bei Bedarf auch außerhalb des Betriebsgeländes zur Unterstützung der Ortsfeuerwehr aus.
Auch wenn die Betriebsfeuerwehr nicht direkt vorgeschrieben wird, wirkt sich ein Betriebseigener Brandschutz finanziell bei den Prämien der Feuerversicherungen mindernd aus.
Es gibt auch Fälle, wo eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr für mehrere Betriebe zuständig ist und die Kameraden aus allen Betrieben rekrutiert. Meist ist dies bei Industriezentren der Fall.
Hat ein Betrieb keine Betriebsfeuerwehr, so hat der Betrieb mindestens einen Brandschutzbeauftragten zu nominieren, der sich mit Brandschutzwarten um die Belange des innerbetrieblichen Brandschutz kümmert.
Pflichtfeuerwehr
In Gemeinden, in denen es nicht gelingt eine Freiwillige Feuerwehr zu installieren, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr einrichten. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Freiwilligen. Der einzige Unterschied ist der, dass die Gemeinde geeignete Personen mittels Bescheid zum Feuerwehrdienst verpflichten kann.
Überörtliche Strukturen
Alle Feuerwehren sind organisatorisch im jeweiligen Landesfeuerwehrverband zusammengefasst. Diese Landesfeuerwehrverbände haben auch durch das Landesfeuerwehrkommando eine eigene Kommandostruktur. Nur der Bundesfeuerwehrverband hat keine Kommandostruktur.
Als überörtliche Katastrophenhilfe ist ein Katastrophenhilfsdienst installiert. Dieser wird aus den Ortsfeuerwehren gebildet, ohne den örtlichen Brandschutz zu gefährden.
Zur Unterstützung der einzelnen Feuerwehren, werden manche Feuerwehren speziell ausgerüstet und auch ausgebildet. Sie bilden so genannte Stützpunktfeuerwehren. Außerdem gibt es aber auch Sonderdienste, die direkt dem Landesfeuerwehrkommando unterstehen. Solche Sonderdienste sind z.B. der Strahlenschutzdienst, Sprengdienst oder der Tauchdienst.
Einzelne Feuerwehren vor allem im ländlichen Bereich werden auch in das relativ junge üblicherweise vom Roten Kreuz organisierten First Respondersystem, auch gemeinsam mit der Bundesgendarmerie, mit eingebunden.
Alarmierung
Alarmiert werden die Feuerwehren durch eine zuständige
- Bezirksalarmzentrale,
- Bereichsalarmzentrale oder
- Landesalarmzentrale.
Der Notruf 122 geht je nach Örtlichkeit zu der jeweils zuständigen Alarmzentrale.
Für überregionale Einsätze sind in allen Bundesländern KHD (Katastrophenhilfsdienste) aufgebaut, die sich aus den jeweiligen Feuerwehren rekrutieren. Diese Form hat sich als sehr effiziente Form der Hilfeleistung im Jahr 2002 bei den Hochwassereinsätzen in Nieder- und Oberösterreich und bei den Auslandseinsätzen in Friaul im Kanaltal 2003 bewährt.
Die österreichischen Feuerwehren sind immer führend mit beim CTIF - der Organisation für die Feuerwehren auf internationaler Ebene. Siehe auch: Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr
Ausrüstung
Für die Ausrüstung ist in erster Linie die Gemeinde zuständig. Im Rahmen von Landesgesetzen gibt es so genannte Mindestausrüstungsverordnungen, die besagen, wie abhängig von Gemeindegröße und Gefahrenpotentialen die minimale Ausrüstung vor allem im Fahrzeugbereich ausschauen muss. Darüber hinaus bleibt es jeder Feuerwehr belassen, ihre Feuerwehr abhängig von den finanziellen Möglichkeiten den Ausrüstungsstand zu erhöhen.
Siehe auch: Feuerwehrfahrzeuge in Österreich
Ausbildung
Jeder Feuerwehrkamerad muss am Anfang seiner Laufbahn eine Grundausbildung erhalten. Diese wird üblicherweise in der eigenen Feuerwehr durchgeführt. Seit einigen Jahren gibt es ein bundeseinheitliches Schema, die Ausbildung 2000. In diesen Richtlinien ist vorgegeben, was ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau wissen muss, bevor sie eine weiterführende Ausbildung entweder auf Bezirksebene oder in einer der Feuerwehrschulen machen können. Neben der Grundausbildung ist ein Erste Hilfekurs der meist bei einer Rettungsdienste durchgeführt wird, zu absolvieren.
Um eine Funktion innerhalb der Feuerwehr zu erreichen, sind für jede Funktion verschiedene Kurse zu absolvieren, die je nach Art der Ausbildung in der Feuerwehr oder in einer der Feuerwehrschulen durchgeführt werden.
Um einerseits den Ausbildungsgrad zu verbessern und durch Wiederholungen zu erhalten und andererseits die Kameradschaft zu fördern, werden verschiedene Feuerwehrleistungsbewerbe durchgeführt.
Finanzierung
Die Hauptlast der laufenden Finanzierung der freiwilligen Feuerwehren obliegt den Gemeinden. Ein Teil des Budget kommt auch aus Subventionen des jeweiligen Bundeslandes bei Anschaffungen von Geräten oder Fahrzeugen. Bei Betriebsfeuerwehren ist der jeweilige Betrieb zuständig.
Von den Landesfeuerwehrverbänden werden auch Beschaffungsaktionen durchgeführt, wobei eine größere Anzahl von z.B einem bestimmten Fahrzeugtyp, wie RLF, durchgeführt werden, die dann bestimmten Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden. Dies können auch kleine Feuerwehren, die bestimmte Einsatzschwerpunkte haben, sein. Auch eine Betriebsfeuerwehr kann in Genuss dieser Unterstützung kommen, wenn sie sich ihrerseits verpflichtet, auch außerhalb des Betriebes, wenn notwendig, in Einsatz zu gehen.
Ein Teil der laufenden Kosten kann auch durch Einsatzverrechnung an den Geschädigten, bzw. dessen Versicherung gedeckt werden. Dies trifft aber nur bei technischen Einsätzen zu, da bei Bränden und anderen Einsätzen bei Gefahr in Verzug nichts verrechnet wird.
Ein nicht unbeträchtlicher Betrag wird von den Feuerwehren aber auch durch Sammlungen, Feuerwehrfesten oder anderen Veranstaltungen selbst aufgebracht.
Siehe auch: Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr
Statistik
Bundesland | Berufsfeuerwehren | Freiw. Feuerwehren | Feuerwehrmitglieder | Feuerwehrjugend |
---|---|---|---|---|
Burgenland | 0 | 326 | 14.371 | 1.380 |
Kärnten | 1 | 400 | 21.555 | 411 |
Niederösterreich | 0 | 1.659 | 86.165 | 4.466 |
Oberösterreich | 1 | 895 | 79.536 | 8.140 |
Salzburg | 1 | 119 | 15.319 | 697 |
Steiermark | 1 | 695 | 41.242 | 5.040 |
Tirol | 1 | 341 | 31.050 | 1.350 |
Vorarlberg | 0 | 120 | 7.174 | 607 |
Wien | 1 | 2 | 3.100 | 49 |
Gesamt | 6 | 4.557 | 299.512 | 22.140 |
Daten von ÖBFV vom 1. Januar 2003
Geschichte
Die ersten Hinweise auf Feuerwehren auf österreichischem Gebiet finden sich in Carnuntum, wo bereits im 3. Jahrhundert im Militärlager eine Feuerwehr aus Militärveteranen bestand. Ebenso gab es welche in Vindobona (Wien) und in Flavia Solva (Leibnitz).
Nach der 2. Türkenbelagerung wurden 1685 vier Feuerknechte zum Brandschutz abgestellt. Dies war eigentlich die Geburtsstunde der Wiener Berufsfeuerwehr.1759 wurde durch Maria Theresia die Wiener Feuerordnung erlassen, in der festgelegt wurde, aus wievielen Männern und welchen Berufen die Wiener Feuerwehr zu bestehen hat. Sie wurde von Josef II. als Feuerlöschordnung verbessert.
Im Jahr 1831 wurde in Schwaz in Tirol die erste Werksfeuerwehr in der k.k. Tabakfabrik und 1857 in Innsbruck die erste Freiwillige Feuerwehr gegündet. In der Folgezeit wurden sehr viele der Freiwilligen Feuerwehren aufgebaut. Wie auch in Deutschland entstanden sie meist aus den Turnerfeuerwehren.
1850 wurden in Wien die ersten Hydranten aufgestellt. Sie wurden damals Feuerwechsel genannt. 1881 war der legendäre Ringtheaterbrand.
1889 wurde auch der Bundesfeuerwehrverband als Dachverband aller Feuerwehren gegründet. Damals waren natürlich auch die tschechischen und schlesischen Feuerwehren mit eingebunden. So zählte man 1897 im damaligen Österreich-Ungarn rund 20 Berufsfeuerwehren, 11.190 Freiwillige Feuerwehren und 6.619 Pflichtfeuerwehren, letztere in Galizien und Ungarn.
Vor Beginn des Ersten Weltkrieges mussten die Feuerwehren auch den Rettungsdienst des Roten Kreuzes übernehmen. Es wurden so genannte Lokal-Transport-Kolonnen durch die Feuerwehrmänner gebildet. Andererseits erfuhr die Mannschaft eine gewaltige Schwächung durch die vielen eingezogenen Soldaten, sodass auch wieder Männer aus dem Reservestand in den aktiven Dienst geholt wurden.
Nach dem Ersten Weltkrieg blieb zunächst auch der Rettungsdienst eine der Aufgaben der Feuerwehr. Dabei wurde sie durch das Rote Kreuz nur geschult und mit Material unterstützt.
Die relativ demokratischen Strukturen der Feuerwehren waren vor allem während der Zeit des Ständestaates nach 1934 ein Dorn im Auge. So wurden in den Bundesländern neue Feuerlöschordnungen erstellt, die die Feuerwehren stärker in den Einflussbereich der Landesregierungen brachten.
Eine vollkommene Änderung erfolgte 1938 nach dem Anschluss an das Deutsche Reich. Die Feuerwehren wurden direkt dem Reichsinnenministerium in Berlin unterstellt und waren nach dem damaligen Bestimmungen organisiert. (siehe auch: Deutsche Feuerwehr unter dem Hitler- Faschismus)
Frauen in der Feuerwehr
War die Feuerwehr bis vor nicht all zu langer Zeit eine reine Männerdomäne, so beginnt sich das Bild vor allem bei den freiwilligen langsam zu ändern. Durch das Problem der schwieriger werdenden Tagesbereitschaft ergab sich die Notwendigkeit, auch Frauen in die Feuerwehr offiziell aufzunehmen. Vor allem in Gegenden, wo die Männer als Wochenpendler arbeiten, müssen die Frauen rund um die Uhr in Einsatz gehen. Wurden sie am Anfang hauptsächlich bei nicht so schwerer körperlicher Arbeit eingesetzt, wie Funk, Verwaltung usw., sind die Frauen in den Feuerwehren, wo sie zwar auch noch eine Minderheit darstellen in den ganz normalen Dienstbetrieb eingegliedert. Es gibt auch bereits die ersten Frauen als Feuerwehrkommandanten.
Auch durch die Feuerwehrjugend rücken immer mehr Mädchen zusätzlich zu den Buben in den aktiven Dienst nach, was den Anteil der Frauen laufend erhöht.
Es gibt allerdings noch in vielen Feuerwehren vor allem unter den älteren Kameraden Vorurteile gegen Frauen als Kameradinnen. Sie befürchten oft auch zusätzliche Streitpunkte innerhalb der Feuerwehr oder auch in der eigenen Familie und verhindern so die Aufnahme in die Feuerwehr. Es werden oft auch fehlende sanitäre Anlagen und Umkleideräume als Begründung angegeben, warum keine Frauen dabei sein können.
Durch die laufende Verjüngung der Mannschaften und auch der Kommandanten, wird aber auch das Problem sachlicher gesehen und das Nebeneinander von Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann als selbverständlich angesehen.
Siehe auch: Portal Feuerwehr, Funksystem der BOS in Österreich, Österreichischer Bundesfeuerwehrverband